Sporthalle an der Gönser Grund Schule Butzbach wieder nutzbar
Die Sporthalle an der Gönser Grund Schule in den Butzbacher Stadtteilen Kirch-/ Pohl-Göns steht nach den Weihnachtsferien wieder für den Schul- und Vereinssport zur Verfügung. Die mehrmonatige Sperrung kann nach einer Ertüchtigung der Elektrotechnik sowie der Statik wieder aufgehoben werden.
Nachdem bau- und elektrotechnische Mängel am Gebäude festgestellt wurden, musste der Wetteraukreis als Schulträger die Sporthalle zunächst sperren. Davon betroffen waren sowohl der Schulsport als auch der Vereinssport. Hintergrund des Nutzungsverbots waren Erkenntnisse über Mängel an der Statik sowie der Elektrotechnik. Dank der Unterstützung der Stadt Butzbach konnte der Sportunterricht in die benachbarte Mehrzweckhalle verlegt werden.
Die umgehend durch den Wetteraukreis veranlasste Prüfung des Gebäudezustands ergab, dass eine Gesamtsanierung notwendig ist. Da diese Sanierung mit Planung und Durchführung mehrere Jahre dauern wird, wurden in den vergangenen Monaten einige Sofortmaßnahmen durchgeführt, um die Halle wieder für Schule und Vereine nutzbar zu machen,
Im Rahmen der Elektrotechnik gehörte dazu unter anderem die Erneuerung der Beleuchtung in den Feuchträumen und Fluren, die Erneuerung der Elektrounterverteilung sowie die Anpassung der elektrischen Zuleitungen. Die Zuleitungen wurden über dem Wandputz ausgeführt, die Kabelkanäle sind nun übergangsweise also sichtbar. Zur Verbesserung der Statik wurden in der Halle zudem Stützen gestellt. Diese sind selbstverständlich so abgesichert, dass von ihnen keine Verletzungsgefahr ausgeht. Außerdem wurde die Dachentwässerung instandgesetzt.
Von Seiten des Kreises wurden alle Hebel in Bewegung gesetzt, um die Ertüchtigung schnellstmöglich umzusetzen Die Kosten belaufen sich auf insgesamt rund 75.000 Euro. Auch wenn zu sehen ist, dass es sich hierbei um eine Übergangslösung handelt, ist die vollständige Nutzbarkeit für Schul- und Vereinssport in der Sporthalle nun wieder hergestellt. Nach derzeitigem Stand wird die Übergangslösung über die Planungs- und Genehmigungsphase der Gesamtsanierung bestehen bleiben.
