Startschuss für den Bau der neuen Waldorfschule in Karben-Kloppenheim

Erste Kreisbeigeordnete: Das schulische Angebot im Wetteraukreis erweitert sich damit erneut

Drei Männer und eine Frau halten ein Dokument in die Kamera.

(von links) Architekt Thilo Meister, Thomas Geller, Geschäftsführer des „Vereins zur Pflege der Waldorfpädagogik“, Erste Kreisbeigeordnete Birgit Weckler sowie Magistratsmitglied Bodo Macho (Karben) freuen sich, dass es losgehen kann mit dem Bau der neuen Waldorfschule in Kloppenheim. Foto: Wetteraukreis

In Karben-Kloppenheim soll eine neue Waldorfschule entstehen. In einem ersten Schritt werden auf dem Gelände einer ehemaligen Baumschule direkt an der Bundesstraße 3 zwölf Container als provisorische Schulanlage aufgestellt. Ab dem Schuljahr 2025/26 können die ersten Schülerinnen und Schüler dort für eine Übergangszeit von fünf Jahren einziehen bis die Schulgebäude fertig sind. Erste Kreisbeigeordnete Birgit Weckler hat die Baugenehmigung übergeben.

Die geplante einzügige Schule soll in drei Bauabschnitten entstehen. Nach der Errichtung der Container beginnen die Bauarbeiten für den zweiten Bauabschnitt, in dem das Gebäude für die Grundschule entsteht. Bis voraussichtlich 2028 werden weitere Klassenräume sowie Fachklassen dazu kommen, sodass Schülerinnen und Schüler bis einschließlich zur 10. Klasse dort unterrichtet werden können. Bauherr ist der Verein zur Pflege der Waldorfpädagogik Bad Vilbel e.V. In der Quellenstadt gibt es bereits einen Kindergarten, dessen Elternschaft sich schon seit längerem eine Anschlusslösung gewünscht hatte.   

„Mit einer neuen Waldorfschule in Karben erweitert sich das schulische Angebot im Wetteraukreis, der damit einmal mehr seinem Ruf als attraktivem Standort mit einer vielfältigen und großen Schullandschaft gerecht wird“, erklärte Erste Kreisbeigeordnete Birgit Weckler. Auf dem Gelände der ehemaligen Baumschule könne zudem das Konzept der Waldorfpädagogik hervorragend umgesetzt werden, lobte Weckler: „Hier lernen die Kinder direkt in der Natur. Es ist schön, dass das Gelände einem neuen Zweck mit Zukunftsperspektive dienen kann.“  

Veröffentlicht am: 04. September 2024