Streuobstwiesen in Bad Vilbel erhalten – Neue Fördermöglichkeit

Eine Streuobstwiese bei Sonnenaufgang.

Alte Obstbäume sind prägend für die Landschaft – ihre Pflege ist entscheidend für den Erhalt der Streuobstwiesen. Foto: Karl-Hermann Heinz

Streuobstwiesen prägen die Landschaft der Wetterau wie kaum ein anderes Element und gehören zu den artenreichsten Lebensräumen Mitteleuropas. Damit diese Kulturlandschaft lebendig bleibt, stellt das Hessische Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat im Rahmen der Streuobstwiesenstrategie Fördermittel bereit. Beim diesjährigen Kelterfest an der Kirschberghütte wurde der Stadt Bad Vilbel und dem Landschaftspflegeverband des Wetteraukreises Naturschutzfonds Wetterau e. V. als Projektkoordinator ein Bewilligungsbescheid in Höhe von 25.000 Euro überreicht.

„Die Streuobstwiesen gehören zu den wertvollsten Naturräumen unserer Region. Mit der Förderung sichern wir nicht nur den Lebensraum für viele Tier- und Pflanzenarten, sondern auch ein Stück Heimat und Kulturgut für kommende Generationen“, betont Landrat Jan Weckler, Vorsitzender des Naturschutzfonds Wetterau e. V..

Auch Bad Vilbels Bürgermeister Sebastian Wysocki unterstreicht die Bedeutung der Förderung: „Unsere Streuobstwiesen sind ein Schatz, den wir bewahren müssen. Dank der Unterstützung des Landes Hessen können wir nun gezielt Flächen pflegen und so die Streuobstkultur in Bad Vilbel stärken und für die Zukunft erhalten.“

Fördermittel für Pflegemaßnahmen

Die Förderung umfasst die östlich von Bad Vilbel gelegenen Gebiete „Weinberg“, „Gickelstein“ und „Lichte Haide“. Insgesamt werden so rund 80 Hektar Streuobstwiesen in die landesweite sogenannte Hotspot-Kulisse aufgenommen. Für das Jahr 2025 stehen 25.000 Euro Fördermittel zur Verfügung, die in enger Zusammenarbeit zwischen den beteiligten Behörden, der Stadt Bad Vilbel und dem Naturschutzfonds Wetterau e. V. eingesetzt werden. Eigentümerinnen und Eigentümer von Flächen innerhalb der ausgewiesenen Hotspot-Kulisse können bis zum 19. Oktober 2025 Bedarf anmelden.

Gefördert werden insbesondere:

  • Entbuschung und Entkusselung: Entfernen von Brombeeren und dichtem Strauchaufwuchs zur Freistellung der Wiesen.
  • Erhaltungsschnitt: Fachgerechter Obstbaumschnitt zur Stabilisierung der Bäume – inklusive Entnahme von Misteln, die Bäume stark schwächen können.

Anmeldung und Teilnahmebedingungen:

  • Das Flurstück muss innerhalb der Hotspot-Kulisse liegen (siehe Karte).
  • Zur Anmeldung ist das Ausfüllen des Formulars des Naturschutzfonds Wetterau e. V. erforderlich (Download ebenfalls auf der Homepage des Naturschutzfonds).
  • Für Eigentümerinnen und Eigentümer entstehen keine Kosten.
  • Die Fördermittel sind auf 25.000 Euro im Jahr 2025 begrenzt.
  • Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt im November 2025.
  • Flächen, die nicht berücksichtigt werden können, werden bei Förderzusage in 2026 bei fachlicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.

Das ausgefüllte und unterschriebene Anmeldeformular ist bis spätestens 19. Oktober 2025 zurückzusenden an den Naturschutzfonds Wetterau e. V., z. Hd. Selina Hochstein, Homburger Straße 17, 61169 Friedberg oder per E-Mail

Die Streuobstberatung ist Teil des Projekts „Vorbereitung, Begleitung und Evaluation von Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege durch den Naturschutzfonds Wetterau e.V.“ und wird durch das Land Hessen im Rahmen der Richtlinie zur Förderung von Landschaftspflegeverbänden gefördert. Bewilligungsstelle ist das Regierungspräsidium Darmstadt. Die Förderung trägt insbesondere zur Umsetzung der Ziele der Hessischen Biodiversitätsstrategie bei.

Weitere Informationen auf der Homepage des Naturschutzfonds Wetterau e.V..

Ansprechpartner/in

Name Telefon Raum
Selina Hochstein 06031 83-4320 217 E-Mail
Veröffentlicht am: 08. Oktober 2025