Kreisverwaltung zwischen den Jahren eingeschränkt erreichbar
Alle Dienststellen der Kreisverwaltung bleiben am 23. Dezember, 24. Dezember, 27. Dezember und 31. Dezember geschlossen. Am 30. Dezember hat die Verwaltung zu den gewohnten Zeiten geöffnet.
Veterinäramt des Wetteraukreises entdeckt 40 Katzen in Wohnung
Unter „Animal Hoarding“ versteht man die krankhafte Sucht, Tiere zu sammeln – oft müssen die Haustiere auf engstem Raum zusammengepfercht ohne genügend Futter, Wasser, Pflege und Zuwendung leben. Auch im Wetteraukreis ist das Phänomen nicht neu, immer wieder muss das Veterinäramt Tiere aus prekären Verhältnissen retten.
So etwa jüngst in einer Kommune im westlichen Kreisgebiet: Dort stießen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Veterinäramtes in einer Wohnung auf schätzungsweise 40 Katzen. Die Tiere müssen nun so zügig wie möglich anderweitig untergebracht werden. „Die Wetterauer Tierheime und Tierschutzvereine leisten hier tolle Arbeit, indem sie so viele der Katzen aufgenommen haben wie möglich. Eine kurzfristige Unterbringung aller Tiere ist aufgrund der hohen Anzahl jedoch nicht möglich“, erklärt Matthias Walther, Kreisbeigeordneter und zuständiger Dezernent.
Deshalb unterstützt nun auch die Kreisverwaltung dabei, die Katzen schnellstmöglich an neue Besitzer zu vermitteln: Wer einer oder mehreren der geretteten Katzen ein liebevolles Zuhause bieten möchte, kann sich in diesem konkreten Fall direkt ans Veterinäramt des Wetteraukreises wenden, entweder per E-Mail oder per Telefon unter (06031) 83-4613. Es handelt sich um Tiere jeden Alters und unterschiedlicher Rassen.
Doch wie erkennt man eigentlich Animal Hoarding? Folgende Kriterien legen den Verdacht auf einen beginnenden Fall von Tiersammelsucht nahe:
- Die Person hält mehr Tiere als im Durchschnitt üblich. Animal Hoarding ist allerdings nicht allein an der Zahl der Tiere festzumachen. Ein Fall von Hoarding kann zum Beispiel bereits bei fünf Tieren vorliegen.
- Gemessen an dem vorhandenen Platz leben zu viele Tiere in einer Wohnung, einem Haus oder auf einem Gelände.
- Die Betroffenen sehen trotz einer überdurchschnittlich hohen Zahl an Tieren und trotz Platzmangels nicht ein, dass sie weniger Tiere halten sollten. Die Situation wird geleugnet.
- Es ist keine tiergerechte Haltung und keine angemessene Pflege, Ernährung, Hygiene und medizinische Versorgung der Tiere gewährleistet.
Der Deutsche Tierschutzbund hat in Zusammenarbeit mit Psychologen und Amtstierärztinnen eine umfangreiche Checkliste zur Orientierung entwickelt, die auf dessen Internetseite einsehbar ist. Wenn der Zustand der Tiere bereits schlecht ist, sind das Veterinäramt sowie die örtliche Ordnungsbehörde einzuschalten.