Vogelgrippe: Kontrolle und Überwachung

Es ist eine Landkarte zu sehen mit einem kleinen roten Kreis und einem größeren schwarzen Kreis. Diese zeigen die Sperrzonen rund um den Betrieb an, an dem es einen Vogelgrippe-Ausbruch gegeben hat.

Der Kartenauszug zeigt die von der Sperrzone betroffenen Gebiete.

Nach dem Ausbruch der Vogelgrippe in einem Betrieb in Rockenberg, hat der Wetteraukreis als weiteren Schritt die Einrichtung einer sogenannten Sperrzone eingeleitet. 

Ende Oktober wurde die bundesweit auftretende Vogelgrippe auch im Wetteraukreis nachgewiesen, vergangene Woche kam es zu einem Ausbruch in einem Geflügelbetrieb in der Gemeinde Rockenberg. Um die Ausweitung der Tierseuche einzudämmen, ist ab dem heutigen Montag unter anderem eine Sperrzone eingerichtet worden. Wegen des Ausbruchs hatten die rund 2.600 Tiere des Betriebs getötet werden müssen. 

Die vom Veterinäramt festgelegten Vorkehrungen betreffen alle Haltungen in einem Umkreis von bis zu zehn Kilometern um den Rockenberger Betrieb. Betroffen sind damit die Stadtgebiete von Butzbach, Bad Nauheim und Münzenberg sowie die Gemeinden Wölfersheim und Ober-Mörlen, sowie Teile von Friedberg und des angrenzenden Landkreises Gießen.

Festgelegt wurde eine sogenannte Sperrzone – diese wiederum umfasst eine Überwachungszone (zehn Kilometer rund um den betroffenen Betrieb) sowie eine Schutzzone (drei Kilometer rund um den betroffenen Betrieb). Innerhalb der Schutzzone von drei Kilometern liegen mehr als 50 kleine Betriebe mit rund 1.100 Tieren, die alle in den kommenden Tagen durch das Wetterauer Veterinäramt überprüft und beprobt werden. In der Überwachungszone gibt es knapp 600 Betriebe, die mehr als 120.000 Tiere halten. Hier findet eine stichprobenartige Überprüfung statt. Bei der Ausweisung der Sperrzone und den anstehenden Kontrollen arbeitet der Wetteraukreis eng mit dem Regierungspräsidium Darmstadt sowie dem Hessischen Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat zusammen. 

Innerhalb der Überwachungs- und Schutzzone gilt die Pflicht zur Aufstallung. Das heißt: Die Vögel müssen dauerhaft in geschlossenen Ställen oder unter einer Abdeckung bleiben, die beispielsweise ein Eindringen von Wildvögeln von der Seite verhindert. Verantwortliche haben täglich zu überprüfen, ob Vögel erkrankt oder gestorben sind. Erhöhte Todesraten müssen sofort dem Veterinäramt mitgeteilt werden.

Zudem besteht auch kreisweit die Pflicht zur Aufstallung sowie der Untersagung von Geflügelausstellungen, Geflügelmärkte, Vogelbörsen und ähnliche Veranstaltungen weiter. Die entsprechende Allgemeinverfügung des Wetteraukreises vom 29. Oktober bleibt bestehen. Wichtig ist außerdem die Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen, um die Geflügel- und Vogelbestände zu schützen. Dazu gehören Reinigung und Desinfektion der Schuhe vor Betreten und nach Verlassen des Geflügelbereichs, die Verwendung von Einmal-Schuhüberziehern beziehungsweise Schuhwechsel am Stalleingang, Lagerung von Futter und Einstreu unzugänglich für Wildvögel, und Fütterung von Geflügel nur an für Wildvögel unzugänglichen Stellen. Außerdem ist zur Tränke nur Wasser zu verwenden, zu dem Wildvögel keinen Zugang haben.

Die Allgemeinverfügungen sind auf der Homepage des Wetteraukreises abrufbar. 

Die interaktive Karte zeigt die Außengrenzen der Sperrzone mit Schutzzone und Überwachungszone, sodass Betriebe sehen können, ob sie von der Sperrzone betroffen sind.

Veröffentlicht am: 17. November 2025