Nach Ausbruch im Landkreis Gießen wieder Sperrungen

Sperrzonen durch Allgemeinverfügung des Wetteraukreises eingerichtet

Auf einer Landkarte sind mit zwei farbige Kreise um den gezogen.

Die interaktive Karte zeigt die Außengrenzen der Sperrzone mit Schutzzone und Überwachungszone.

Nach dem Ausbruch der Vogelgrippe in einem Betrieb im Hungener Stadtteil Utphe im benachbarten Landkreis Gießen sind auch Haltungen in einigen Teilen des Wetteraukreises von Schutzvorkehrungen betroffen. Rund um den betroffenen Betrieb gilt in einem drei-Kilometer-Radius eine sogenannte Schutzzone und eine Überwachungszone mit einem Radius von zehn Kilometern. 

In die Schutzzone fallen weitere Teile der Gemeinde Wölfersheim sowie der Stadt Nidda. Hier müssen alle Vogelhaltungen in den kommenden Tagen überprüft und klinisch untersucht werden. In der Überwachungszone finden stichprobenartige Überprüfungen statt. Darunter fallen die Kommunen Echzell, Reichelsheim sowie weitere Teile von Nidda, Wölfersheim, Ranstadt und Florstadt. 

Das genaue Gebiet ist online einzusehen. 

Alle Vogelhaltungen in den Sperrzonen unterliegen einer besonderen Überwachung und werden zum Teil kontrolliert. Es dürfen beispielsweise ohne Ausnahmegenehmigung auch keine Vögel, deren Eier oder deren Fleisch aus Betrieben aus der Sperrzone verbracht werden. Auch Gülle (einschließlich Mist und benutzte Einstreu) aus diesen Betrieben darf nicht auf Felder ausgebracht werden. Das Veterinäramt des Wetteraukreises hat eine entsprechende Allgemeinverfügung erlassen, die bereits in Kraft getreten ist. Auch der Landkreis Gießen hat per Allgemeinverfügung entsprechende Sperrzonen erlassen. 

Die Allgemeinverfügungen des Wetteraukreises sind auf der Webseite abrufbar. 

Die interaktive Karte zeigt die Außengrenzen der Sperrzone mit Schutzzone und Überwachungszone, sodass Betriebe sehen können, ob sie von der Sperrzone betroffen sind. 

Veröffentlicht am: 22. Januar 2026