Wasser aus Flüssen und Bächen ab sofort tabu
Nach dem niederschlagsreichen Winter sind ergiebige Niederschläge seit geraumer Zeit ausgeblieben. Regen über mehrere Tage, der hilft, den Wasserhaushalt wieder auszugleichen, ist nicht in Sicht. Vielmehr hält die Trockenheit wohl auch in den nächsten Wochen weiter an. Daher untersagt der Wetteraukreis ab dem 11. Juli die Wasserentnahme aus Bächen und Flüssen bis Ende Oktober.
Bedingt durch die anhaltende Trockenheit, ist der Wasserstand in den Flüssen und Bächen des Wetteraukreises in den vergangenen Wochen stark zurückgegangen. Stellenweise beginnen Gewässer schon jetzt gänzlich auszutrocknen. Viele Bäche sind zu Rinnsalen geschrumpft. Auch die größeren Gewässer führen Niedrigwasser. Deshalb besteht die Gefahr, dass jede zusätzliche Belastung durch Wasserentnahmen zu einer erheblichen und weitreichenden Beeinträchtigung der Tiere und Pflanzen in den Gewässern führt.
„Wir haben uns aus diesem Grund entschieden, den Wassergebrauch zu beschränken. Ab sofort ist die Wasserentnahme aus Bächen und Flüssen bis in den Herbst unzulässig“, fasst Erste Kreisbeigeordnete Birgit Weckler zusammen. Die Anordnung betrifft insbesondere die Eigentümer und Anlieger der Gewässer. Vorhandene Entnahmevorrichtungen wie Schläuche und Pumpen müssen daher aus den Gewässern entfernt werden.
Nicht betroffen von der Verfügung sind Entnahmen im Rahmen wasserrechtlicher Erlaubnisse. Hier können sich aber auch Beschränkungen aus der jeweiligen Erlaubnis selbst ergeben. Ebenso ist das Schöpfen mit Handgefäßen in geringfügigem Umfang im Rahmen des Gemeingebrauchs weiterhin zulässig. Wer also mit der Gießkanne am benachbarten Fluss Wasser schöpft, ist von dieser Regelung nicht betroffen. Der Einsatz von elektrischen oder benzinbetriebenen Pumpen ist hingegen verboten. Gleichzeitig appelliert Erste Kreisbeigeordnete Birgit Weckler an alle Bürgerinnen und Bürger, sich diese Trockenheit mit ihren Konsequenzen bewusst zu machen und sparsam mit der wertvollen Ressource Wasser umzugehen.
Die aktuell erlassene Allgemeinverfügung wird im Amtsblatt des Wetteraukreises veröffentlicht und gilt ab dem Tag nach der Bekanntgabe, also dem morgigen Freitag (11.07.2025). Die Verfügung behält ihre Gültigkeit bis einschließlich 31. Oktober 2025 oder bis auf Widerruf durch den Kreisausschuss des Wetteraukreises. Sollte sich abzeichnen, dass sich die Pegelstände bereits vor Ablauf der Verfügung erholt haben, kann diese auch früher widerrufen werden.
Die Fachstelle Wasser und Bodenschutz weist darauf hin, dass die Einhaltung des Verbots im erforderlichen Umfang, insbesondere an wasserwirtschaftlich und ökologisch gefährdeten Gewässerabschnitten, kontrolliert wird. Ein Verstoß kann mit empfindlichen Bußgeldern geahndet werden.
Pegelstände im Internet abrufbar
Die aktuellen Pegelstände können auf der Homepage des Hessischen Landesamtes für Naturschutz, Umwelt und Geologie eingesehen werden. Das HLNUG misst hessenweit regelmäßig an 108 Stellen die Pegelstände von Bächen und Flüssen.
In der Wetterau wird unter anderem an folgenden Bächen und Flüssen gemessen:
an der Ulfa zwischen Ulfa und Kohden,
an der Nidda bei Unter-Schmitten, Nieder-Florstadt, Ilbenstadt und Bad Vilbel,
an der Nidder bei Steinberg und Glauberg sowie in Nidderau-Windecken (Main-Kinzig-Kreis),
am Seemenbach in Büdingen,
an der Wetter vor Trais-Münzenberg und oberhalb von Friedberg-Bruchenbrücken,
an der Usa in Friedberg.