Das Bildungspaket - Bildung und Teilhabe

Zuschüsse werden bezahlt für:

  • Mittagessen
  • Schülerfahrkarten
  • Klassenfahrten und Ausflügen
  • Musik, Sport, Vereinen und Ferienfreizeiten
  • Schulmaterial
  • Lernförderung

Sie können den Zuschuss für Ihre Kinder beantragen,

  • wenn Sie Kinderzuschlag oder Wohngeld bekommen
  • wenn Sie Arbeitslosengeld 2 (Bürgergeld) oder Sozialgeld bekommen
  • wenn Sie Sozialhilfe oder Grundsicherung im Alter bekommen
  • wenn Sie Leistungen nach Asylbewerber-Gesetz bekommen

Wenn Sie wenig Geld verdienen, sollten Sie überprüfen lassen, ob Sie Leistungen beantragen können. Auch wenn Sie zum Beispiel nur 40 Euro Wohngeld bekommen, können Sie für Ihre Kinder Leistungen aus dem Bildungspaket beantragen.

 

Gemeinschaftliches Mittagessen

  • für Kinder in Kindergärten, Krippen, bei Tagesmüttern
  • für Schülerinnen und Schüler unter 25 ohne Ausbildungs-Vergütung
     

Lernförderung

  • für Schülerinnen und Schüler unter 25, die keine Ausbildungsvergütung bekommen

Die gesamten Kosten werden übernommen.

 

Fahrtkosten zur Schule

  • für Jugendliche und junge Erwachsene in der Regel ab der 11. Klasse oder ab der Oberstufe
  • auch in der Berufschule, wenn Sie keine Ausbildungsvergütung bekommen

Die Kosten einer Fahrkarte bis zur nächstgelegenen Schule ab einer Entfernung von drei Kilometern werden übernommen.

Ab dem Schuljahr 2023/2024 bis einschließlich 2025/2026 bietet der Wetteraukreis allen Schülern der Oberstufe und Berufsschülern, die ihren Hauptwohnsitz im Wetteraukreis haben, das kostenlose „Oberstufen- und Berufsschulticket (OBst)“ an.

Hier finden Sie alle Infos  zum Oberstufen- und Berufsschulticket sowie das Online-Formular zur Beantragung.

 

 

Ausflüge und Klassenfahrten

  • für Kinder in Kitas oder Krippen
  • für Schülerinnen und Schüler unter 25 ohne Ausbildungsvergütung

Die Kosten werden in den meisten Fällen übernommen.

 

Sport, Musik, Kultur und Ferienfreizeiten

  • für Kinder unter 18 Jahren

Sie bekommen 15 Euro pro Kind pro Monat. Sie können die 15 Euro auch ansparen und zum Beispiel für eine Ferienfreizeit nutzen. 

 

Schulmaterial

  • für Schülerinnen und Schüler unter 25 Jahren ohne Ausbildungsvergütung

Wir zahlen im Februar und August eine Pauschale. Die Höhe der Pauschale wird jährlich neu festgelegt. Im Jahr 2023 zahlen wir zum 1. Feburar 58 Euro und zum 1. August 116 Euro.
 

  • Beziehen Sie Wohngeld- und/oder Kinderzuschlag, können Sie den Antrag entweder herunterladen (s. unten) oder sich zuschicken lassen (s. Ansprechpartner) und diesen mit den erforderlichen Unterlagen beim Wetteraukreis, Besondere Soziale Leistungen einreichen.
     
  • Bekommen Sie Leistungen nach dem SGB XII oder AsylbLG, reichen Sie die erforderlichen Unterlagen (s. unten Infoblatt SGB II, SGB XII, AsylbLG) beim Wetteraukreis, Besondere Soziale Leistungen, ein.
     
  • Bekommen Sie Arbeitslosengeld 2 (Bürgergeld), melden Sie sich bitte direkt bei Ihrem zuständigen Sachbearbeiter im Jobcenter bzw. reichen die erforderlichen Unterlagen dort ein.                          

Termine

Zur Online-Terminvereinbarung

Ansprechpartner/innen

Fachassistenz

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Zuständig für die Orte: Echzell, Florstadt, Gedern, Limeshain, Ortenberg, Wölfersheim

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Petra Husslein 06031 83-3443 4 E-Mail

Zuständig für die Orte: Altenstadt, Butzbach, Glauburg, Hirzenhain, Nidda, Rockenberg

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Celine Schäfer 06031 83-3553 7 E-Mail

Zuständig für die Orte: Bad Nauheim, Ranstadt, Rosbach

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Andrea Henne 06031 83-3552 06031 83-913552 4 E-Mail

Zuständig für die Orte: Büdingen, Niddatal, Reichelsheim, Wöllstadt

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Naciye Ersöz 06031 83-3448 06031 83-913448 5 E-Mail

Zuständig für die Orte: Bad Vilbel, Karben, Kefenrod, Ober-Mörlen

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Lisa Hilß 06031 83- 3444 06031 83-91 10 E-Mail

Zuständig für die Orte: Friedberg, Münzenberg

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Christine Brinkhorst 06031 83-3562 06031 83-913562 4 E-Mail

Zuständig

Besondere soziale Leistungen