Kreisverwaltung zwischen den Jahren eingeschränkt erreichbar

Alle Dienststellen der Kreisverwaltung bleiben am 23. Dezember, 24. Dezember, 27. Dezember und 31. Dezember geschlossen. Am 30. Dezember hat die Verwaltung zu den gewohnten Zeiten geöffnet.

Dorfentwicklung

Schritt für Schritt zur Förderung

Fachwerkhaus
Saniertes Fachwerkwohnhaus mit Steinsockel und Schiefergiebel

Grundlage für die Förderung der Dorfentwicklung ist die „Richtlinie des Landes Hessen zur Förderung der Dorfentwicklung und Dorfmoderation“ vom 01.01.2023. Dort heißt es:

„Ziel der hessischen Dorfentwicklung ist es, die Dörfer im ländlichen Raum als attraktiven, zukunftsfähigen und lebendigen Lebensraum zu erhalten und zu gestalten sowie ihre Identität zu bewahren.“

Das Land Hessen fördert deshalb in einer jeweils begrenzten Zahl von anerkannten Kommunen (siehe Karte unten) auf der Grundlage eines „Kommunalen Entwicklungskonzeptes“ (KEK) über einen mehrjährigen Zeitraum auch Privatmaßnahmen.

Durch die Förderung soll die Innenentwicklung gestärkt, sowie die Ortskerne funktional und gestalterisch erhalten und an die zukünftigen Bedürfnisse angepasst werden. Die dörfliche Baukultur soll gleichzeitig bewahrt und weiterentwickelt werden, um die Wohn- und Lebensqualität für die Menschen vor Ort zu verbessern.

Im Rahmen privater Maßnahmen sind auf der Grundlage der Broschüre „Grundsätze des regionaltypischen Bauens in der Dorfentwicklung und Regionalentwicklung“ (2023)zuschussfähig:

  • Ausgaben für Investitionen für die Umnutzung, Sanierung, Erweiterung und für den Neubau von Gebäuden im Ortskern einschließlich privater Hof- Garten- und Grünflächen auf Grundlage der regionaltypischen Bauweise.
  • Private Maßnahmen werden mit 35 Prozent der zuschussfähigen Nettokosten bis zu maximal 45.000 Euro Zuschuss je Objekt gefördert.
  • Einzelkulturdenkmäler werden mit bis zu maximal 60.000 Euro Zuschuss gefördert.
  • Die Umnutzung von Wirtschaftsgebäuden (zum Beispiel Scheunen) mit bis zu drei Wohneinheiten ist ein höherer Zuschuss (bei Einhaltung der Vergabevorschriften und ausreichend vorhandenen Fördermitteln bis 200.000 Euro ) möglich.
  1. Von der Stadt/Gemeinde wird ein Beratungsbüro beauftragt, das für alle Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken im Fördergebiet kostenlose Beratungstermine zur Besprechung von geplanten Maßnahmen anbietet.
    Hierüber wird ein Protokoll angefertigt, welches Grundlage für das Stellen eines Förderantrages ist.
    Es wird empfohlen, sich nach Erhalt des Beratungsprotokolls zur Abstimmung des weiteren Vorgehens zunächst an die Fachstelle Strukturförderung zu wenden.
  2. Beantragen aller gegebenenfalls notwendigen behördlichen Genehmigungen, zum Beispiel Baugenehmigung oder Denkmalschutzrechtliche Genehmigung durch die Eigentümerin oder den Eigentümer.  
  3. Vorlage von:
    • mindestens zwei vergleichbaren Kostenangeboten von Fachfirmen
    • oder einer qualifizierten Kostenschätzung einer vorlageberechtigten Person nach DIN 276 (Untergliederung in Leistungsbereiche) mit Baubeschreibung.
    • oder nachvollziehbaren Angaben über die Massen der Materialien und Kostenangebote für die Materiallieferung bzw. den Ankauf sowie allen erforderlichen Genehmigungen beim Landrat des Wetteraukreises, Fachstelle Strukturförderung.
  4. Nach Prüfung der eingereichten Unterlagen durch die Fachstelle Strukturförderung ist der Förderantrag online über eine digitale Antragsplattform zu stellen. Informationen hierzu erhalten Sie durch die Fachstelle.
  5. Mit der Maßnahme darf nicht begonnen und auch kein Auftrag erteilt werden, bevor der Zuwendungsbescheid vorliegt! Dazu zählt auch der Kauf von Material.
  6. Wenn ausreichend Fördermittel zur Verfügung stehen, erteilt der Wetteraukreis einen Zuwendungsbescheid. Fördermittel werden dem Wetteraukreis jedes Jahr erneut zugeteilt, so dass über die Gesamtlaufzeit der Dorfentwicklung im jeweiligen Förderschwerpunkt Bewilligungen möglich sind.
  7. Sobald der Zuwendungsbescheid vorliegt, kann mit der Maßnahme begonnen werden.
  8. Die Fachstelle Strukturförderung des Wetteraukreises ist sofort zu informieren, wenn Änderungen in der Ausführung erforderlich werden.
  9. Alle Auflagen des Zuwendungsbescheides sind einzuhalten. Der Zuschuss darf nur für den vorbestimmten Zweck verwendet werden.
  10. Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt nachdem die Maßnahme durchgeführt ist. Teilauszahlungen nach entsprechendem Baufortschritt sind möglich. Der Auszahlungsantrag ist dann zusammen mit den Rechnungen und den entsprechenden Zahlungsbelegen digital einzureichen.
  • Zuschussfähig sind nur Maßnahmen im festgelegten Fördergebiet, das heißt in der Regel im Dorfkern.
  • Die Maßnahme muss im Sinne der Dorfentwicklung sein und den Vorgaben der Broschüre „Grundsätze des regionaltypischen Bauens in der Dorfentwicklung und Regionalentwicklung“ entsprechen. Hilfestellung hierzu geben die kostenlosen Beratungen eines von der Stadt/Gemeinde beauftragten Beratungsbüros.
  • Verwendung von ortstypischen Materialien, das heißt zum Beispiel:
    • Dacheindeckung mit naturroten Tonziegeln
    • Verzicht auf grob strukturierten Außenputz
    • Fenster aus einheimischen Holzarten
    • Rekonstruktion oder Anbringen von Klappläden anstelle von sichtbaren Auf- oder Vorsatzrollladenkästen
    • Verkleidung von Fassaden mit Naturschiefer, Holzschindeln oder Holzverschalung
    • Sanierung von Fachwerk mit bauphysikalisch geeigneten Werkstoffen, das heißt Verzicht auf zu dichte Anstriche und Verwendung von möglichst Originalmaterialien zur Ausbesserung von Schäden
    • Anpassung der Fassade an die ortstypische Farbgebung und Verzicht auf reinweiße oder grellbunte Anstriche
    • Hofflächen in Natursteinpflaster und Mauern in dorftypischem Bruchstein

Für eine Förderung der Maßnahme müssen mindestens 10.000 Euro zuwendungsfähige Nettokosten erreicht werden (Bagatellgrenze).

Ein Rechtsanspruch auf eine Förderung besteht nicht.

Als Objekt werden jeweils einzelne abgeschlossene Gebäude betrachtet, die mit anderen gegebenenfalls angebauten Gebäuden nicht funktional zusammenhängen. Wohnhaus, Scheune, Stall sind beispielsweise jeweils eigene Objekte.

Fachwerk- Wohnhaus

Saniert, mit hellgrau gestrichenen Holzbalken und Holztor

Pfarrhaus

Ehemaliges Pfarrhaus

Saniert, mit rotem Dach und grünen Fensterläden

Fachwerkhaus

Fachwerk- Wohnhaus

Eckständig, saniert

Besonderes

Sie finden Ihre Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner

  • Für die Information über eine kostenlose Beratung:
    Stadt- oder Gemeindeverwaltung vor Ort
  • Für die Klärung der Zuschussfähigkeit, Antragstellung und Bewilligung:
    Kreisverwaltung des Wetteraukreises (siehe Ansprechpartner/innen)

Termine

Termine bitte telefonisch vereinbaren.

Anschrift (Besucher)

Fachdienst Strukturförderung
Homburger Straße 17 
61169 Friedberg

Ansprechpartner/innen

Fachstellenleiter

Name Telefon Fax Raum E-Mail
Volker Matthesius 06031 83-4131 06031 83-914131 104 E-Mail

Niddatal

Name Telefon Fax Raum E-Mail
Desiree Albrecht 06031 83-4132 06031 83-914132 102 E-Mail

Altenstadt

Name Telefon Fax Raum E-Mail
Kyra Kaldowski 06031 83-4134 102 E-Mail

Münzenberg

Name Telefon Fax Raum E-Mail
Christina Braum 06031 83-4135 06031 83-914135 106 E-Mail

Butzbach (Ebersgöns, Hausen-Oes, Bodenrod, Maibach, Wiesental)

Name Telefon Fax Raum E-Mail
Nina Frommann 06031 83-4136 06031 83-924136 106 E-Mail

Zuständig

Strukturförderung