Förderprogramm „Generation Nachbarschaft“
- soziale Räume gemeinsam gestalten
Gefördert werden Projekte, die durch generationenübergreifende ehrenamtliche Nachbarschaftshilfe die Gemeinwohlorientierung innerhalb der Nachbarschaften stärken. Im Vordergrund steht dabei die Ausrichtung auf Mehrgenerationsarbeit, Inklusion, Integration, Partizipation, die Unterstützung von Familien, Senioren und ein generationenverbindendes Angebot. Im Fokus stehen Projekte, die auf Nachhaltigkeit und Verstetigung angelegt sind, die einen Vorbildcharakter sowie Weiterentwicklungspotential besitzen.
Förderfähig sind Institutionen, eingetragene Vereine, Bildungseinrichtungen, gemeinnützige Unternehmen (gGmbH), die im Wetteraukreis ansässig sind, Kommunen sowie freie und öffentliche Träger der Jugend- und Sozialhilfe.
Mehrfachanträge von den förderfähigen Institutionen dürfen gestellt werden. Ebenfalls dürfen die gleichen Antragssteller im Folgejahr einen Antrag stellen.
- Sachkosten: Materialien, neue Einrichtung, digitale Ausstattung, mobile Rampen, …
- Fahrtkosten: bei Projekten mit Abhol- und Bringdiensten für wenig mobile Personen, bei Projekten mit Ausflügen, bei Projekten mit überörtlichen Charakter
- Personalkosten: Aufwandsentschädigungen, Honorarkosten (z.B. für Schulungen und Vorträge)
- Aufwendungen für Miete, Standkosten, Leasing
- Aufwendungen für Inklusion und Integration (z.B. Gebärdensprachendolmetscher, ehrenamtliche Sprachvermittlung, Übersetzung von Infomaterialien in Einfache Sprache und weitere Sprachen)
Beispiele: Feste und Veranstaltungen, Aktionen bei Festen, Vortrags- und Workshopangebote, Lehrpfad, Ruhebänke und Picknickmöglichkeiten, Instandsetzungsarbeiten (ehrenamtlich), Gemeinschaftsgärten, Pflanzaktionen, Ferienfreizeitangebote, Repair- oder ErzählCafés, Genossenschaftsprojekte (z.B. Dorfladen), Bedarfsermittlungsunterstützung, …
Die Förderhöhe der Projekte soll mindestens 250 Euro und kann maximal 50.000 Euro betragen.
WICHTIG:
Bauliche Maßnahmen sind nur dann möglich, wenn sie rechtlich bewilligt sind und eine Genehmigung vorgelegt werden kann.
Eine Doppelförderung von Projekten ist nicht möglich. Ausgeschlossen sind alle Projekte, die bereits mit öffentlichen oder weiteren Mitteln gefördert werden, zum Beispiel ESF-, Bundes- und Landesmittel, Stiftungsgelder. Ebenso können Tagespolitische Veranstaltungen und Personalkosten nicht gefördert werden. Zudem ist es möglich, dass die beantragten Fördergelder gekürzt und nur Teilbeträge gefördert werden.
Nutzen Sie bitte unser Bewerbungsformular. Es muss vollständig ausgefüllt werden, damit eine Teilnahme möglich ist.
Für das Jahr 2025 ist der Bewerbungszeitraum: 1. Juli - 15. Oktober 2024
Im Anschluss wird das Auswahlgremium tagen und eine Auswahl gemäß den vorgenannten Kriterien treffen. Die Gewinner werden durch den Wetteraukreis innerhalb von drei Monaten nach Ende der Bewerbungsfrist informiert. Wir bitten innerhalb der benannten Zeit von Nachfragen abzusehen.
Ansprechpartner/innen
Name | Telefon | Fax | Raum | |
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Tavier Fairburn | 06031 83-3032 | 332 | ||
Viola Rabien | 06031 83-3033 | 06031 83-913033 | 332 |