Kreisverwaltung zwischen den Jahren eingeschränkt erreichbar
Alle Dienststellen der Kreisverwaltung bleiben am 23. Dezember, 24. Dezember, 27. Dezember und 31. Dezember geschlossen. Am 30. Dezember hat die Verwaltung zu den gewohnten Zeiten geöffnet.
KATRETTER Wetteraukreis
Der Herz-Kreislauf-Stillstand außerhalb eines Krankenhauses stellt in Deutschland die dritthäufigste Todesursache dar.
Im Jahr 2023 wurden etwa 65 Reanimationen außerhalb von Kliniken pro 100.000 Einwohner und Jahr gemeldet.
Allerdings wurden lediglich 57,7 Prozent der Betroffenen vor Eintreffen des Rettungsdienstes durch Ersthelfer reanimiert, und nur 10,4 Prozent der Patienten konnten das Krankenhaus lebend verlassen.
Bei einem Herzstillstand zählt jede Sekunde, denn mit jeder Minute ohne Sauerstoffversorgung entstehen im Gehirn zunehmend Defizite.
Bereits nach drei bis fünf Minuten ohne Blutzirkulation erleiden Gehirnzellen irreparable Schäden und beginnen abzusterben.
Um die Überlebenschancen der Betroffenen zu steigern, ist es entscheidend, das therapiefreie Intervall, also die Zeit, in der keine Reanimation durchgeführt wird, so gering wie möglich zu halten und das Zusammenspiel der Rettungskette zu verbessern.
Genau hier setzt das KATRETTER-System an.
Am 15. Januar 2025 findet von 18:00 bis 22:00 Uhr eine Fortbildungsveranstaltung vom Rettungsdienst statt. Dort wird über Projekt KATRETTER informiert. Zur Anmeldung
KATRETTER ist ein System zur Alarmierung qualifizierter Ersthelfer, die sich in unmittelbarer Nähe zu einem Herz-Kreislauf-Stillstand befinden.
Hierbei wird die gleichnamige App genutzt, die auf den Smartphones der Ersthelfer installiert ist.
Das Ziel des Ersthelfer-Einsatzes ist es, das therapiefreie Intervall zwischen dem Absetzen des Notrufs und dem Eintreffen des Rettungsdienstes durch Wiederbelebungsmaßnahmen zu überbrücken.
Dadurch soll die Überlebenswahrscheinlichkeit, insbesondere die Erhaltung der Gehirnfunktion der Patienten, deutlich verbessert werden.
Sollte sich vor Ort herausstellen, dass kein Herz-Kreislauf-Stillstand vorliegt, können andere lebensrettende Sofortmaßnahmen bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes eingeleitet werden.
Das Einsatzgebiet von Ersthelfern ist eng auf ihren aktuellen Aufenthaltsort beschränkt, um schnelle Hilfe leisten zu können.
Des Weiteren wird zum Schutz der körperlichen und psychischen Gesundheit der Ersthelfer in besonders traumatischen oder gefährlichen Situationen auf eine Alarmierung verzichtet.
Sobald ein Notruf bei der Zentralen Leitstelle des Wetteraukreises eingeht und der Disponent in der Notrufabfrage einen Herz-Kreislauf-Stillstand erkennt oder vermutet, wird der Rettungsdienst zum Notfallort alarmiert.
Parallel dazu wird der Alarm auch an das KatRetter-System weitergeleitet.
Das KATRETTER-System führt daraufhin eine Standortabfrage der registrierten Ersthelfer durch und aktiviert die Apps auf deren Endgeräten, sodass die dem Notfallort nächstgelegenen Ersthelfer alarmiert werden. Es werden dabei bis zu drei Ersthelfer zeitgleich benachrichtigt.
Bei der Alarmierung wird ein lauter Alarmton abgespielt, und auf dem Display erscheint eine optische Nachricht. Der Ersthelfer führt die Herzdruckmassage auch nach Eintreffen der Rettungskräfte fort, bis diese die Maßnahmen übernehmen. Anschließend wartet er auf weitere Anweisungen des Rettungsdienstes, um diesen gegebenenfalls weiterhin zu unterstützen oder dankend aus dem Einsatz entlassen zu werden. Ein Alarm sollte nur dann angenommen werden, wenn man beabsichtigt, sich tatsächlich zum Notfallort zu begeben, und die eigene Einsatzbereitschaft festgestellt hat.
Nach Annahme des Alarms werden weitere relevante Informationen angezeigt, und es besteht die Möglichkeit, sich zum Notfallort navigieren zu lassen.
Beim Eintreffen am Einsatztort sollte sich der Ersthelfer kurz bei den anwesenden Personen vorstellen, seine Hilfe anbieten und mit den Wiederbelebungsmaßnahmen beginnen.
Sobald die Rettungskräfte eintreffen, führt der Ersthelfer die Herzdruckmassage fort, bis diese die Maßnahmen übernehmen. Anschließend wartet er auf weitere Anweisungen des Rettungsdienstes, um diesen gegebenenfalls weiterhin zu unterstützen.
Um am KATRETTER-System teilzunehmen und sich als freiwilliger Ersthelfer zu registrieren, sind in der aktuellen Pilotphase folgende Voraussetzungen zu erfüllen:
- Vollendung des 18. Lebensjahres
- Geistige und körperliche Eignung für den Einsatz
- Wohnsitz oder Aufenthaltsort im Wetteraukreis
- Medizinische Ausbildung mit einem Mindestumfang von 48 Unterrichtseinheiten
Nach der Registrierung ist die Teilnahme an einer Online-Onboarding-Veranstaltung erforderlich. Nach erfolgreichem Abschluss dieser Veranstaltung und Überprüfung Ihrer Daten erhalten Sie sowohl einen Aktivierungscode für die App als auch ein Ausrüstungspaket, das an Sie versendet wird.
Nach der Aktivierung der App sind Sie sofort alarmierbar. Weiteres unter "Benötigte Unterlagen".
Als KatRetter erhalten Sie ein Ausrüstungspaket, das es Ihnen ermöglicht, im Bedarfsfall bestmögliche und gezielte Reanimationsunterstützung zu leisten.
Das Ausrüstungspaket umfasst folgende Bestandteile:
- Erkennungsweste
- Untersuchungshandschuhe
- FFP2-Maske
- Taschenbeatmungsmaske
- Desinfektionsmittel
- Einsatzinformation
- Versicherungsinformation
- Aufbewahrungstasche
Die Verbrauchsmaterialien sind ausschließlich für den einmaligen Gebrauch vorgesehen. Nach ihrer Benutzung im Rahmen eines Einsatzes müssen diese Gegenstände ordnungsgemäß entsorgt werden.
Kostenlose Nachfüllmaterialien erhalten Sie an jeder Rettungswache des Wetteraukreises.
Im Ruhebetrieb wird lediglich eine Grobortung der Teilnehmenden durchgeführt, wobei die Position aus Datenschutzgründen bewusst verfälscht wird.
Wird eine Alarmierung aufgrund eines vermuteten Kreislaufstillstands an das KatRetter-System übergeben, erfolgt im erweiterten Umfeld des Einsatzortes eine Feinortung der registrierten Ersthelfer, um eine gezielte Auswahl zu ermöglichen.
Dabei werden alle Daten streng vertraulich behandelt, und die Datenübertragung erfolgt stets verschlüsselt nach dem aktuellen Stand der Technik.
Sie sind als KatRetter in Ihrer Funktion und Tätigkeit als Ersthelfer über die gesetzliche Unfallkasse versichert. Sollten Sie bei einer Hilfeleistung Verletzungen erleiden oder Schäden an Privateigentum entstehen, haben Sie einen Leistungsanspruch.
Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Unfallkasse Hessen.
Reanimationseinsätze können traumatisch und psychisch stark belastend sein. Für diese Situationen steht Ihnen jederzeit ein niedrigschwelliges Hilfsangebot zur Einsatznachsorge zur Verfügung.
Sie können dieses Angebot per E-Mail in Anspruch nehmen.
Zögern Sie nicht, Unterstützung für sich selbst oder andere anzufordern!
Benötigte Unterlagen
- Online-Registrierung für das KATRETTER-System im Wetteraukreis (ab 15.1.2025)
- Teilnahmevereinbarung
Kosten
Die Nutzung des Systems ist für den Ersthelfer kostenfrei, eine Vergütung für den Einsatz erfolgt jedoch nicht.
Ansprechpartner/innen
Name | Telefon | Fax | Raum | |
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. Katretter | 06031 83-2359 |