Mehr als nur Pflichterfüllung - Mehrweg in der Gastronomie

Ein Mann steht hinter dem Tresen einer Kantine. In der rechten Hand hält er eine Mehrwegverpackung, mit der linken Hand zeigt er mit dem Daumen nach oben.

Die Kantine der Kreisverwaltung bietet Mehrweggeschirr an. (Archivbild: Christian Sperling)

Seit dem 1. Januar 2023 gilt deutschlandweit eine Angebotspflicht für Mehrwegverpackungen in der Gastronomie. Was sie im Detail bedeutet, wie sie die in der Wetterau ansässigen Gastronomen umsetzen und welche Erfahrungen sie bislang dabei gemacht haben, ist Thema einer online-Infoveranstaltung am 26. Juni (Montag). Veranstalter ist der Wetteraukreis in Kooperation mit der DEHOGA-Hessen.

Die Mehrwegangebotspflicht gilt für Unternehmen, bei denen Speisen und Getränke zum Sofortverzehr vor Ort oder als Mitnahmegericht (so genannter To-Go-Bereich) in Einwegverpackungen oder Getränkebecher verpackt oder abgefüllt werden. Dies betrifft insbesondere Restaurants, Bistros, Kantinen, Cateringanbieter, Cafés, aber auch Supermärkte, Tankstellen oder andere Lebensmittelgeschäfte fallen darunter. Eine Ausnahme besteht lediglich für sehr kleine Unternehmen, zum Beispiel Imbisse, mit bis zu fünf Beschäftigten und einer Ladenfläche von maximal 80 Quadratmetern. Doch auch für kleine Unternehmen kann sich die Einführung eines Mehrwegsystems lohnen.

Die Infoveranstaltung beginnt um 14.30 Uhr, dauert etwa 90 Minuten und ist kostenfrei. Ziel ist es, einen besseren Einblick in die Mehrwegangebotspflicht zu geben und den Erfahrungsaustausch mit anderen Gastronomiebetrieben zu ermöglichen.

Eine vorherige Anmeldung ist nicht notwendig, es wird aber um frühzeitige Einwahl gebeten, zumal die Veranstaltungsbeiträge live ohne Mitschnitt erfolgen. Link für den Zugang zur Veranstaltung.

Fragen zur Veranstaltung gerne an Susanne Feiler, Koordinatorin für den Klimaschutz im Wetteraukreis, E-Mail, weitere Informationen stehen als Download zur Verfügung.

Veröffentlicht am: 21. Juni 2023

 

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