Kreisverwaltung zwischen den Jahren eingeschränkt erreichbar
Alle Dienststellen der Kreisverwaltung bleiben am 23. Dezember, 24. Dezember, 27. Dezember und 31. Dezember geschlossen. Am 30. Dezember hat die Verwaltung zu den gewohnten Zeiten geöffnet.
Aufenthalt für neugeborene Kinder
Sie haben bereits einen Schutzstatus durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge erhalten, daher müssen Sie den Asylantrag für Ihr Kind selbst stellen.
Der formlose Antrag geht an folgende Adresse:
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Frankenstraße 20
90461 Nürnberg
Benötigte Unterlagen
- Bescheid des BAMF, mit Ihrer Anerkennung in Kopie
- Geburtsurkunde/Geburtenanzeige des Kindes in Kopie
- Erweiterte Meldebescheinigung der ganzen Familie
- Aufenthaltstitel in Kopie
- Kopie des Ausweisersatzes
- Biometrisches Passbild
Rechtliche Grundlagen
Besonderes
Beachten Sie, der Antrag kann nur per Post gestellt werden!
Nachdem Sie Post vom Bundesamt bekommen haben, sprechen Sie erneut bei der Ausländerbehörde vor.
Wenn Sie kein Deutsch sprechen, müssen Sie einen Dolmetscher mitbringen. Er muss aber nicht vereidigt sein, es kann auch eine Person sein, der Sie vertrauen.
Termine
Termine sind nur über unsere Online-Terminvergabe buchbar. Eine Terminvergabe über die E-Mail, oder bei persönlicher Vorsprache ist nicht möglich.
Kinder ab 6 Jahren müssen persönlich vorsprechen.
Ansprechpartner/innen
Name | Telefon | Fax | Raum | |
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. Aufenthaltsrecht | 06031 83-2566 | 06031 83-912547 |