Kreisverwaltung zwischen den Jahren eingeschränkt erreichbar

Alle Dienststellen der Kreisverwaltung bleiben am 23. Dezember, 24. Dezember, 27. Dezember und 31. Dezember geschlossen. Am 30. Dezember hat die Verwaltung zu den gewohnten Zeiten geöffnet.

Aufenthalt für neugeborene Kinder

Sie haben bereits einen Schutzstatus durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge erhalten, daher müssen Sie den Asylantrag für Ihr Kind selbst stellen.

Der formlose Antrag geht an folgende Adresse:

Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Frankenstraße 20
90461 Nürnberg

Benötigte Unterlagen

  • Bescheid des BAMF, mit Ihrer Anerkennung in Kopie
  • Geburtsurkunde/Geburtenanzeige des Kindes in Kopie
  • Erweiterte Meldebescheinigung der ganzen Familie
  • Aufenthaltstitel in Kopie
  • Kopie des Ausweisersatzes
  • Biometrisches Passbild

Rechtliche Grundlagen

§33 Aufenthaltsgesetz

Besonderes

Beachten Sie, der Antrag kann nur per Post gestellt werden!

Nachdem Sie Post vom Bundesamt bekommen haben, sprechen Sie erneut bei der Ausländerbehörde vor.

Wenn Sie kein Deutsch sprechen, müssen Sie einen Dolmetscher mitbringen. Er muss aber nicht vereidigt sein, es kann auch eine Person sein, der Sie vertrauen.

Termine

Termine sind nur über unsere Online-Terminvergabe buchbar. Eine Terminvergabe über die E-Mail, oder bei persönlicher Vorsprache ist nicht möglich.

Kinder ab 6 Jahren müssen persönlich vorsprechen.

 

Ansprechpartner/innen

Name Telefon Fax Raum E-Mail
. Aufenthaltsrecht 06031 83-2566 06031 83-912547 E-Mail

Zuständig

Aufenthaltsrecht