Aufenthaltsgestattung/Duldung
Für die Ausstellung und Verlängerung der Aufenthaltsgestattung/Duldung wird ein Termin benötigt.
Termine hierfür können Sie nur in unserer Behörde direkt vereinbaren! Eine Terminvereinbarung über die Online-Terminvergabe ist in diesem Bereich leider nicht möglich
Rechtliche Grundlagen
§§ 50 ff. Asylbewerberleistungsgesetz, 60a ff. Aufenthaltsgesetz
Besonderes
Wenn Sie kein Deutsch sprechen, müssen Sie einen Dolmetscher mitbringen. Er muss aber nicht vereidigt sein, es kann auch eine Person sein, der Sie vertrauen.
Ansprechpartner/innen
Name | Telefon | Fax | Raum | |
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. Aufenthaltsrecht | 06031 83-2566 | 06031 83-912547 |