Aufenthaltsgestattung/Duldung

Für die Ausstellung und Verlängerung der Aufenthaltsgestattung/Duldung wird ein Termin benötigt.

Termine hierfür können Sie nur in unserer Behörde direkt vereinbaren! Eine Terminvereinbarung über die Online-Terminvergabe ist in diesem Bereich leider nicht möglich

Rechtliche Grundlagen

§§ 50 ff. Asylbewerberleistungsgesetz, 60a ff. Aufenthaltsgesetz

Besonderes

Wenn Sie kein Deutsch sprechen, müssen Sie einen Dolmetscher mitbringen. Er muss aber nicht vereidigt sein, es kann auch eine Person sein, der Sie vertrauen.

Ansprechpartner/innen

NameTelefonFaxRaumE-Mail
. Aufenthaltsrecht06031 83-256606031 83-912547E-Mail

Zuständig

Aufenthaltsrecht