Integrationskurs
Die Integration von rechtmäßig auf Dauer im Bundesgebiet lebenden Ausländern in das wirtschaftliche, kulturelle und gesellschaftliche Leben im Bundesgebiet wird durch das Angebot von Intergrationskursen gefördert und gefordert.
Rechtliche Grundlagen
§§ 43 ff. AufenthG
Ansprechpartner/innen
Name | Telefon | Fax | Raum | |
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. Aufenthaltsrecht | 06031 83-2566 | 06031 83-912547 |