Integrationskurs

Die Integration von rechtmäßig auf Dauer im Bundesgebiet lebenden Ausländern in das wirtschaftliche, kulturelle und gesellschaftliche Leben im Bundesgebiet wird durch das Angebot von Intergrationskursen gefördert und gefordert. 

Weitere Informationen

Rechtliche Grundlagen

§§ 43 ff. AufenthG 

Ansprechpartner/innen

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. Aufenthaltsrecht06031 83-256606031 83-912547E-Mail

Zuständig

Aufenthaltsrecht