Integrationskurs

Die Integration von rechtmäßig auf Dauer im Bundesgebiet lebenden Ausländern in das wirtschaftliche, kulturelle und gesellschaftliche Leben im Bundesgebiet wird durch das Angebot von Intergrationskursen gefördert und gefordert. 

Weitere Informationen

Rechtliche Grundlagen

§§ 43 ff. AufenthG 

Ansprechpartner/innen

Name Telefon Fax Raum E-Mail
. Aufenthaltsrecht 06031 83-2566 06031 83-912547 E-Mail

Zuständig

Aufenthaltsrecht