Kreisverwaltung zwischen den Jahren eingeschränkt erreichbar

Alle Dienststellen der Kreisverwaltung bleiben am 23. Dezember, 24. Dezember, 27. Dezember und 31. Dezember geschlossen. Am 30. Dezember hat die Verwaltung zu den gewohnten Zeiten geöffnet.

Eintragung der Schlüsselzahl 96/196/197

Schlüsselzahl 96:

Mit der Schlüsselzahl 96 haben Sie die Berechtigung, eine Fahrzeugkombination aus Fahrzeugen der Klasse B und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse einer derartigen Kombination mehr 3.500 kg, jedoch nicht mehr als 4.250 kg beträgt, zu führen.

Diese Berechtigung wird durch eine Fahrerschulung nach Anlage 7a der Fahrerlaubnisverordnung in einer entsprechenden Fahrschule erworben.

Nach erfolgreicher Teilnahme an einer Fahrerschulung erhalten Sie eine Teilnahmebescheinigung, die der Fahrerlaubnisbehörde zum Eintrag der Schlüsselzahl 96 in den Führerschein vorzulegen ist.

Schlüsselzahl 196:

Mit der Schlüsselzahl 196 haben Sie die Berechtigung, Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm3, einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt, zu führen. Die Berechtigung gilt nur für das Inland.

Diese Berechtigung wird durch eine Fahrerschulung nach Anlage 7b der Fahrerlaubnisverordnung in einer entsprechenden Fahrschule erworben.

Nach erfolgreicher Teilnahme an einer Fahrerschulung erhalten Sie eine Teilnahmebescheinigung, die der Fahrerlaubnisbehörde zum Eintrag der Schlüsselzahl 196 in den Führerschein vorzulegen ist. 

Schlüsselzahl 197:

Mit der Schlüsselzahl 197 haben Sie die Berechtigung, ein Kraftfahrzeug der Klasse B mit Schaltgetriebe zu führen, auch wenn Sie die Fahrerlaubnisprüfung vormals mit Automatikgetriebe abgelegt haben (Schlüsselzahl 78).

Diese Berechtigung wird durch eine Ausbildung nach § 5a der Fahrschüler-Ausbildungsverordnung in einer entsprechenden Fahrschule erworben.

Nach erfolgreicher Teilnahme an einer praktischen Ausbildung auf einem Kraftfahrzeug mit Schaltgetriebe der Klasse B (mindestens 10 Fahrstunden) und einer anschließenden 15-minütigen Prüfung erhalten Sie eine Teilnahmebescheinigung, die der Fahrerlaubnisbehörde zum Eintrag der Schlüsselzahl 197 in den Führerschein vorzulegen ist. 

Die Ausbildung soll dem/der Betreffenden vermitteln, ein Kraftfahrzeug der Klasse B mit Schaltgetriebe sicher, verantwortungsvoll und umweltbewusst zu führen. 

Benötigte Unterlagen

Eintragung der Schlüsselzahl 96/196/197:

  • ein aktuelles biometrisches Passbild
  • Führerscheinantrag (Antrag bei uns erhältlich - auch als Download)
  • gültiger Personalausweis, oder Reisepass (mit Meldebestätigung), oder gültiger Passersatz
  • Bescheinigung über eine erfolgreiche Fahrerschulung nach Anlage 7a/7b der Fahrerlaubnisverordnung bzw. Anlage 7 der Fahrschüler-Ausbildungsordnung

Sollte der Papierführerschein (grau, rosa, DDR) von einer anderen Behörde als dem Wetteraukreis oder den ehemaligen Landkreisen Friedberg und Büdingen ausgestellt sein, so wird zur Verfahrensbeschleunigung empfohlen, dass vorab eine Karteikartenabschrift bei der ausstellenden Fahrerlaubnisbehörde angefordert wird (die ausstellende Fahrerlaubnisbehörde kann dem Führerschein entnommen werden). Bei einem bereits ausgehändigten EU-Kartenführerschein wird keine Karteikartenabschrift benötigt.

Die Unterlagen sind bitte stets vollständig und im Original mitzubringen.

Kosten

Eintragung Schlüsselzahl 96/196/197: 49,20 Euro

Zusätzliche Kosten können abhängig vom Einzelfall anfallen.

Rechtliche Grundlagen

Fahrerlaubnisverordnung, Straßenverkehrsgesetz

Sprechzeiten

Montag und Dienstag

07:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:00 Uhr

Mittwoch

07:30 Uhr - 12:00 Uhr

Donnerstag

07:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 18:00 Uhr

Freitag

07:30 Uhr - 12:30 Uhr

Termine

Eine Vorsprache bei der Fahrerlaubnisbehörde ist nur mit vorheriger Terminvereinbarung möglich.

Die Erteilung einer Fahrerlaubnis nach bestandener Fahrerlaubnisprüfung mit entsprechendem Prüfungsnachweis des TÜV (A4, weiß) ist auch ohne Terminvereinbarung möglich.

Termine im Bereich "Wiedererteilung der Fahrerlaubnis nach Entzug oder Verzicht" sind bitte ausschließlich telefonisch anzufragen.

 

Zur Online-Terminvergabe für die Fahrerlaubnisbehörde.

 

Ansprechpartner/innen

Fachdienst Ordnungsrecht - Führerscheinangelegenheiten

Name Telefon Fax Raum E-Mail
. Fahrerlaubnisbehörde 06031 83-2149 06031 83-912138 E-Mail