06er Händlerkennzeichen

Rote Kennzeichen können zuverlässigen Kraftfahrzeugherstellern, Kraftfahrzeugteileherstellern, Kraftfahrzeugwerkstätten und Kraftfahrzeughändlern zur wiederkehrenden betrieblichen Verwendung befristet zugeteilt werden.

Die Kennzeichen berechtigen zu Prüfungs-, Probe- oder Überführungsfahrten.

Benötigte Unterlagen

Neuzuteilung

  • Ausweisdokument Geschäftsinhaber/in
  • aktuelle Gewerbeanmeldung / aktueller Handelsregisterauszug (nicht älter als 2 Jahre)
  • Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (nicht älter als 3 Monate)
  • Fahreignungsregisterauskunft vom Kraftfahrtbundesamt (nicht älter als 3 Monate)
  • elektronische Versicherungsbestätigung (EVB-Nr.)
  • SEPA-Lastschriftmandat
  • Nachweis über mind. 5 Stellplätze im Außenbereich (Miet-/ Pachtvertrag oder Bauplan)

Die Zuteilung erfolgt zunächst für 6 Monate.

Verlängerung

  • Ausweisdokument Geschäftsinhaber/in
  • aktuelle Gewerbeanmeldung (nicht älter als 2 Jahre)
  • Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (nicht älter als 3 Monate)
  • Fahreignungsregisterauskunft vom Kraftfahrtbundesamt (nicht älter als 3 Monate)
  • Kennzeichen
  • Fahrzeugscheinheft
  • Fahrtenbuch

Die Kennzeichen werden für maximal 3 Jahre verlängert.

Ersatz- und Neuausstellung Fahrzeugscheinheft

  • Fahrtenbuch
  • Fahrzeugscheinheft/e

Rückgabe

  • Fahrzeugscheinheft/e
  • Fahrtenbuch
  • Kennzeichen

Besonderes

  • Die Neuzuteilung und Verlängerung der Kennzeichen kann ausschließlich bei den Hauptstellen in Friedberg und Büdingen vorgenommen werden
  • Die Ersatz- und Neuausstellung von vollen Heften kann auch bei den Nebenstellen in Nidda und Karben beantragt werden
  • Sollten die Kennzeichen bereits abgelaufen sein und die Kennzeichen sollen verlängert werden, ist eine neue EVB notwendig
  • Im Vertretungsfall ist eine Vollmacht vorzulegen. Der/die Bevollmächtigte muss ein gültiges Ausweisdokument im Original vorlegen. Eine Ausweiskopie mit Unterschrift des/der Vollmachtgebers/in reicht aus. 

Sprechzeiten

Montag und Dienstag
7.30 Uhr - 12.00 Uhr und 13.00 Uhr - 16.00 Uhr
Mittwoch
7.30 Uhr - 12.00 Uhr
Donnerstag
7.30 Uhr - 12.00 Uhr und 13.00 Uhr - 18.00 Uhr
Freitag
7.30 Uhr - 12.30 Uhr

Zur Online-Terminvergabe

Es sind nur Zahlungen mit EC-Karte möglich.

Montag und Dienstag
7.30 Uhr - 12.00 Uhr und 13.00 Uhr - 16.00 Uhr
Mittwoch
7.30 Uhr - 12.00 Uhr
Donnerstag
7.30 Uhr - 12.00 Uhr und 13.00 Uhr - 18.00 Uhr
Freitag
7.30 Uhr - 12.30 Uhr

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Es sind nur Zahlungen mit EC-Karte möglich.

Montag bis Donnerstag
7.30 Uhr - 15.30 Uhr
Freitag
7.30 Uhr - 12.00 Uhr

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Montag bis Mittwoch
8.00 Uhr - 16.00 Uhr
Donnerstag
8.00 Uhr - 19.00 Uhr
Freitag
8.00 Uhr - 12.00 Uhr

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Es sind nur Zahlungen mit EC-Karte möglich.

Termine

Friedberg und Büdingen
Der Kundenverkehr in den Zulassungsbehörden in FriedbergBüdingen und Nidda ist nur über eine Online-Terminvereinbarung möglich.

Zur Online-Terminvereinbarung

Karben
Zur Online-Terminvergabe der Stadt Karben 

Nidda
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Anschrift (Besucher)

Zulassungsstelle des Wetteraukreises
Berliner Str. 31
63654 Büdingen
Tel.: 06042 / 989 0
Fax: 06042 / 98949-2181 bis -2184

Zulassungsstelle des Wetteraukreises
Europaplatz
Gebäude A
61169 Friedberg
Tel.: 06031 / 83 2166
Fax: 06031 / 8391-2119
 

Bürgerhaus Petterweil
Sauerbornstraße 12 - 14
61184 Karben
Tel.: 06039 / 931 451
Fax: 06039 / 931 452

Bürger Service
Wilhelm-Eckhardt-Platz
63667 Nidda
Tel.: 06043 / 8006 121 - 123
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Zulassungsangelegenheiten