06er Händlerkennzeichen
Rote Kennzeichen können zuverlässigen Kraftfahrzeugherstellern, Kraftfahrzeugteileherstellern, Kraftfahrzeugwerkstätten und Kraftfahrzeughändlern zur wiederkehrenden betrieblichen Verwendung befristet zugeteilt werden.
Die Kennzeichen berechtigen zu Prüfungs-, Probe- oder Überführungsfahrten.
Benötigte Unterlagen
Neuzuteilung
- Ausweisdokument Geschäftsinhaber/in
- aktuelle Gewerbeanmeldung / aktueller Handelsregisterauszug (nicht älter als 2 Jahre)
- Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (nicht älter als 3 Monate)
- Fahreignungsregisterauskunft vom Kraftfahrtbundesamt (nicht älter als 3 Monate)
- elektronische Versicherungsbestätigung (EVB-Nr.)
- SEPA-Lastschriftmandat
- Nachweis über mind. 5 Stellplätze im Außenbereich (Miet-/ Pachtvertrag oder Bauplan)
Die Zuteilung erfolgt zunächst für 6 Monate.
Verlängerung
- Ausweisdokument Geschäftsinhaber/in
- aktuelle Gewerbeanmeldung (nicht älter als 2 Jahre)
- Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (nicht älter als 3 Monate)
- Fahreignungsregisterauskunft vom Kraftfahrtbundesamt (nicht älter als 3 Monate)
- Kennzeichen
- Fahrzeugscheinheft
- Fahrtenbuch
Die Kennzeichen werden für maximal 3 Jahre verlängert.
Ersatz- und Neuausstellung Fahrzeugscheinheft
- Fahrtenbuch
- Fahrzeugscheinheft/e
Rückgabe
- Fahrzeugscheinheft/e
- Fahrtenbuch
- Kennzeichen
Besonderes
- Die Neuzuteilung und Verlängerung der Kennzeichen kann ausschließlich bei den Hauptstellen in Friedberg und Büdingen vorgenommen werden
- Die Ersatz- und Neuausstellung von vollen Heften kann auch bei den Nebenstellen in Nidda und Karben beantragt werden
- Sollten die Kennzeichen bereits abgelaufen sein und die Kennzeichen sollen verlängert werden, ist eine neue EVB notwendig
- Im Vertretungsfall ist eine Vollmacht vorzulegen. Der/die Bevollmächtigte muss ein gültiges Ausweisdokument im Original vorlegen. Eine Ausweiskopie mit Unterschrift des/der Vollmachtgebers/in reicht aus.
Sprechzeiten
Montag und Dienstag
7.30 Uhr - 12.00 Uhr und 13.00 Uhr - 16.00 Uhr
Mittwoch
7.30 Uhr - 12.00 Uhr
Donnerstag
7.30 Uhr - 12.00 Uhr und 13.00 Uhr - 18.00 Uhr
Freitag
7.30 Uhr - 12.30 Uhr
Es sind nur Zahlungen mit EC-Karte möglich.
Montag und Dienstag
7.30 Uhr - 12.00 Uhr und 13.00 Uhr - 16.00 Uhr
Mittwoch
7.30 Uhr - 12.00 Uhr
Donnerstag
7.30 Uhr - 12.00 Uhr und 13.00 Uhr - 18.00 Uhr
Freitag
7.30 Uhr - 12.30 Uhr
Es sind nur Zahlungen mit EC-Karte möglich.
Montag bis Donnerstag
7.30 Uhr - 15.30 Uhr
Freitag
7.30 Uhr - 12.00 Uhr
Zur Online-Terminvergabe der Stadt Karben
Montag bis Mittwoch
8.00 Uhr - 16.00 Uhr
Donnerstag
8.00 Uhr - 19.00 Uhr
Freitag
8.00 Uhr - 12.00 Uhr
Zur Online-Terminvergabe der Stadt Nidda
Es sind nur Zahlungen mit EC-Karte möglich.
Termine
Friedberg und Büdingen
Der Kundenverkehr in den Zulassungsbehörden in Friedberg, Büdingen und Nidda ist nur über eine Online-Terminvereinbarung möglich.
Karben
Zur Online-Terminvergabe der Stadt Karben
Nidda
Zur Online-Terminvergabe der Stadt Nidda
Anschrift (Besucher)
Zulassungsstelle des Wetteraukreises
Berliner Str. 31
63654 Büdingen
Tel.: 06042 / 989 0
Fax: 06042 / 98949-2181 bis -2184
Zulassungsstelle des Wetteraukreises
Europaplatz
Gebäude A
61169 Friedberg
Tel.: 06031 / 83 2166
Fax: 06031 / 8391-2119
Bürgerhaus Petterweil
Sauerbornstraße 12 - 14
61184 Karben
Tel.: 06039 / 931 451
Fax: 06039 / 931 452
Bürger Service
Wilhelm-Eckhardt-Platz
63667 Nidda
Tel.: 06043 / 8006 121 - 123
Fax: 06043 / 8006 127
Ansprechpartner/innen
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