Kreisverwaltung zwischen den Jahren eingeschränkt erreichbar
Alle Dienststellen der Kreisverwaltung bleiben am 23. Dezember, 24. Dezember, 27. Dezember und 31. Dezember geschlossen. Am 30. Dezember hat die Verwaltung zu den gewohnten Zeiten geöffnet.
06er Händlerkennzeichen
Rote Kennzeichen können zuverlässigen Kraftfahrzeugherstellern, Kraftfahrzeugteileherstellern, Kraftfahrzeugwerkstätten und Kraftfahrzeughändlern zur wiederkehrenden betrieblichen Verwendung befristet zugeteilt werden.
Die Kennzeichen berechtigen zu Prüfungs-, Probe- oder Überführungsfahrten.
Benötigte Unterlagen
Neuzuteilung
- Ausweisdokument Geschäftsinhaber/in
- aktuelle Gewerbeanmeldung / aktueller Handelsregisterauszug (nicht älter als 2 Jahre)
- Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (nicht älter als 3 Monate)
- Fahreignungsregisterauskunft vom Kraftfahrtbundesamt (nicht älter als 3 Monate)
- elektronische Versicherungsbestätigung (EVB-Nr.)
- SEPA-Lastschriftmandat
- Nachweis über mind. 5 Stellplätze im Außenbereich (Miet-/ Pachtvertrag oder Bauplan)
Die Zuteilung erfolgt zunächst für 6 Monate.
Verlängerung
- Ausweisdokument Geschäftsinhaber/in
- aktuelle Gewerbeanmeldung (nicht älter als 2 Jahre)
- Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (nicht älter als 3 Monate)
- Fahreignungsregisterauskunft vom Kraftfahrtbundesamt (nicht älter als 3 Monate)
- Kennzeichen
- Fahrzeugscheinheft
- Fahrtenbuch
Die Kennzeichen werden für maximal 3 Jahre verlängert.
Ersatz- und Neuausstellung Fahrzeugscheinheft
- Fahrtenbuch
- Fahrzeugscheinheft/e
Rückgabe
- Fahrzeugscheinheft/e
- Fahrtenbuch
- Kennzeichen
Besonderes
- Die Neuzuteilung und Verlängerung der Kennzeichen kann ausschließlich bei den Hauptstellen in Friedberg und Büdingen vorgenommen werden
- Die Ersatz- und Neuausstellung von vollen Heften kann auch bei den Nebenstellen in Nidda und Karben beantragt werden
- Sollten die Kennzeichen bereits abgelaufen sein und die Kennzeichen sollen verlängert werden, ist eine neue EVB notwendig
- Im Vertretungsfall ist eine Vollmacht vorzulegen. Der/die Bevollmächtigte muss ein gültiges Ausweisdokument im Original vorlegen. Eine Ausweiskopie mit Unterschrift des/der Vollmachtgebers/in reicht aus.
Sprechzeiten
Montag und Dienstag
7.30 Uhr - 12.00 Uhr und 13.00 Uhr - 16.00 Uhr
Mittwoch
7.30 Uhr - 12.00 Uhr
Donnerstag
7.30 Uhr - 12.00 Uhr und 13.00 Uhr - 18.00 Uhr
Freitag
7.30 Uhr - 12.30 Uhr
Es sind nur Zahlungen mit EC-Karte möglich.
Montag und Dienstag
7.30 Uhr - 12.00 Uhr und 13.00 Uhr - 16.00 Uhr
Mittwoch
7.30 Uhr - 12.00 Uhr
Donnerstag
7.30 Uhr - 12.00 Uhr und 13.00 Uhr - 18.00 Uhr
Freitag
7.30 Uhr - 12.30 Uhr
Es sind nur Zahlungen mit EC-Karte möglich.
Montag bis Donnerstag
7.30 Uhr - 15.30 Uhr
Freitag
7.30 Uhr - 12.00 Uhr
Zur Online-Terminvergabe der Stadt Karben
Montag bis Mittwoch
8.00 Uhr - 16.00 Uhr
Donnerstag
8.00 Uhr - 19.00 Uhr
Freitag
8.00 Uhr - 12.00 Uhr
Zur Online-Terminvergabe der Stadt Nidda
Es sind nur Zahlungen mit EC-Karte möglich.
Termine
Friedberg und Büdingen
Der Kundenverkehr in den Zulassungsbehörden in Friedberg, Büdingen und Nidda ist nur über eine Online-Terminvereinbarung möglich.
Karben
Zur Online-Terminvergabe der Stadt Karben
Nidda
Zur Online-Terminvergabe der Stadt Nidda
Anschrift (Besucher)
Zulassungsstelle des Wetteraukreises
Berliner Str. 31
63654 Büdingen
Tel.: 06042 / 989 0
Fax: 06042 / 98949-2181 bis -2184
Zulassungsstelle des Wetteraukreises
Europaplatz
Gebäude A
61169 Friedberg
Tel.: 06031 / 83 2166
Fax: 06031 / 8391-2119
Bürgerhaus Petterweil
Sauerbornstraße 12 - 14
61184 Karben
Tel.: 06039 / 931 451
Fax: 06039 / 931 452
Bürger Service
Wilhelm-Eckhardt-Platz
63667 Nidda
Tel.: 06043 / 8006 121 - 123
Fax: 06043 / 8006 127
Ansprechpartner/innen
Name | Telefon | Fax | Raum | |
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. Zulassung | 06031 83-2166 | 06031 83-912119 |