Kreisverwaltung zwischen den Jahren eingeschränkt erreichbar
Alle Dienststellen der Kreisverwaltung bleiben am 23. Dezember, 24. Dezember, 27. Dezember und 31. Dezember geschlossen. Am 30. Dezember hat die Verwaltung zu den gewohnten Zeiten geöffnet.
Kurzzeitkennzeichen
Kurzzeitkennzeichen können für Probe- oder Überführungsfahrten für nicht zugelassene Fahrzeuge verwendet werden. Die Kennzeichen sind ab dem Tag der Zuteilung für höchstens sechs Tage gültig. Eine vordatierte Zulassung oder eine Verlängerung ist nicht möglich.
Die Zuständigkeit richtet sich nach Ihrem Hauptwohnsitz/Betriebssitz oder dem Standort des Fahrzeugs (Kaufvertrag oder Rechnung als Nachweis notwendig). Bei Antragsteller/innen, die über keinen festen Wohnsitz in Deutschland verfügen, richtet sich die Zuständigkeit nach dem Aufenthaltsort.
Benötigte Unterlagen
- Gültiges Ausweisdokument
- Elektronische Versicherungsbestätigung "eVB-Nummer", für Kurzzeitkennzeichen
- Zulassungsbescheinigung Teil I im Original oder Zulassungsbescheinigung Teil II mit aktuellem HU-Bericht im Original oder Zulassungsbescheinigung Teil I mit aktuellem HU-Bericht in Kopie
- Kaufvertrag, wenn sich die Zuständigkeit nach dem Standort des Fahrzeugs richtet
- Bei Wohnsitz im Ausland eine Empfangsvollmacht von dem/der Empfangsbevollmächtigten mit Original-Ausweis oder bestätigte Ausweiskopie
- Im Vertretungsfall ist eine Vollmacht vorzulegen. Der/die Bevollmächtigte muss ein gültiges Ausweisdokument im Original vorlegen. Eine Ausweiskopie mit Unterschrift des/der Vollmachtgebers/in reicht aus.
Die Unterlagen müssen in Papierform vorgelegt werden. Das Vorzeigen in digitaler Form (z.B. auf dem Handy) ist nicht ausreichend.
Kosten
13,10 € (ohne Kennzeichen)
Besonderes
Zuteilung ohne gültige HU oder SP
Antragsteller/innen dürfen ohne einen Nachweis der durchgeführten Hauptuntersuchung und Sicherheitsprüfung nur Fahrten zu einer Untersuchungsstelle im Bezirk der Zulassungsbehörde, die für den Standort des Fahrzeugs zuständig ist, oder einem angrenzenden Bezirk und zurück durchgeführt werden. Diese Regelung gilt nicht für Fahrzeuge, die als verkehrsunsicher oder verkehrsgefährdend eingestuft wurden.
Zuteilung ohne Betriebserlaubnis
Antragsteller/innen dürfen nur Fahrten, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Erlangung einer neuen Betriebserlaubnis stehen, im Bezirk der Zulassungsbehörde, die für den Standort des Fahrzeugs zuständig ist, oder einem angrenzenden Bezirk und zurück durchgeführt werden.
Sprechzeiten
Montag und Dienstag
7.30 Uhr - 12.00 Uhr und 13.00 Uhr - 16.00 Uhr
Mittwoch
7.30 Uhr - 12.00 Uhr
Donnerstag
7.30 Uhr - 12.00 Uhr und 13.00 Uhr - 18.00 Uhr
Freitag
7.30 Uhr - 12.30 Uhr
Es sind nur Zahlungen mit EC-Karte möglich.
Montag und Dienstag
7.30 Uhr - 12.00 Uhr und 13.00 Uhr - 16.00 Uhr
Mittwoch
7.30 Uhr - 12.00 Uhr
Donnerstag
7.30 Uhr - 12.00 Uhr und 13.00 Uhr - 18.00 Uhr
Freitag
7.30 Uhr - 12.30 Uhr
Es sind nur Zahlungen mit EC-Karte möglich.
Montag bis Donnerstag
7.30 Uhr - 15.30 Uhr
Freitag
7.30 Uhr - 12.00 Uhr
Zur Online-Terminvergabe der Stadt Karben
Montag bis Mittwoch
8.00 Uhr - 16.00 Uhr
Donnerstag
8.00 Uhr - 19.00 Uhr
Freitag
8.00 Uhr - 12.00 Uhr
Zur Online-Terminvergabe der Stadt Nidda
Es sind nur Zahlungen mit EC-Karte möglich.
Termine
Friedberg und Büdingen
Der Kundenverkehr in den Zulassungsbehörden in Friedberg, Büdingen und Nidda ist nur über eine Online-Terminvereinbarung möglich.
Karben
Zur Online-Terminvergabe der Stadt Karben
Nidda
Zur Online-Terminvergabe der Stadt Nidda
Anschrift (Besucher)
Zulassungsstelle des Wetteraukreises
Berliner Str. 31
63654 Büdingen
Tel.: 06042 / 989 0
Fax: 06042 / 98949-2181 bis -2184
Zulassungsstelle des Wetteraukreises
Europaplatz
Gebäude A
61169 Friedberg
Tel.: 06031 / 83 2166
Fax: 06031 / 8391-2119
Bürgerhaus Petterweil
Sauerbornstraße 12 - 14
61184 Karben
Tel.: 06039 / 931 451
Fax: 06039 / 931 452
Bürger Service
Wilhelm-Eckhardt-Platz
63667 Nidda
Tel.: 06043 / 8006 121 - 123
Fax: 06043 / 8006 127
Ansprechpartner/innen
Name | Telefon | Fax | Raum | |
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. Zulassung | 06031 83-2166 | 06031 83-912119 |