Kurzzeitkennzeichen

Kurzzeitkennzeichen können für Probe- oder Überführungsfahrten für nicht zugelassene Fahrzeuge verwendet werden. Die Kennzeichen sind ab dem Tag der Zuteilung für höchstens 5 Tage gültig. Eine vordatierte Zulassung oder eine Verlängerung ist nicht möglich.

Die Zuständigkeit richtet sich nach Ihrem Hauptwohnsitz/Betriebssitz oder dem Standort des Fahrzeugs (Kaufvertrag oder Rechnung als Nachweis notwendig). Bei Antragsteller/innen, die über keinen festen Wohnsitz in Deutschland verfügen, richtet sich die Zuständigkeit nach dem Aufenthaltsort.

Benötigte Unterlagen

  • Gültiges Ausweisdokument
  • Elektronische Versicherungsbestätigung "eVB-Nummer", für Kurzzeitkennzeichen
  • Zulassungsbescheinigung Teil I im Original oder Zulassungsbescheinigung Teil II mit aktuellem HU-Bericht im Original oder Zulassungsbescheinigung Teil I mit aktuellem HU-Bericht in Kopie
  • Kaufvertrag, wenn sich die Zuständigkeit nach dem Standort des Fahrzeugs richtet
  • Bei Wohnsitz im Ausland eine Empfangsvollmacht von dem/der Empfangsbevollmächtigten mit Original-Ausweis oder bestätigte Ausweiskopie 
  • Im Vertretungsfall ist eine Vollmacht vorzulegen. Der/die Bevollmächtigte muss ein gültiges Ausweisdokument im Original vorlegen. Eine Ausweiskopie mit Unterschrift des/der Vollmachtgebers/in reicht aus.

Die Unterlagen müssen in Papierform vorgelegt werden. Das Vorzeigen in digitaler Form (z.B. auf dem Handy) ist nicht ausreichend.

Kosten

13,10 € (ohne Kennzeichen)

Besonderes

Zuteilung ohne gültige HU oder SP

Antragsteller/innen dürfen ohne einen Nachweis der durchgeführten Hauptuntersuchung und Sicherheitsprüfung nur Fahrten zu einer Untersuchungsstelle im Bezirk der Zulassungsbehörde, die für den Standort des Fahrzeugs zuständig ist, oder einem angrenzenden Bezirk und zurück durchgeführt werden. Diese Regelung gilt nicht für Fahrzeuge, die als verkehrsunsicher oder verkehrsgefährdend eingestuft wurden.

Zuteilung ohne Betriebserlaubnis

Antragsteller/innen dürfen nur Fahrten, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Erlangung einer neuen Betriebserlaubnis stehen, im Bezirk der Zulassungsbehörde, die für den Standort des Fahrzeugs zuständig ist, oder einem angrenzenden Bezirk und zurück durchgeführt werden.

Sprechzeiten

Montag und Dienstag
7.30 Uhr - 12.00 Uhr und 13.00 Uhr - 16.00 Uhr
Mittwoch
7.30 Uhr - 12.00 Uhr
Donnerstag
7.30 Uhr - 12.00 Uhr und 13.00 Uhr - 18.00 Uhr
Freitag
7.30 Uhr - 12.30 Uhr

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Es sind nur Zahlungen mit EC-Karte möglich.

Montag und Dienstag
7.30 Uhr - 12.00 Uhr und 13.00 Uhr - 16.00 Uhr
Mittwoch
7.30 Uhr - 12.00 Uhr
Donnerstag
7.30 Uhr - 12.00 Uhr und 13.00 Uhr - 18.00 Uhr
Freitag
7.30 Uhr - 12.30 Uhr

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Es sind nur Zahlungen mit EC-Karte möglich.

Montag bis Donnerstag
7.30 Uhr - 15.30 Uhr
Freitag
7.30 Uhr - 12.00 Uhr

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Montag bis Mittwoch
8.00 Uhr - 16.00 Uhr
Donnerstag
8.00 Uhr - 19.00 Uhr
Freitag
8.00 Uhr - 12.00 Uhr

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Es sind nur Zahlungen mit EC-Karte möglich.

Termine

Friedberg und Büdingen
Der Kundenverkehr in den Zulassungsbehörden in Friedberg und Büdingen ist nur über eine Online-Terminvereinbarung möglich.

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Karben
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Nidda
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Anschrift (Besucher)

Zulassungsstelle des Wetteraukreises
Berliner Str. 31
63654 Büdingen
Tel.: 06042 / 989 0
Fax: 06042 / 98949-2181 bis -2184

Zulassungsstelle des Wetteraukreises
Europaplatz
Gebäude A
61169 Friedberg
Tel.: 06031 / 83 2166
Fax: 06031 / 8391-2119
 

Bürgerhaus Petterweil
Sauerbornstraße 12 - 14
61184 Karben
Tel.: 06039 / 931 451
Fax: 06039 / 931 452

Bürger Service
Wilhelm-Eckhardt-Platz
63667 Nidda
Tel.: 06043 / 8006 121 - 123
Fax: 06043 / 8006 127

Ansprechpartner/innen

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Zulassungsstelle