Kreisverwaltung zwischen den Jahren eingeschränkt erreichbar
Alle Dienststellen der Kreisverwaltung bleiben am 23. Dezember, 24. Dezember, 27. Dezember und 31. Dezember geschlossen. Am 30. Dezember hat die Verwaltung zu den gewohnten Zeiten geöffnet.
Verlust der Fahrzeugpapiere/Kennzeichen
Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein / ZBI), Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief / ZB II)
Benötigte Unterlagen
Diebstahl der Fahrzeugpapiere oder Kennzeichen
- Diebstahlsanzeige von der Polizei (das Dokument/Kennzeichen muss aufgeführt sein)
- gültiges Ausweisdokument
- Im Vertretungsfall ist eine Vollmacht vorzulegen. Der/die Bevollmächtigte muss ein gültiges Ausweisdokument im Original vorlegen. Eine Ausweiskopie mit Unterschrift des/der Vollmachtgebers/in reicht aus.
Verlust der Fahrzeugpapiere oder Kennzeichen
- Abgabe einer Versicherung an Eides statt durch den/die Fahrzeughalter/in
- gültiges Ausweisdokument
Verlust der Fahrzeugpapiere oder Kennzeichen im Erbfall
- Sterbeurkunde des/der Fahrzeughalter/in
- bei Verlust der ZB I oder der Kennzeichen muss die ZBII im Original vorgelegt werden
- bei Verlust der ZB II ist ein Erbschein notwendig; sollte es mehrere Erben geben ist von jedem/r Erben/in eine Vollmacht und Ausweiskopie mit Unterschrift vorzulegen
- Abgabe einer Versicherung an Eides statt durch den/die bevollmächtigte/n Erben/in.
- gültiges Ausweisdokument
Verlust der Fahrzeugpapiere nach einem Kauf
- Kaufvertrag mit dem Vermerk, dass die Papiere/Kennzeichen beim Kauf übergeben wurden
- Abgabe einer Versicherung an Eides statt durch den/die Käufer/in.
- gültiges Ausweisdokument
Kosten
ca. 30 € bis 70 €
Besonderes
- war das Fahrzeug zuletzt in einem anderen Landkreis zugelassen ist von dort eine Unbedenklichkeitsbescheinigung einzuholen
- ist nur ein Kennzeichen verloren gegangen oder gestohlen worden ist das zweite Kennzeichen vorzulegen
- Die Versicherung an Eides statt kann nicht durch eine/n Bevollmächtigte/n in Vertretung abgegeben werden. Die Versicherung an Eides statt muss vor Ort bei der Zulassungsstelle oder bei einem Notar geleistet werden (31,00 €)
- bei Diebstahl oder Verlust der ZB I muss ein gültiger Hauptuntersuchungsbericht im Original vorgelegt werden
- der Diebstahl/Verlust der Kennzeichen hat grundsätzlich eine Kennzeichensperre und Umkennzeichnung zur Folge; ZB I und ZB II sind vorzulegen
Sprechzeiten
Montag und Dienstag
7.30 Uhr - 12.00 Uhr und 13.00 Uhr - 16.00 Uhr
Mittwoch
7.30 Uhr - 12.00 Uhr
Donnerstag
7.30 Uhr - 12.00 Uhr und 13.00 Uhr - 18.00 Uhr
Freitag
7.30 Uhr - 12.30 Uhr
Es sind nur Zahlungen mit EC-Karte möglich.
Montag und Dienstag
7.30 Uhr - 12.00 Uhr und 13.00 Uhr - 16.00 Uhr
Mittwoch
7.30 Uhr - 12.00 Uhr
Donnerstag
7.30 Uhr - 12.00 Uhr und 13.00 Uhr - 18.00 Uhr
Freitag
7.30 Uhr - 12.30 Uhr
Es sind nur Zahlungen mit EC-Karte möglich.
Montag bis Donnerstag
7.30 Uhr - 15.30 Uhr
Freitag
7.30 Uhr - 12.00 Uhr
Zur Online-Terminvergabe der Stadt Karben
Montag bis Mittwoch
8.00 Uhr - 16.00 Uhr
Donnerstag
8.00 Uhr - 19.00 Uhr
Freitag
8.00 Uhr - 12.00 Uhr
Zur Online-Terminvergabe der Stadt Nidda
Es sind nur Zahlungen mit EC-Karte möglich.
Termine
Friedberg und Büdingen
Der Kundenverkehr in den Zulassungsbehörden in Friedberg, Büdingen und Nidda ist nur über eine Online-Terminvereinbarung möglich.
Karben
Zur Online-Terminvergabe der Stadt Karben
Nidda
Zur Online-Terminvergabe der Stadt Nidda
Anschrift (Besucher)
Zulassungsstelle des Wetteraukreises
Berliner Str. 31
63654 Büdingen
Tel.: 06042 / 989 0
Fax: 06042 / 98949-2181 bis -2184
Zulassungsstelle des Wetteraukreises
Europaplatz
Gebäude A
61169 Friedberg
Tel.: 06031 / 83 2166
Fax: 06031 / 8391-2119
Bürgerhaus Petterweil
Sauerbornstraße 12 - 14
61184 Karben
Tel.: 06039 / 931 451
Fax: 06039 / 931 452
Bürger Service
Wilhelm-Eckhardt-Platz
63667 Nidda
Tel.: 06043 / 8006 121 - 123
Fax: 06043 / 8006 127
Ansprechpartner/innen
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