Kreisverwaltung zwischen den Jahren eingeschränkt erreichbar

Alle Dienststellen der Kreisverwaltung bleiben am 23. Dezember, 24. Dezember, 27. Dezember und 31. Dezember geschlossen. Am 30. Dezember hat die Verwaltung zu den gewohnten Zeiten geöffnet.

Verlust der Fahrzeugpapiere/Kennzeichen

Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein / ZBI), Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief / ZB II)

Benötigte Unterlagen

Diebstahl der Fahrzeugpapiere oder Kennzeichen

  • Diebstahlsanzeige von der Polizei (das Dokument/Kennzeichen muss aufgeführt sein)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Im Vertretungsfall ist eine Vollmacht vorzulegen. Der/die Bevollmächtigte muss ein gültiges Ausweisdokument im Original vorlegen. Eine Ausweiskopie mit Unterschrift des/der Vollmachtgebers/in reicht aus.

Verlust der Fahrzeugpapiere oder Kennzeichen

  • Abgabe einer Versicherung an Eides statt durch den/die Fahrzeughalter/in
  • gültiges Ausweisdokument

Verlust der Fahrzeugpapiere oder Kennzeichen im Erbfall

  • Sterbeurkunde des/der Fahrzeughalter/in
  • bei Verlust der ZB I oder der Kennzeichen muss die ZBII im Original vorgelegt werden
  • bei Verlust der ZB II ist ein Erbschein notwendig; sollte es mehrere Erben geben ist von jedem/r Erben/in eine Vollmacht und Ausweiskopie mit Unterschrift vorzulegen
  • Abgabe einer Versicherung an Eides statt durch den/die bevollmächtigte/n Erben/in.
  • gültiges Ausweisdokument

Verlust der Fahrzeugpapiere nach einem Kauf

  • Kaufvertrag mit dem Vermerk, dass die Papiere/Kennzeichen beim Kauf übergeben wurden
  • Abgabe einer Versicherung an Eides statt durch den/die Käufer/in.
  • gültiges Ausweisdokument

Kosten

ca. 30 € bis 70 €

Besonderes

  • war das Fahrzeug zuletzt in einem anderen Landkreis zugelassen ist von dort eine Unbedenklichkeitsbescheinigung einzuholen
  • ist nur ein Kennzeichen verloren gegangen oder gestohlen worden ist das zweite Kennzeichen vorzulegen
  • Die Versicherung an Eides statt kann nicht durch eine/n Bevollmächtigte/n in Vertretung abgegeben werden. Die Versicherung an Eides statt muss vor Ort bei der Zulassungsstelle oder bei einem Notar geleistet werden (31,00 €)
  • bei Diebstahl oder Verlust der ZB I muss ein gültiger Hauptuntersuchungsbericht im Original vorgelegt werden
  • der Diebstahl/Verlust der Kennzeichen hat grundsätzlich eine Kennzeichensperre und Umkennzeichnung zur Folge; ZB I und ZB II sind vorzulegen

Sprechzeiten

Montag und Dienstag
7.30 Uhr - 12.00 Uhr und 13.00 Uhr - 16.00 Uhr
Mittwoch
7.30 Uhr - 12.00 Uhr
Donnerstag
7.30 Uhr - 12.00 Uhr und 13.00 Uhr - 18.00 Uhr
Freitag
7.30 Uhr - 12.30 Uhr

Zur Online-Terminvergabe

Es sind nur Zahlungen mit EC-Karte möglich.

Montag und Dienstag
7.30 Uhr - 12.00 Uhr und 13.00 Uhr - 16.00 Uhr
Mittwoch
7.30 Uhr - 12.00 Uhr
Donnerstag
7.30 Uhr - 12.00 Uhr und 13.00 Uhr - 18.00 Uhr
Freitag
7.30 Uhr - 12.30 Uhr

Zur Online-Terminvergabe

Es sind nur Zahlungen mit EC-Karte möglich.

Montag bis Donnerstag
7.30 Uhr - 15.30 Uhr
Freitag
7.30 Uhr - 12.00 Uhr

Zur Online-Terminvergabe der Stadt Karben 

Montag bis Mittwoch
8.00 Uhr - 16.00 Uhr
Donnerstag
8.00 Uhr - 19.00 Uhr
Freitag
8.00 Uhr - 12.00 Uhr

Zur Online-Terminvergabe der Stadt Nidda
Es sind nur Zahlungen mit EC-Karte möglich.

Termine

Friedberg und Büdingen
Der Kundenverkehr in den Zulassungsbehörden in FriedbergBüdingen und Nidda ist nur über eine Online-Terminvereinbarung möglich.

Zur Online-Terminvereinbarung

Karben
Zur Online-Terminvergabe der Stadt Karben 

Nidda
Zur Online-Terminvergabe der Stadt Nidda

Anschrift (Besucher)

Zulassungsstelle des Wetteraukreises
Berliner Str. 31
63654 Büdingen
Tel.: 06042 / 989 0
Fax: 06042 / 98949-2181 bis -2184

Zulassungsstelle des Wetteraukreises
Europaplatz
Gebäude A
61169 Friedberg
Tel.: 06031 / 83 2166
Fax: 06031 / 8391-2119
 

Bürgerhaus Petterweil
Sauerbornstraße 12 - 14
61184 Karben
Tel.: 06039 / 931 451
Fax: 06039 / 931 452

Bürger Service
Wilhelm-Eckhardt-Platz
63667 Nidda
Tel.: 06043 / 8006 121 - 123
Fax: 06043 / 8006 127

Ansprechpartner/innen

Name Telefon Fax Raum E-Mail
. Zulassung 06031 83-2166 06031 83-912119 E-Mail

Zuständig

Zulassungsstelle