Zulassung eines fabrikneuen Fahrzeuges

Ein neues Fahrzeug, für das eine Zulassungsbescheinigung Teil II ausgegeben wurde, soll zugelassen werden.

Sofern für dieses Fahrzeug keine Zulassungsbescheinigung Teil II erstellt wurde, ist das Fahrzeug wie ein Import zu behandeln.
Siehe dazu unter: Import eines Fahrzeugs aus dem Ausland

Neue Fahrzeuge können unter bestimmten Voraussetzungen online zugelassen werden. 

Benötigte Unterlagen

  • Gültiges Ausweisdokument
  • Elektronische Versicherungsbestätigungsnummer "eVB-Nummer" (ehemals Versicherungsdoppelkarte)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II / Fahrzeugbrief
  • EU-Übereinstimmungsbescheinigung im Original (auch COC-Papier = Certificat of Conformity genannt)
  • Einzugsermächtigung
  • Im Vertretungsfall ist eine Vollmacht vorzulegen. Der/die Bevollmächtigte muss ein gültiges Ausweisdokument im Original vorlegen. Eine Ausweiskopie mit Unterschrift des/der Vollmachtgebers/in reicht aus.
  •  Zulassung auf Firma/Institution

Sprechzeiten

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7.30 Uhr - 12.00 Uhr und 13.00 Uhr - 16.00 Uhr
Mittwoch
7.30 Uhr - 12.00 Uhr
Donnerstag
7.30 Uhr - 12.00 Uhr und 13.00 Uhr - 18.00 Uhr
Freitag
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Friedberg und Büdingen
Der Kundenverkehr in den Zulassungsbehörden in Friedberg und Büdingen ist nur über eine Online-Terminvereinbarung möglich.

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Karben
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Nidda
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Anschrift (Besucher)

Zulassungsstelle des Wetteraukreises
Berliner Str. 31
63654 Büdingen
Tel.: 06042 / 989 0
Fax: 06042 / 98949-2181 bis -2184

Zulassungsstelle des Wetteraukreises
Europaplatz
Gebäude A
61169 Friedberg
Tel.: 06031 / 83 2166
Fax: 06031 / 8391-2119
 

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