Import von Fahrzeugen aus dem Ausland
Die Zulassung von Fahrzeugen aus dem Ausland ist nur in den Hauptstellen in Friedberg und Büdingen möglich.
Das Fahrzeug muss bei erstmaliger Zulassung in Deutschland der Zulassungsstelle vorgeführt werden.
Benötigte Unterlagen
Neufahrzeug
- Gültiges Ausweisdokument
- Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- Kaufvertrag/Rechnung im Original
- Bestätigung des Herstellers, dass das Fahrzeug noch nicht im Ausland zugelassen war
- EU-Übereinstimmungsbescheinigung im Original (auch COC-Papier = Certificat of Conformity genannt) oder Einzelgenehmigung /Vollabnahme des TÜV mit der Betriebserlaubnis des Landkreises Fulda (sh. auch Besonderes)
- Einzugsermächtigung (SEPA-Lastschriftmandat)
Gebrauchtfahrzeug
- Gültiges Ausweisdokument
- Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- Kaufvertrag/Rechnung im Original
- ausländische Fahrzeugpapiere im Original
- EU-Übereinstimmungsbescheinigung im Original (auch COC-Papier = Certificat of Conformity genannt) oder Einzelgenehmigung /Vollabnahme des TÜV mit der Betriebserlaubnis des Landkreises Fulda (sh. auch Besonderes)
- ausländische Kennzeichen
- gültiger Hauptuntersuchungsbericht im Original (wenn die HU nach deutschem Recht fällig gewesen wäre)
- Einzugsermächtigung (SEPA-Lastschriftmandat)
Besonderes
Sofern ein Fahrzeug aufgrund einer Einzelgenehmigung, Vollabnahme oder Gutachten gemäß § 5 i.V.m. § 8 StVZO zugelassen werden soll, ist die Einholung einer Einzelgenehmigung/Betriebserlaubnis notwendig. Das Land Hessen hat hierzu Bündelungsbehörden eingerichtet. Für den Wetteraukreis ist der Landkreis Fulda zuständig.
Hinweis
- Im Vertretungsfall ist eine Vollmacht vorzulegen. Der/die Bevollmächtigte muss ein gültiges Ausweisdokument im Original vorlegen. Eine Ausweiskopie mit Unterschrift des/der Vollmachtgebers/in reicht aus.
- Es wird bei Fahrzeugen aus Nicht-EU- oder Nicht-EWR-Staaten ein Verzollungsnachweis verlangt
- Das Fahrzeug muss, bei erstmaliger Zulassung in Deutschland, der Zulassungsstelle vorgeführt werden. Das Fahrzeug kann im Rahmen der Zulassung vorgeführt werden oder an dem Tag, der auf die Zulassung folgt. Jedoch nur, wenn sich das Fahrzeug im Wetteraukreis oder einem angrenzenden Landkreis befindet. Andernfalls muss für die Überführung des Fahrzeugs ein Kurzzeitkennzeichen beantragt werden.
- Bei Zulassung auf eine Firma oder Institution
Sprechzeiten
Montag und Dienstag
7.30 Uhr - 12.00 Uhr und 13.00 Uhr - 16.00 Uhr
Mittwoch
7.30 Uhr - 12.00 Uhr
Donnerstag
7.30 Uhr - 12.00 Uhr und 13.00 Uhr - 18.00 Uhr
Freitag
7.30 Uhr - 12.30 Uhr
Es sind nur Zahlungen mit EC-Karte möglich.
Montag und Dienstag
7.30 Uhr - 12.00 Uhr und 13.00 Uhr - 16.00 Uhr
Mittwoch
7.30 Uhr - 12.00 Uhr
Donnerstag
7.30 Uhr - 12.00 Uhr und 13.00 Uhr - 18.00 Uhr
Freitag
7.30 Uhr - 12.30 Uhr
Es sind nur Zahlungen mit EC-Karte möglich.
Montag bis Donnerstag
7.30 Uhr - 15.30 Uhr
Freitag
7.30 Uhr - 12.00 Uhr
Zur Online-Terminvergabe der Stadt Karben
Montag bis Mittwoch
8.00 Uhr - 16.00 Uhr
Donnerstag
8.00 Uhr - 19.00 Uhr
Freitag
8.00 Uhr - 12.00 Uhr
Zur Online-Terminvergabe der Stadt Nidda
Es sind nur Zahlungen mit EC-Karte möglich.
Termine
Friedberg und Büdingen
Der Kundenverkehr in den Zulassungsbehörden in Friedberg und Büdingen ist nur über eine Online-Terminvereinbarung möglich.
Karben
Zur Online-Terminvergabe der Stadt Karben
Nidda
Zur Online-Terminvergabe der Stadt Nidda
Anschrift (Besucher)
Zulassungsstelle des Wetteraukreises
Berliner Str. 31
63654 Büdingen
Tel.: 06042 / 989 0
Fax: 06042 / 98949-2181 bis -2184
Zulassungsstelle des Wetteraukreises
Europaplatz
Gebäude A
61169 Friedberg
Tel.: 06031 / 83 2166
Fax: 06031 / 8391-2119
Bürgerhaus Petterweil
Sauerbornstraße 12 - 14
61184 Karben
Tel.: 06039 / 931 451
Fax: 06039 / 931 452
Bürger Service
Wilhelm-Eckhardt-Platz
63667 Nidda
Tel.: 06043 / 8006 121 - 123
Fax: 06043 / 8006 127
Ansprechpartner/innen
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