Kreisverwaltung zwischen den Jahren eingeschränkt erreichbar
Alle Dienststellen der Kreisverwaltung bleiben am 23. Dezember, 24. Dezember, 27. Dezember und 31. Dezember geschlossen. Am 30. Dezember hat die Verwaltung zu den gewohnten Zeiten geöffnet.
Sonn- und Feiertagsfahrverbot sowie Fahrverbot nach der Ferienreiseverordnung
Sonn- und Feiertagsfahrverbot
Das Sonn- und Feiertagsfahrverbot gilt an Sonn- und Feiertagen in der Zeit von 00.00 Uhr bis 22.00 Uhr für folgende Fahrzeuge:
- Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t
- sowie Anhänger hinter Lastkraftwagen
Das Verbot gilt nicht für:
- Anhänger, die auschließlich zu Sport- und Freizeitzwecken genutzt werden und weder gewerblich noch entgeltlich hinter Lastkraftwagen geführt werden (z.B. Wohnwagen oder Pferdeanhänger)
- Oldtimer-LKW zu Oldtimerveranstaltungen (soweit keine gewerblichen Zwecke verfolgt werden und diese nicht entgeltlich erfolgen)
- selbstfahrende Arbeitsmaschinen (Bagger, Betonpumpen, Teermaschinen, Autokrane, Eichfahrzeuge, Mähdrescher etc.)
- weitere Ausnahmen finden Sie hier
Fahrverbot nach der Ferienreiseverordnung
Zur Erleichterung des Ferienreiseverkehrs auf der Straße dürfen zusätzlich zum ganzjährigen Sonn- und Feiertagsverbot an allen Samstagen in der Ferienzeit (Juli und August) von 07.00 Uhr bis 20.00 Uhr Lastkraftwagen mit einem Gesamtgewicht über 7,5 t sowie Anhänger hinter Lastkraftwagen auf bestimmten Autobahnen und Bundesstraßen nicht verkehren.Hier finden Sie die entsprechenden Autobahnen und Bundesstraßen.
Benötigte Unterlagen
- ausgefüllter Antrag
- Dringlichkeitsbescheinigung des Auftraggebers
- Zulassungsbescheinigung Teil I / Fahrzeugschein der/des Fahrzeuge/s
- bei angemieteten Fahrzeugen zusätzlich der Mietvertrag/Mietrechnung
Besonderes
Die oben angegebenen Unterlagen sind per E-Mail an verkehrsbehoerde(at)wetteraukreis.de zu senden. Die Bearbeitung des Antrages dauert zwei Wochen.
Ansprechpartner/innen
Name | Telefon | Fax | Raum | |
---|---|---|---|---|
. Verkehrsbehörde | 06031 83- 2166 | 06031 83-912102 |
Zuständig
Straßenverkehrs- und Zulassungsangelegenheiten