Straßensperrungen wegen Baumaßnahmen
Bei Straßensperrungen und Einschränkungen richtet sich die Zuständigkeit nach der Klassifizierung der Straße und Einwohnerzahl der Stadt bzw. Gemeinde.
Die Straßenverkehrsbehörde des Wetteraukreises ist für alle Bundesstraßen im Kreisgebiet und die Landesstraßen in Gemeinden mit weniger als 7.500 Einwohnern zuständig.
Bei Kreis- oder Gemeindestraßen ist die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister der betreffenden Stadt oder Gemeinde im Kreisgebiet zuständig (soweit sich die Maßnahme nicht über das Gemeindegebiet hinaus auswirkt). Bitte wenden Sie sich an die dortige Straßenverkehrsbehörde.
Benötigte Unterlagen
- ausgefüllter Antrag
- Schulungsnachweis (MVAS)
- Beschilderungs- oder Regelplan.
Besonderes
Die Bearbeitung des Antrages beträgt mindestens zwei Wochen.
Ihren Antrag senden Sie bitte per E-Mail an die Straßenverkehrsbehörde.
Ansprechpartner/innen
Name | Telefon | Fax | Raum | |
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. Verkehrsbehörde | 06031 83- 2166 | 06031 83-912102 |