Abbruchanträge

Benötigte Unterlagen

Vorzulegende Bauantragsunterlagen

Im Einzelfall können weitere Unterlagen erforderlich sein. Mit Ausnahme des Antragsformulars sind sämtliche Unterlagen in vierfacher Ausfertigung vorzulegen.

Hier finden Sie alle Vordrucke, die nach dem neuen Bauvorlagenerlass für Vorhaben nach dem 7. Juli 2018 zu verwenden sind.

Kosten

Die Gebührensatzung der Bauaufsicht finden Sie hier.

Rechtliche Grundlagen

§ 66 Hessische Bauordnung

Sprechzeiten

Termine zu Besprechungen sind mit dem/der zuständigen Sachbearbeiter/in zu vereinbaren.

Ansprechpartner/innen

Bad Nauheim, Bad Vilbel, Butzbach, Echzell, Florstadt, Friedberg, Karben, Münzenberg, Niddatal, Ober-Mörlen, Reichelsheim, Rockenberg, Rosbach, Wölfersheim, Wöllstadt

Name Telefon Fax Raum E-Mail
Ludwig Janz 06031 83-4508 63 E-Mail

Altenstadt, Büdingen, Gedern, Glauburg, Hirzenhain, Kefenrod, Limeshain, Nidda, Ortenberg, Ranstadt

Name Telefon Fax Raum E-Mail
Steven Kern 06042 989-4575 24 E-Mail

Zuständig