Baulasten

Nicht immer entspricht das gewünschte Vorhaben auf Anhieb auch den öffentlich-rechtlichen Vorschriften. In einigen Fällen können Abweichungen von öffentlich-rechtlichen Vorschriften durch die Eintragung einer Baulast geheilt werden. Baulasten können die Realisierung von Vorhaben ermöglichen, die sonst nicht zulässig wären.

In vielen Fällen werden z.B. Baulasten zur Übernahme von Abstandsflächen eingetragen. Die fehlende Abstandsfläche zur Nachbargrenze wird dann vom benachbarten Grundstückseigentümer übernommen.

Baulasten können unter anderem auch zur bauordnungsrechtlichen Vereinigung zweier Grundstücke oder zur Erschließung eines Grundstücks eingetragen werden.

Baulasten sind zeitlich nicht befristet. Sie wirken auch gegenüber Rechtsnachfolgern und können auf Antrag nur mit der gemeinsamen Zustimmung der Belasteten, der Begünstigten und der Bauaufsicht gelöscht werden. Das Baulastenverzeichnis wird vom Fachdienst Bauordnung geführt.

Benötigte Unterlagen

Baulasteintragungen:

  • Erklärung zur Sicherung einer öffentlichen Baulast (erhältlich bei Ihren nachfolgend genannten Ansprechpartner/innen)
  • Ein beglaubigter Grundbuchauszug über das/die zu belastende/n Grundstück/e (nicht älter als vier Wochen, erhältlich beim zuständigen Amtsgericht)
  • Auszug aus der Liegenschaftskarte in fünffacher Ausfertigung (mind. 1-fach im Original und 4-fach in Kopie, farbig). In diesen Liegenschaftskarten sind die Baumaßnahme und der Teilbereich, der von der Baulast betroffen ist, zeichnerisch und vermaßt darzustellen.

Baulastauskünfte

  • Antrag auf Baulastauskunft mit Angabe aller Grundstücksdaten (Ort, Straße und Hausnummer, sowie Gemarkung, Flur und Flurstück). Der Antrag kann in digitaler Form (vom Antragsteller unterschrieben) an die  E-Mail-Adresse gesendet werden.

Baulastlöschung

Kosten

Die Gebührensatzung der Bauaufsicht finden Sie hier.

Rechtliche Grundlagen

§ 85 HBO

Besonderes

WICHTIGE INFORMATION:

Die Bearbeitungszeit für Baulastauskünfte beträgt in der Regel ca. 1 Woche.

Ansprechpartner/innen

Bad Nauheim, Echzell, Münzenberg, Niddatal, Rockenberg

NameTelefonFaxRaumE-Mail
Julia Scherer06031 83-452406031 83-914524251E-Mail

Butzbach, Florstadt, Ober-Mörlen, Wölfersheim, Wöllstadt

NameTelefonFaxRaumE-Mail
Esther Leschzyk06031 83-452306031 83-914523251E-Mail

Reichelsheim, Rosbach

NameTelefonFaxRaumE-Mail
Stephanie Kinast06031 83-452506031/83-914525257E-Mail

Friedberg

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Sonja Gombert06031 83-453806031 83-914538257E-Mail

Klein-Karben, Groß-Karben, Okarben, Kloppenheim

NameTelefonFaxRaumE-Mail
Sabine Hußmann06031 83-453906031/83-914539255E-Mail

Bad Vilbel, Petterweil, Rendel, Burg-Gräfenrode

NameTelefonFaxRaumE-Mail
Franziska Schmidt06031 83-457306031 83-914573255E-Mail

Altenstadt, Büdingen, Gedern, Glauburg, Hirzenhain, Kefenrod, Limeshain, Nidda, Ortenberg, Ranstadt

NameTelefonFaxRaumE-Mail
Britta Philipps06042 989-454706042 989-49454730E-Mail
Uwe Steiper06042 989-457406042 989-49457427E-Mail

Zuständig