Baulasten
Nicht immer entspricht das gewünschte Vorhaben auf Anhieb auch den öffentlich-rechtlichen Vorschriften. In einigen Fällen können Abweichungen von öffentlich-rechtlichen Vorschriften durch die Eintragung einer Baulast geheilt werden. Baulasten können die Realisierung von Vorhaben ermöglichen, die sonst nicht zulässig wären.
In vielen Fällen werden z.B. Baulasten zur Übernahme von Abstandsflächen eingetragen. Die fehlende Abstandsfläche zur Nachbargrenze wird dann vom benachbarten Grundstückseigentümer übernommen.
Baulasten können unter anderem auch zur bauordnungsrechtlichen Vereinigung zweier Grundstücke oder zur Erschließung eines Grundstücks eingetragen werden.
Baulasten können jedoch nur eingetragen werden, wenn ein öffentliches Interesse an der Eintragung besteht. Die Baulast muss folglich baurechtlich erforderlich sein. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn eine Baugenehmigung nur durch die Eintragung einer Baulast erteilt werden kann.
Bitte informieren Sie sich daher vor der Einreichung von Unterlagen bei den nachfolgend genannten Ansprechpartnern, ob die geplante Baulast eingetragen werden kann.
Baulasten sind zeitlich nicht befristet. Sie wirken auch gegenüber Rechtsnachfolgern und können auf Antrag nur mit der gemeinsamen Zustimmung der Belasteten, der Begünstigten und der Bauaufsicht gelöscht werden, wenn kein öffentliches Interesse mehr daran besteht – die Baulast also nicht mehr erforderlich ist. Das Baulastenverzeichnis wird vom Fachdienst Bauordnung geführt.
Benötigte Unterlagen
Baulasteintragungen:
- Erklärung zur Sicherung einer öffentlichen Baulast (erhältlich bei Ihren nachfolgend genannten Ansprechpartner/innen)
- Auszug aus der Liegenschaftskarte in sechsfacher Ausfertigung (mind. 1-fach im Original und 5-fach in Kopie, farbig). In diesen Liegenschaftskarten sind die Baumaßnahme und der Teilbereich, der von der Baulast betroffen ist, zeichnerisch und vermaßt darzustellen.
Baulastauskünfte
- Antrag auf Baulastauskunft mit Angabe aller Grundstücksdaten (Ort, Straße und Hausnummer, sowie Gemarkung, Flur und Flurstück). Der Antrag kann in digitaler Form (vom Antragsteller unterschrieben) an die E-Mail-Adresse gesendet werden.
Baulastlöschung
Kosten
Die Gebührensatzung der Bauaufsicht finden Sie hier.
Rechtliche Grundlagen
§ 85 HBO
Besonderes
Wichtige Information:
Die Bearbeitungszeit für Baulastauskünfte beträgt in der Regel ca. 1 Woche.
Ansprechpartner/innen
Florstadt, Münzenberg, Niddatal, Reichelsheim, Rockenberg
Name | Telefon | Fax | Raum | |
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Katharina Sperlich | 06031 83-4557 | 253 |
Butzbach, Ober-Mörlen, Wölfersheim
Name | Telefon | Fax | Raum | |
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Esther Leschzyk | 06031 83-4523 | 06031 83-914523 | 251 |
Bad Nauheim, Echzell, Wöllstadt
Name | Telefon | Fax | Raum | |
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Julia Scherer | 06031 83-4524 | 251 |
Rosbach
Name | Telefon | Fax | Raum | |
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Stephanie Kinast | 06031 83-4525 | 06031/83-914525 | 257 |
Friedberg
Name | Telefon | Fax | Raum | |
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Sonja Gombert | 06031 83-4538 | 06031 83-914538 | 257 |
Bad Vilbel, Burg-Gräfenrode, Petterweil, Rendel
Name | Telefon | Fax | Raum | |
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Franziska Schmidt | 06031 83-4573 | 06031 83-914573 | 255 |
Altenstadt, Büdingen, Glauburg, Kefenrod, Limeshain
Name | Telefon | Fax | Raum | |
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Britta Philipps | 06042 989-4547 | 06042 989-494547 | 30 |
Gedern, Hirzenhain, Nidda, Ortenberg, Ranstadt
Name | Telefon | Fax | Raum | |
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Uwe Steiper | 06042 989-4574 | 06042 989-494574 | 27 |