Musterstimmzettel für die Kommunalwahl
Am 15.03.2026 findet die Wahl des Kreistages des Wetteraukreises statt.
Damit sich die Wählerinnen und Wähler zur Vorbereitung ihrer Wahlentscheidung bereits vor dem Wahltag mit dem amtlichen Stimmzettel befassen können, wird hier der Musterstimmzettel (nicht barrierefrei) für diese Wahl veröffentlicht.
Bauvoranfragen
Sie möchten wissen, wie Sie Ihr Grundstück bebauen und nutzen können? Bevor Sie einen förmlichen Bauantrag einreichen, können Sie einzelne Fragen zu Ihrem Bauvorhaben im Rahmen einer Bauvoranfrage nach § 76 HBO klären lassen.
Bauvoranfragen können nur von einem/eine Entwurfsverfasser/in (bauvolageberechtigt nach § 67 HBO) schriftlich gestellt werden.
Der Bauvorbescheid ist verbindlich und gilt drei Jahre; auf Antrag kann er um ein Jahr verlängert werden. Der Bauvorbescheid berechtigt nicht zur Ausführung des Vorhabens.
Ab sofort können Anträge für das freigestellte, vereinfachte und normale Bauverfahren sowie Bauvoranfragen digital über das Bauportal Hessen eingereicht werden. Weitere digitale Verfahren, wie der Teilungsantrag, werden folgen.
Dazu muss auf dem Bauportal Hessen ein Account erstellt und mithilfe des Antragsassistenten können die Antragsunterlagen eingereicht werden. Die Unterlagen werden von uns komplett digital bearbeitet und digital beschieden.
Bis zum 30. Juni 2026 gilt eine Übergangsphase, in der es noch möglich sein wird, Anträge auch in Papierform einzureichen.
Zum Bauportal Hessen
Benötigte Unterlagen
- Antragsformular
- Konkrete Fragestellung
- Auszug aus dem Liegenschaftskataster (sog. Flurkarte), Maßstab 1:1.000
- Freiflächenplan
- Bauzeichnungen (Grundrisse, Schnitte, Ansichten)
- Bau- und Nutzungsbeschreibung
Je nach Fragestellung kann die Vorlage weiterer Unterlagen erforderlich sein. Um Verzögerungen innerhalb des Verfahrens zu vermeiden, empfehlen wir eine frühzeitige Abstimmung mit unseren zuständigen Sachbearbeitern und Sachbearbeiterinnen.
Kosten
Die Gebührensatzung der Bauaufsicht finden Sie hier.
Rechtliche Grundlagen
§ 76 Hessische Bauordnung
Termine
Termine zu Besprechungen sind mit dem/der zuständigen Sachbearbeiter/in zu vereinbaren.
Ansprechpartner/innen
Nord (Bad Nauheim, Butzbach, Echzell, Florstadt, Münzenberg, Niddatal, Ober-Mörlen, Reichelsheim, Rockenberg, Wölfersheim, Wöllstadt)
| Name | Telefon | Raum | |
|---|---|---|---|
| Griseldis Kasprzyk | 06031 83-4520 | 64 |
Süd (Bad Vilbel, Friedberg, Karben, Rosbach)
| Name | Telefon | Raum | |
|---|---|---|---|
| Ute Schneeberger | 06031 83-4530 | 66 |
Ost (Altenstadt, Büdingen, Gedern, Glauburg, Hirzenhain, Kefenrod, Limeshain, Nidda, Ortenberg, Ranstadt)
| Name | Telefon | Raum | |
|---|---|---|---|
| Frank Horn | 06042 989-4540 | 28 |