Bauvoranfragen

Sie möchten wissen, wie Sie Ihr Grundstück bebauen und nutzen können? Bevor Sie einen förmlichen Bauantrag einreichen, können Sie einzelne Fragen zu Ihrem Bauvorhaben im Rahmen einer Bauvoranfrage nach § 76 HBO klären lassen.

Bauvoranfragen können nur von einem/eine Entwurfsverfasser/in (bauvolageberechtigt nach § 67 HBO) schriftlich gestellt werden.

Der Bauvorbescheid ist verbindlich und gilt drei Jahre; auf Antrag kann er um ein Jahr verlängert werden. Der Bauvorbescheid berechtigt nicht zur Ausführung des Vorhabens.

Benötigte Unterlagen

  • Antragsformular
  • Konkrete Fragestellung
  • Auszug aus dem Liegenschaftskataster (sog. Flurkarte), Maßstab 1:1.000
  • Freiflächenplan
  • Bauzeichnungen (Grundrisse, Schnitte, Ansichten)
  • Bau- und Nutzungsbeschreibung

Je nach Fragestellung kann die Vorlage weiterer Unterlagen erforderlich sein. Um Verzögerungen innerhalb des Verfahrens zu vermeiden, empfehlen wir eine frühzeitige Abstimmung mit unseren zuständigen Sachbearbeitern und Sachbearbeiterinnen.

Kosten

Die Gebührensatzung der Bauaufsicht finden Sie hier.

Rechtliche Grundlagen

§ 76 Hessische Bauordnung

Termine

Termine zu Besprechungen sind mit dem/der zuständigen Sachbearbeiter/in zu vereinbaren.

Ansprechpartner/innen

Nord (Bad Nauheim, Butzbach, Echzell, Florstadt, Münzenberg, Niddatal, Ober-Mörlen, Reichelsheim, Rockenberg, Wölfersheim, Wöllstadt)

Name Telefon Fax Raum E-Mail
Griseldis Kasprzyk 06031 83-4520 06031 83-914537 64 E-Mail

Süd (Bad Vilbel, Friedberg, Karben, Rosbach)

Name Telefon Fax Raum E-Mail
Ute Schneeberger 06031 83-4530 06031 83-914530 66 E-Mail

Ost (Altenstadt, Büdingen, Gedern, Glauburg, Hirzenhain, Kefenrod, Limeshain, Nidda, Ortenberg, Ranstadt)

Name Telefon Fax Raum E-Mail
Frank Horn 06042 989-4540 06042 989-494540 28 E-Mail

Zuständig