Bauvoranfragen
Sie möchten wissen, wie Sie Ihr Grundstück bebauen und nutzen können? Bevor Sie einen förmlichen Bauantrag einreichen, können Sie einzelne Fragen zu Ihrem Bauvorhaben im Rahmen einer Bauvoranfrage nach § 76 HBO klären lassen.
Bauvoranfragen können nur von einem/eine Entwurfsverfasser/in (bauvolageberechtigt nach § 67 HBO) schriftlich gestellt werden.
Der Bauvorbescheid ist verbindlich und gilt drei Jahre; auf Antrag kann er um ein Jahr verlängert werden. Der Bauvorbescheid berechtigt nicht zur Ausführung des Vorhabens.
Benötigte Unterlagen
- Antragsformular
- Konkrete Fragestellung
- Auszug aus dem Liegenschaftskataster (sog. Flurkarte), Maßstab 1:1.000
- Freiflächenplan
- Bauzeichnungen (Grundrisse, Schnitte, Ansichten)
- Bau- und Nutzungsbeschreibung
Je nach Fragestellung kann die Vorlage weiterer Unterlagen erforderlich sein. Um Verzögerungen innerhalb des Verfahrens zu vermeiden, empfehlen wir eine frühzeitige Abstimmung mit unseren zuständigen Sachbearbeitern und Sachbearbeiterinnen.
Kosten
Die Gebührensatzung der Bauaufsicht finden Sie hier.
Rechtliche Grundlagen
§ 76 Hessische Bauordnung
Termine
Termine zu Besprechungen sind mit dem/der zuständigen Sachbearbeiter/in zu vereinbaren.
Ansprechpartner/innen
Nord (Bad Nauheim, Butzbach, Echzell, Florstadt, Münzenberg, Niddatal, Ober-Mörlen, Reichelsheim, Rockenberg, Wölfersheim, Wöllstadt)
Name | Telefon | Fax | Raum | |
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Griseldis Kasprzyk | 06031 83-4520 | 06031 83-914537 | 64 |
Süd (Bad Vilbel, Friedberg, Karben, Rosbach)
Name | Telefon | Fax | Raum | |
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Ute Schneeberger | 06031 83-4530 | 06031 83-914530 | 66 |
Ost (Altenstadt, Büdingen, Gedern, Glauburg, Hirzenhain, Kefenrod, Limeshain, Nidda, Ortenberg, Ranstadt)
Name | Telefon | Fax | Raum | |
---|---|---|---|---|
Frank Horn | 06042 989-4540 | 06042 989-494540 | 28 |