Kreisarchäologie

Sind im Rahmen einer Baumaßnahme bekannte Bodendenkmäler betroffen, erfolgt in der Regel die Auflage, den Beginn der Arbeiten rechtzeitig bei der Archäologischen Denkmalpflege anzuzeigen, damit eine fachgerechte baubegleitende archäologische Untersuchung durchgeführt werden kann.

Diese wird in den meisten Fällen durch die Archäologische Denkmalpflege des Wetteraukreises vorgenommen. Bei rechtzeitiger Absprache zwischen Bauherrn und Denkmalpflege geschieht dies in der Regel ohne größere Beeinträchtigung oder Verzögerung der Bauarbeiten.

Bodendenkmäler wie Bodenverfärbungen, Mauerzüge oder Steinsetzungen müssen der Archäologischen Denkmalpflege des Wetteraukreises oder dem Landesamt für Denkmalpflege Hessen gemeldet werden. In diesen Fällen findet eine baubegleitende Beobachtung statt. Dies bedeutet, dass eine fachlich ausgebildete Person die Arbeiten während des Aushubs der Baugrube überwacht.

In der Regel ist jeder Bauherr bereit, archäologische Zeugnisse auf seinem Grundstück der Wissenschaft zugängig zu machen. Oft stellt sich heraus, dass ein gewisser Stolz vorhanden ist, sein Gebäude auf einem historisch bekannten Stück Erde errichten zu können.

Bauliche Verzögerungen oder Baustopps bilden eher die Ausnahme. Örtlichkeiten, die eine längere Ausgrabung nach sich ziehen, sind der Archäologischen Denkmalpflege in der Regel bekannt. Sie werden bereits weit im Vorfeld neuer Baumaßnahmen untersucht.

Zur ArchäologieLandschaft Wetterau

Rechtliche Grundlagen

Bei Baumaßnahmen mit Bodeneingriffen auf Grundstücken ohne bekannte Fundstellen gilt generell das Hessische Denkmalschutzgesetz.

Ansprechpartner/innen

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Dr. Jörg Lindenthal 06031 162093 06031 162094 E-Mail

Zuständig

Regionalentwicklung und Umwelt