Träger öffentlicher Belange bei Planungen
In der Kreisverwaltung sind verschiedene Fachbehörden als Träger öffentlicher Belange (TÖB) bei Planungen beteiligt.
Im Fachbereich „Regionalentwicklung und Umwelt“ sind folgende Fachbehörden, die als Träger/innen öffentlicher Belange fungieren, zusammengefasst:
- Strukturförderung/ Archäologische Denkmalpflege,
- Landwirtschaft, Naturschutz und Landschaftspflege,
- Wasser- und Bodenschutz,
- Bauaufsicht,
- Baudenkmalpflege und Vorbeugender Brandschutz.
Darüber hinaus sind folgende Fachbehörden als TöB tätig:
- Kommunalhygiene (Gesundheitsamt),
- Straßenverkehrs- und Zulassungsangelegenheiten,
- Allgemeine Schulträgeraufgaben (bei Planungen für neue Baugebiete).
Voraussetzung für die fristgerechte Abgabe aller Stellungnahmen ist eine frühzeitige Erstellung der einzelnen Fachstellungnahmen. Um dies zu ermöglichen, benötigen wir die Unterstützung der Planungsträger/innen.
Die Planunterlagen sind zentral beim Fachdienst "Kreisentwicklung", Wetteraukreis, Europaplatz, 61169 Friedberg, einzureichen.
Dieser Fachdienst ist auch zentraler Ansprechpartner für Anfragen.
Für die Planungsträger/in ist dieses Verfahren eine Verbesserung, da nicht mehr jede Fachbehörde gesondert angeschrieben werden muss. Um die Fristen zur Abgabe einhalten zu können, sind die notwendigen Unterlagen zur Beteiligung digital (bevorzugt) an das Funktionspostfach oder in Papierform an die oben genannte Adresse einzureichen.
Im Falle der postalischen Übersendung bitten wir für folgende Verfahren das Einreichen in zehnfacher Ausfertigung:
- Landesentwicklungsplan
- Regionalplan Südhessen (Aufstellung und Änderung)
- Abweichungsverfahren vom ROP
- Flächennutzungsplan (FNP) (Aufstellung und Änderung)
- Bebauungsplan (BP) (Aufstellung und Änderung)
- Satzungen nach § 34 (4) BauGB
- Außenbereichssatzungen nach § 35 (6) BauGB
- Straßenrechtliches Planfeststellungsverfahren (Autobahn, Landesstraße, Kreisstraße, Radwegeplan etc.)
- Wasserrechtliches Planfeststellungsverfahren (Brückenbau,Neugestaltung Wasserlauf, Teich, Renaturierung etc.)
- Abfallrechtliches Planfeststellungsverfahren (Deponie, Abfallbehandlungsanlage etc.)
- Luftverkehrsrechtliches Planfeststellungsverfahren (Verkehrslandeplatz, Segelflugplatz etc.)
- Antrag auf Unterbleiben der Planfeststellung
- Flurbereinigungsverfahren (Wege- und Gewässerplan)
- Betriebsplan nach Bergrecht
Für die nachstehend genannten Verfahren bitten wir die Unterlagen in fünffacher Ausfertigung einzureichen:
- Landschaftsplan nach Naturschutzrecht
- Forstlicher Rahmenplan
- Rodungs-Waldumwandlungsgenehmigung/ Aufforstungsgenehmigung
- Parkpflegewerk
Wir danken für Ihr Verständnis und Ihre Bemühungen uns darin zu unterstützen, dass der Wetteraukreis die Qualität seiner Arbeit weiter verbessern kann.
Ansprechpartner/innen
Name | Telefon | Fax | Raum | |
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Kerstin Nierobisch | 06031 83-4101 | 06031 83-914101 | 120 |