Träger öffentlicher Belange bei Planungen
In der Kreisverwaltung sind verschiedene Fachbehörden als Träger öffentlicher Belange (TÖB) bei Planungen beteiligt.
Im Fachbereich 4 „Regionalentwicklung und Umwelt“ sind folgende Fachbehörden, die als Träger/innen sogenannter "Öffentlicher Belange“ fungieren, zusammengefasst: Strukturförderung/ Archäologische Denkmalpflege, Landwirtschaft, Naturschutz und Landschaftspflege, Wasser- und Bodenschutz, Bauaufsicht, Baudenkmalpflege und Vorbeugender Brandschutz.
Darüber hinaus sind folgende Fachbehörden als TÖB tätig: Kommunalhygiene (Gesundheitsamt), Straßenverkehrs- und Zulassungsangelegenheiten, Allgem. Schulträgeraufgaben (bei Planungen für neue Baugebiete) Voraussetzung für die fristgerechte Abgabe aller Stellungnahmen ist eine frühzeitige Erstellung der einzelnen Fachstellungnahmen.
Um dies zu ermöglichen, benötigen wir die Unterstützung der Planungsträger/innen. Die Planunterlagen sind zentral bei dem Fachdienst "Kreisentwicklung" , Wetteraukreis, Europaplatz, 61169 Friedberg, einzureichen. Dieser Fachdienst ist auch zentraler Ansprechpartner für Anfragen.
Für die Planungsträger/in ist dieses Verfahren eine Verbesserung, weil Sie nicht mehr jede Fachbehörde des einzeln anschreiben müssen. Um die Fristen zur Abgabe einhalten zu können, sind die notwendigen Unterlagen zur Beteiligung in Papierform einzureichen. Planunterlagen als Dateien auf CD können bei notwendigen Nachforderungen zu erheblichen Fristverlängerungen führen.
Wir danken für Ihr Verständnis und Ihr Bemühen uns darin zu unterstützen, dass der Wetteraukreis die Qualität seiner Arbeit weiter verbessern kann.
Für folgende Verfahren bitten wir künftig die Unterlagen in zehnfacher Ausfertigung einzureichen:
- Landesentwicklungsplan
- Regionalplan Südhessen (Aufstellung und Änderung)
- Abweichungsverfahren vom ROP
- Flächennutzungsplan (FNP) (Aufstellung und Änderung)
- Bebauungsplan (BP) (Aufstellung und Änderung)
- Satzungen nach § 34 (4) BauGB
- Außenbereichssatzungen nach § 35 (6) BauGB
- Straßenrechtliches Planfeststellungsverfahren (Autobahn, Landesstraße, Kreisstraße, Radwegeplan...)
- Wasserrechtliches Planfeststellungsverfahren (Brückenbau,Neugestaltung Wasserlauf, Teich, Renaturierung...)
- Abfallrechtliches Planfeststellungsverfahren (Deponie, Abfallbehandlungsanlage...)
- Luftverkehrsrechtliches Planfeststellungsverfahren (Verkehrslandeplatz, Segelflugplatz....)
- Antrag auf Unterbleiben der Planfeststellung
- Flurbereinigungsverfahren (Wege- und Gewässerplan)
- Betriebsplan nach Bergrecht
Für die nachstehend genannten Verfahren bitten wir die Unterlagen in fünffacher Ausfertigung einzureichen:
- Landschaftsplan nach Naturschutzrecht
- Forstlicher Rahmenplan
- Rodungs-Waldumwandlungsgenehmigung/ Aufforstungsgenehmigung
- Parkpflegewerk