Kreisverwaltung zwischen den Jahren eingeschränkt erreichbar
Alle Dienststellen der Kreisverwaltung bleiben am 23. Dezember, 24. Dezember, 27. Dezember und 31. Dezember geschlossen. Am 30. Dezember hat die Verwaltung zu den gewohnten Zeiten geöffnet.
Vereinfachtes Verfahren
Sie planen die Errichtung eines Gebäudes und halten nicht alle Festsetzungen des Bebauungsplanes ein? Ihr Grundstück liegt nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplans? Dann ist das Vereinfachte Verfahren einschlägig. Dieses Verfahren kommt zur Anwendung bei
- Wohngebäuden
- sonstigen Gebäuden der Gebäudeklasse 1 bis 3
- sonstigen baulichen Anlagen, die keine Gebäude sind, sowie andere Anlagen und Einrichtungen im Sinne von § 1 Abs. 1 Satz 2 HBO (zum Beispiel Werbeanlagen) und
- zu den vorgenannten baulichen Anlagen zugehörigen Nebengebäuden und Nebenanlagen, die nicht die Voraussetzungen des Freistellungsverfahren einhalten.
Der Prüfumfang in diesem Verfahren beschränkt sich auf die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit und Abweichungen nach § 73 Hessische Bauordnung. Hinzu kommen kann die Prüfung nach anderen öffentlich-rechtlichen Vorschriften, wenn durch die Baugenehmigung eine Entscheidung nach diesen Vorschriften entfällt oder ersetzt wird (zum Beispiel Denkmalschutz).
Sobald Ihr Bauantrag vollständig vorliegt, wird hierüber innerhalb von drei Monaten entschieden. Verstreicht diese Frist, gilt die Baugenehmigung als erteilt. Diese Frist gilt jedoch nicht bei Vorhaben im Außenbereich.
Benötigte Unterlagen
Vorzulegende Bauantragsunterlagen
Im Einzelfall können weitere Unterlagen erforderlich sein (zum Beispiel Antrag auf Ausnahmen, Befreiungen oder Abweichungen, Brandschutzkonzept). Mit Ausnahme des Antragsformulars sind sämtliche Unterlagen in vierfacher Ausfertigung vorzulegen.
Hier finden Sie alle Vordrucke, die nach dem neuen Bauvorlagenerlass für Vorhaben nach dem 7. Juli 2018 zu verwenden sind.
Kosten
Die Gebührensatzung der Bauaufsicht finden Sie hier.
Rechtliche Grundlagen
§ 65 Hessische Bauordnung
Sprechzeiten
Termine zu Besprechungen sind mit dem/der zuständigen Sachbearbeiter/in zu vereinbaren.
Ansprechpartner/innen
Bad Nauheim
Name | Telefon | Fax | Raum | |
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Dorothee Neuwirth | 06031 83-4522 | 06031 83-914522 | 53 |
Butzbach, Ober-Mörlen
Name | Telefon | Fax | Raum | |
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Iris Kuhn-Reuter | 06031 83-4578 | 55 |
Echzell, Florstadt, Münzenberg, Niddatal, Reichelsheim, Rockenberg, Wölfersheim, Wöllstadt
Name | Telefon | Fax | Raum | |
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Dennis Hofmann | 06031 83-4518 | 06031 83-914518 | 53 |
Karben
Name | Telefon | Fax | Raum | |
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Katrin Henß | 06031 83-4553 | 59 |
Bad Vilbel
Name | Telefon | Fax | Raum | |
---|---|---|---|---|
Christina Michels-Schwidtal | 06031 83-4533 | 06031 83-914533 | 59 |
Friedberg, Rosbach
Name | Telefon | Fax | Raum | |
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Thomas Hinkel | 06031 83-4531 | 06031 83-914531 | 63 |
Altenstadt, Limeshain, Ortenberg
Name | Telefon | Fax | Raum | |
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Alexandra Kunkel | 06042 989-4542 | 06042 989 49 4542 | 23 |
Büdingen, Hirzenhain
Name | Telefon | Fax | Raum | |
---|---|---|---|---|
Yvonne Wachter-Lott | 06042 989-4576 | 06042 989-494576 | 33 |
Glauburg, Ranstadt
Name | Telefon | Fax | Raum | |
---|---|---|---|---|
Carolin Reutzel | 06042 989-4545 | 06042 989-494545 | 34 |
Gedern, Kefenrod, Nidda
Name | Telefon | Fax | Raum | |
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Elke Rudolph | 06042 989-4577 | 06042 989-494577 | 26 |