Kreisverwaltung zwischen den Jahren eingeschränkt erreichbar

Alle Dienststellen der Kreisverwaltung bleiben am 23. Dezember, 24. Dezember, 27. Dezember und 31. Dezember geschlossen. Am 30. Dezember hat die Verwaltung zu den gewohnten Zeiten geöffnet.

Vereinfachtes Verfahren

Sie planen die Errichtung eines Gebäudes und halten nicht alle Festsetzungen des Bebauungsplanes ein? Ihr Grundstück liegt nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplans? Dann ist das Vereinfachte Verfahren einschlägig. Dieses Verfahren kommt zur Anwendung bei

  • Wohngebäuden
  • sonstigen Gebäuden der Gebäudeklasse 1 bis 3
  • sonstigen baulichen Anlagen, die keine Gebäude sind, sowie andere Anlagen und Einrichtungen im Sinne von § 1 Abs. 1 Satz 2 HBO (zum Beispiel Werbeanlagen) und
  • zu den vorgenannten baulichen Anlagen zugehörigen Nebengebäuden und Nebenanlagen, die nicht die Voraussetzungen des Freistellungsverfahren einhalten.

Der Prüfumfang in diesem Verfahren beschränkt sich auf die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit und Abweichungen nach § 73 Hessische Bauordnung. Hinzu kommen kann die Prüfung nach anderen öffentlich-rechtlichen Vorschriften, wenn durch die Baugenehmigung eine Entscheidung nach diesen Vorschriften entfällt oder ersetzt wird (zum Beispiel Denkmalschutz).
Sobald Ihr Bauantrag vollständig vorliegt, wird hierüber innerhalb von drei Monaten entschieden. Verstreicht diese Frist, gilt die Baugenehmigung als erteilt. Diese Frist gilt jedoch nicht bei Vorhaben im Außenbereich.

Benötigte Unterlagen

 Vorzulegende Bauantragsunterlagen

Im Einzelfall können weitere Unterlagen erforderlich sein (zum Beispiel Antrag auf Ausnahmen, Befreiungen oder Abweichungen, Brandschutzkonzept). Mit Ausnahme des Antragsformulars sind sämtliche Unterlagen in vierfacher Ausfertigung vorzulegen.

Hier finden Sie alle Vordrucke, die nach dem neuen Bauvorlagenerlass für Vorhaben nach dem 7. Juli 2018 zu verwenden sind.

Kosten

Die Gebührensatzung der Bauaufsicht finden Sie hier.

Rechtliche Grundlagen

§ 65 Hessische Bauordnung

Sprechzeiten

Termine zu Besprechungen sind mit dem/der zuständigen Sachbearbeiter/in zu vereinbaren.

Ansprechpartner/innen

Bad Nauheim

Name Telefon Fax Raum E-Mail
Dorothee Neuwirth 06031 83-4522 06031 83-914522 53 E-Mail

Butzbach, Ober-Mörlen

Name Telefon Fax Raum E-Mail
Iris Kuhn-Reuter 06031 83-4578 55 E-Mail

Echzell, Florstadt, Münzenberg, Niddatal, Reichelsheim, Rockenberg, Wölfersheim, Wöllstadt

Name Telefon Fax Raum E-Mail
Dennis Hofmann 06031 83-4518 06031 83-914518 53 E-Mail

Karben

Name Telefon Fax Raum E-Mail
Katrin Henß 06031 83-4553 59 E-Mail

Bad Vilbel

Name Telefon Fax Raum E-Mail
Christina Michels-Schwidtal 06031 83-4533 06031 83-914533 59 E-Mail

Friedberg, Rosbach

Name Telefon Fax Raum E-Mail
Thomas Hinkel 06031 83-4531 06031 83-914531 63 E-Mail

Altenstadt, Limeshain, Ortenberg

Name Telefon Fax Raum E-Mail
Alexandra Kunkel 06042 989-4542 06042 989 49 4542 23 E-Mail

Büdingen, Hirzenhain

Name Telefon Fax Raum E-Mail
Yvonne Wachter-Lott 06042 989-4576 06042 989-494576 33 E-Mail

Glauburg, Ranstadt

Name Telefon Fax Raum E-Mail
Carolin Reutzel 06042 989-4545 06042 989-494545 34 E-Mail

Gedern, Kefenrod, Nidda

Name Telefon Fax Raum E-Mail
Elke Rudolph 06042 989-4577 06042 989-494577 26 E-Mail

Zuständig