Vereinfachtes Verfahren

Sie planen die Errichtung eines Gebäudes und halten nicht alle Festsetzungen des Bebauungsplanes ein? Ihr Grundstück liegt nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplans? Dann ist das Vereinfachte Verfahren einschlägig. Dieses Verfahren kommt zur Anwendung bei

  • Wohngebäuden
  • sonstigen Gebäuden der Gebäudeklasse 1 bis 3
  • sonstigen baulichen Anlagen, die keine Gebäude sind, sowie andere Anlagen und Einrichtungen im Sinne von § 1 Abs. 1 Satz 2 HBO (zum Beispiel Werbeanlagen) und
  • zu den vorgenannten baulichen Anlagen zugehörigen Nebengebäuden und Nebenanlagen, die nicht die Voraussetzungen des Freistellungsverfahren einhalten.

Der Prüfumfang in diesem Verfahren beschränkt sich auf die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit und Abweichungen nach § 73 Hessische Bauordnung. Hinzu kommen kann die Prüfung nach anderen öffentlich-rechtlichen Vorschriften, wenn durch die Baugenehmigung eine Entscheidung nach diesen Vorschriften entfällt oder ersetzt wird (zum Beispiel Denkmalschutz).
Sobald Ihr Bauantrag vollständig vorliegt, wird hierüber innerhalb von drei Monaten entschieden. Verstreicht diese Frist, gilt die Baugenehmigung als erteilt. Diese Frist gilt jedoch nicht bei Vorhaben im Außenbereich.

Benötigte Unterlagen

 Vorzulegende Bauantragsunterlagen

Im Einzelfall können weitere Unterlagen erforderlich sein (zum Beispiel Antrag auf Ausnahmen, Befreiungen oder Abweichungen, Brandschutzkonzept). Mit Ausnahme des Antragsformulars sind sämtliche Unterlagen in vierfacher Ausfertigung vorzulegen.

Hier finden Sie alle Vordrucke, die nach dem neuen Bauvorlagenerlass für Vorhaben nach dem 7. Juli 2018 zu verwenden sind.

    Kosten

    Die Gebührensatzung der Bauaufsicht finden Sie hier.

    Rechtliche Grundlagen

    § 65 Hessische Bauordnung

    Sprechzeiten

    Termine zu Besprechungen sind mit dem/der zuständigen Sachbearbeiter/in zu vereinbaren.

    Ansprechpartner/innen

    Bad Nauheim, Ober-Mörlen

    NameTelefonFaxRaumE-Mail
    Dorothee Neuwirth06031 83-452206031 83-91452253E-Mail

    Echzell, Florstadt, Niddatal, Reichelsheim, Wöllstadt

    NameTelefonFaxRaumE-Mail
    Dennis Hofmann06031 83-451806031 83-91451853E-Mail

    Butzbach, Karben

    NameTelefonFaxRaumE-Mail
    Mathias Radu06031 83-452806031 83-91452855E-Mail

    Bad Vilbel, Rosbach

    NameTelefonFaxRaumE-Mail
    Christina Michels-Schwidtal06031 83-453306031 83-91453359E-Mail

    Friedberg, Münzenberg, Rockenberg, Wölfersheim

    NameTelefonFaxRaumE-Mail
    Thomas Hinkel06031 83-453106031 83-91453163E-Mail

    Altenstadt, Limeshain, Ortenberg

    NameTelefonFaxRaumE-Mail
    Alexandra Kunkel06042 989-454206042 989 49 454223E-Mail

    Büdingen, Hirzenhain

    NameTelefonFaxRaumE-Mail
    Yvonne Wachter-Lott06042 989-457606042 989-49457633E-Mail

    Glauburg, Ranstadt

    NameTelefonFaxRaumE-Mail
    Carolin Reutzel06042 989-454506042 989-49454530E-Mail

    Gedern, Kefenrod, Nidda

    NameTelefonFaxRaumE-Mail
    Elke Rudolph06042 989-457706042 989-49457726E-Mail

    Zuständig