Fliegende Bauten

Fliegende Bauten sind bauliche Anlagen, die geeignet und bestimmt sind, an verschiedenen Orten wiederholt aufgestellt und zerlegt zu werden. Dazu gehören unter anderem Zelte ab einer Grundfläche von 75 m², Fahrgeschäfte, Tribünen und Bühnen.

Die für den Aufbau eines Fliegenden Baus maßgeblichen Vorgaben sind in einem zugehörigen Prüfbuch (Ausführungsgenehmigung) niedergelegt, das in unserem Zuständigkeitsbereich vom Regierungspräsidium Darmstadt ausgestellt wird. In das Prüfbuch wird jede Gebrauchsabnahme durch die zuständige Untere Bauaufsichtsbehörde eingetragen.

Fliegende Bauten, die einer Ausführungsgenehmigung bedürfen, dürfen nur in Gebrauch genommen werden, wenn ihre Aufstellung der Bauaufsichtsbehörde des Aufstellortes unter Vorlage des Prüfbuches rechtzeitig, mindestens drei Werktage vor Inbetriebnahme, angezeigt wird. Bitte nutzen Sie dazu unser Anzeigeformular.

Die Bauaufsichtsbehörde kann die Inbetriebnahme dieser Fliegenden Bauten von einer Gebrauchsabnahme abhängig machen.

Sind Sie Betreiber eines Fliegenden Baus oder planen Sie eine Veranstaltung, bei der Fliegende Bauten zum Einsatz kommen, nehmen Sie bitte rechtzeitig mit uns Kontakt auf. Alle nötigen Informationen zum Aufstellen und Betreiben eines Fliegenden Baus und zur Gebrauchsabnahme entnehmen Sie bitte unserem Merkblatt.

Benötigte Unterlagen

- Anzeigeformular

- Merkblatt zum Aufstellen und Betreiben Fliegender Bauten

Ansprechpartner/innen

Bad Nauheim, Bad Vilbel, Butzbach, Echzell, Florstadt, Friedberg, Karben, Münzenberg, Niddatal, Ober-Mörlen, Reichelsheim, Rockenberg, Rosbach, Wölfersheim, Wöllstadt

Name Telefon Fax Raum E-Mail
Bettina Fritz 06031 83-4515 06031 83-914515 153 E-Mail

Altenstadt, Büdingen, Gedern, Glauburg, Hirzenhain, Kefenrod, Limeshain, Nidda, Ortenberg, Ranstadt

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Steven Kern 06042 989-4575 06042 989-494575 24 E-Mail

Zuständig

Bauordnung