Fliegende Bauten

Fliegende Bauten sind bauliche Anlagen, die geeignet und bestimmt sind, an verschiedenen Orten wiederholt aufgestellt und zerlegt zu werden. Dazu gehören unter anderem Zelte ab einer Grundfläche von 75 m², Fahrgeschäfte, Tribünen und Bühnen.

Die für den Aufbau eines Fliegenden Baus maßgeblichen Vorgaben sind in einem zugehörigen Prüfbuch (Ausführungsgenehmigung) niedergelegt, das in unserem Zuständigkeitsbereich vom Regierungspräsidium Darmstadt ausgestellt wird. In das Prüfbuch wird jede Gebrauchsabnahme durch die zuständige Untere Bauaufsichtsbehörde eingetragen.

Fliegende Bauten, die einer Ausführungsgenehmigung bedürfen, dürfen nur in Gebrauch genommen werden, wenn ihre Aufstellung der Bauaufsichtsbehörde des Aufstellortes unter Vorlage des Prüfbuches rechtzeitig, mindestens drei Werktage vor Inbetriebnahme, angezeigt wird. Bitte nutzen Sie dazu unser Anzeigeformular.

Die Bauaufsichtsbehörde kann die Inbetriebnahme dieser Fliegenden Bauten von einer Gebrauchsabnahme abhängig machen.

Sind Sie Betreiber eines Fliegenden Baus oder planen Sie eine Veranstaltung, bei der Fliegende Bauten zum Einsatz kommen, nehmen Sie bitte rechtzeitig mit uns Kontakt auf. Alle nötigen Informationen zum Aufstellen und Betreiben eines Fliegenden Baus und zur Gebrauchsabnahme entnehmen Sie bitte unserem Merkblatt.

Benötigte Unterlagen

- Anzeigeformular

- Merkblatt zum Aufstellen und Betreiben Fliegender Bauten

Ansprechpartner/innen

Bad Nauheim, Bad Vilbel, Butzbach, Echzell, Florstadt, Friedberg, Karben, Münzenberg, Niddatal, Ober-Mörlen, Reichelsheim, Rockenberg, Rosbach, Wölfersheim, Wöllstadt

NameTelefonFaxRaumE-Mail
Bettina Fritz06031 83-451506031 83-914515153E-Mail

Altenstadt, Büdingen, Gedern, Glauburg, Hirzenhain, Kefenrod, Limeshain, Nidda, Ortenberg, Ranstadt

NameTelefonFaxRaumE-Mail
Steven Kern06042 989-457506042 989-49457524E-Mail

Zuständig

Bauordnung