Fliegende Bauten
Fliegende Bauten sind bauliche Anlagen, die geeignet und bestimmt sind, an verschiedenen Orten wiederholt aufgestellt und zerlegt zu werden. Dazu gehören unter anderem Zelte ab einer Grundfläche von 75 m², Fahrgeschäfte, Tribünen und Bühnen.
Die für den Aufbau eines Fliegenden Baus maßgeblichen Vorgaben sind in einem zugehörigen Prüfbuch (Ausführungsgenehmigung) niedergelegt, das in unserem Zuständigkeitsbereich vom Regierungspräsidium Darmstadt ausgestellt wird. In das Prüfbuch wird jede Gebrauchsabnahme durch die zuständige Untere Bauaufsichtsbehörde eingetragen.
Fliegende Bauten, die einer Ausführungsgenehmigung bedürfen, dürfen nur in Gebrauch genommen werden, wenn ihre Aufstellung der Bauaufsichtsbehörde des Aufstellortes unter Vorlage des Prüfbuches rechtzeitig, mindestens drei Werktage vor Inbetriebnahme, angezeigt wird. Bitte nutzen Sie dazu unser Anzeigeformular.
Die Bauaufsichtsbehörde kann die Inbetriebnahme dieser Fliegenden Bauten von einer Gebrauchsabnahme abhängig machen.
Sind Sie Betreiber eines Fliegenden Baus oder planen Sie eine Veranstaltung, bei der Fliegende Bauten zum Einsatz kommen, nehmen Sie bitte rechtzeitig mit uns Kontakt auf. Alle nötigen Informationen zum Aufstellen und Betreiben eines Fliegenden Baus und zur Gebrauchsabnahme entnehmen Sie bitte unserem Merkblatt sowie unserem Infoblatt.
Benötigte Unterlagen
Ansprechpartner/innen
Bad Nauheim, Bad Vilbel, Butzbach, Echzell, Florstadt, Friedberg, Karben, Münzenberg, Niddatal, Ober-Mörlen, Reichelsheim, Rockenberg, Rosbach, Wölfersheim, Wöllstadt
Name | Telefon | Fax | Raum | |
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Bettina Fritz | 06031 83-4515 | 06031 83-914515 | 153 |
Altenstadt, Büdingen, Gedern, Glauburg, Hirzenhain, Kefenrod, Limeshain, Nidda, Ortenberg, Ranstadt
Name | Telefon | Fax | Raum | |
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Steven Kern | 06042 989-4575 | 06042 989-494575 | 24 |