Verwaltung bis einschließlich 2. Januar geschlossen
Die Geschäftsstellen der Kreisverwaltung bleiben vom 24. Dezember bis einschließlich 2. Januar 2026 geschlossen. Ab 5. Januar 2026 hat die Verwaltung wieder zu den gewohnten Zeiten geöffnet.
Allergenkennzeichnung bei Lebensmitteln
Die Lebensmittelinformationsverordnung schreibt seit dem 13.12.2014 eine Kennzeichnung von Allergenen auch bei Abgabe von loser Ware vor. Dies betrifft den Einzelhandel genauso wie Gaststätten, Katinen, Schulmensen, etc.. Eine verständliche Darstellung der Rechtsvorschriften zur Allergenkennzeichnung können Sie sowohl für den gewerblichen Bereich als auch für den Bereich Vereine/ Kitas/ Schulen hier finden.
Ansprechpartner/innen
| Name | Telefon | Raum | |
|---|---|---|---|
| Postfach Veterinaeramt | 06031 83-4601 |