Allergenkennzeichnung bei Lebensmitteln

Die Lebensmittelinformationsverordnung schreibt seit dem 13.12.2014 eine Kennzeichnung von Allergenen auch bei Abgabe von loser Ware vor. Dies betrifft den Einzelhandel genauso wie Gaststätten, Katinen, Schulmensen, etc.. Eine verständliche Darstellung der Rechtsvorschriften zur Allergenkennzeichnung können Sie sowohl für den gewerblichen Bereich als auch für den Bereich Vereine/ Kitas/ Schulen hier finden.

Ansprechpartner/innen

Name Telefon Fax Raum E-Mail
. Veterinaeramt 06031 83-4601 06031 83-914640 E-Mail

Zuständig

Lebensmittelüberwachung