Kreisverwaltung zwischen den Jahren eingeschränkt erreichbar

Alle Dienststellen der Kreisverwaltung bleiben am 23. Dezember, 24. Dezember, 27. Dezember und 31. Dezember geschlossen. Am 30. Dezember hat die Verwaltung zu den gewohnten Zeiten geöffnet.

Gesundheitsberatung

Beratung nach dem Prostituiertenschutzgesetz

Das Prostituiertenschutzgesetz „Gesetz zur Regelung des Prostitutionsgewerbes sowie zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen“ ist am 01.07.2017 in Kraft getreten. Mit dem Gesetz wird beabsichtigt, die in der Prostitution Tätigen besser zu schützen, ihr Selbstbestimmungsrecht zu stärken und ihren Gesundheitsschutz zu fördern.

Je nach Situation der zu beratenden Person können in der Beratung ebenso Fragen zur Verhütung sexuell übertragbarer Krankheiten, zum Mutterschutz oder zu den Risiken des Drogengebrauchs besprochen werden.

Die gesundheitliche Beratung ist Voraussetzung für die Anmeldung bei der zuständigen Stadt oder Gemeinde, in der man überwiegend tätig ist.

Wer muss sich gesundheitlich beraten lassen und wo findet das statt?

Alle Personen, die in der Prostitution tätig sind, müssen beim Gesundheitsamt eine gesundheitliche Beratung wahrnehmen. Prostituierte werden durch das Gesetz als Personen definiert, die eine erotische oder sexuelle Dienstleistung gegen Entgelt erbringen.

Die gesundheitliche Beratung ist im Fachdienst Gesundheit des Wetteraukreises, Europaplatz, 61169 Friedberg möglich.

Wie läuft die gesundheitliche Beratung ab?

  1. Terminvereinbarung 
  2. Persönliches Erscheinen mit gültigem Personalausweis oder Pass zum vereinbarten Termin ist Voraussetzung.
  3. Sollten Sie die deutsche Sprache für diese Beratung nicht ausreichend beherrschen, bitten wir Sie, einen Dolmetscher oder eine Person Ihres Vertrauens mitzubringen.

Was ist eine Aliasbescheinigung?

Die Aliasbescheinigung ist eine Zusatzbescheinigung mit erfundenem Künstler- oder Arbeitsnamen, auch Clubname genannt. Die Aliasbescheinigung dient dem Schutz der persönlichen Daten der Prostituierten.

Wie oft muss die gesundheitliche Beratung erfolgen?

  • Nach der ersten gesundheitlichen Beratung sind die weiteren gesundheitlichen Beratungen alle zwölf Monate wahrzunehmen.
  • Prostituierte, die jünger als 21 Jahre alt sind, müssen die Beratung alle sechs Monate wiederholen.

Wichtig: Das Gespräch ist vertraulich! Es werden keine Informationen weitergegeben.

Kosten

  • Beratung und Bescheinigung:     44,00 Euro (Pflichtkosten)
  • Bescheinigung mit Aliasname:     12,00 Euro (falls gewünscht)
  • Die Zahlung ist nur bar möglich!

Termine

Bitte Termine telefonisch vereinbaren.

Ansprechpartner/innen

Name Telefon Fax Raum E-Mail
Tanja Nies 06031 83-2322 06031 83-912322 189 E-Mail
Esther Reuter 06031 83-2374 06031 83-912374 185 E-Mail

Zuständig

Infektionsschutz und pandemisches Krisenmanagement