Hebammen im Wetteraukreis, Hebammendienstversammlung

68 angestellte und freiberufliche Hebammen gibt es im Wetteraukreis. Verantwortlich für die Tätigkeit der freiberuflichen Hebammen ist der Fachdienst Gesundheit & Gefahrenabwehr (Gesundheitsamt).
Einmal jährlich lädt Professor Dr. med. Reinhold Merbs, Fachbereichs- und Fachdienstleiter, Amtsarzt, und seine Mitarbeiter/innen zur Hebammendienstversammlung ein.

Themen der Hebammendienstverdammlungen:

  • gesetzliche Grundlagen des Hebammen-Wesens, der Aufsicht durch das Gesundheitsamt und die gemeinsamen Ziele,
  • Schutz von Bezeichnungen und/oder Tätigkeiten im Bereich der Gesundheitsfachberufe,
  • hoher Qualitätsstandard bei den Tätigkeiten der Hebammen kann nur gewährleistet werden bei regelmäßigen Weiterbildungen und Berufsgruppentreffen,
  • wirtschaftliche Probleme der Hebammen,
  • Geburtenstatistik im Wetteraukreis
  • die Fluoridgabe zur Zahnprophylaxe im Säuglingsalter,
  • Zahnärztliches Kinder- Untersuchungsheft,
  • Eltern putzen Kinderzähne,
  • Mundhygiene und Schwangerenberatung,
  • allgemeine Hygienevorschriften,
  • Hygienevorschriften in der Hebammenpraxis (Entbindungspraxis),
  • Nosokomiale-Keime, der Verursacher von Infektionen in den Krankenhäusern,
  • Hebamme in der Vermittlerrolle zwischen z. B. Jugendamt/Gesundheitsamt,
  • minderjährige Schwangere,
  • Alleinerziehende junge Mütter,
  • Adoptionsvermittlung,
  • Trendwende zum Kaiserschnitt,
  • Sectio immer häufiger auf Wunsch ohne medizinische Indikation - Keine sanfte Entbindung,
  • Stillberatung,
  • Nationale Stillkommission am Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hat eine Checkliste für stillende Wöchnerinnen erarbeitet,
  • Augenprophylaxe,
  • Fersentest,
  • erweitertes Neugeborenen-Screening in Hessen,
  • Impfungen im Kinder- und Jugendalter auf Grundlage der STIKO,
  • Familienhebamme, Familienpfleger,
  • Gesundheitspflege durch die Hebamme,
  • Nichtchirurgische-Behandlung kindlicher Schädeldeformitäten,
  • Grundlagen der Hygiene rund um die Geburt,
  • Übergangsfrist § 144 Abs. 7 Satz 1 Arzneimittelgesetz (AMG),
  • Gendiagnostikgesetz, Beratung wird bei der Gendiagnostik Pflicht,
  • Prophylaxe und Zahngesundheit von Säüglingen und Kleinkindern im Alter von 0 bis 3 Jahren - Kieferkammmassage - Trinkübungen - Schluckmuster,
  • peripartale psychische Erkrankungen, Depression und Krise vor und nach der Schwangerschaft, Minderjährige Schwangere, Frühe Hilfen für Mutter und Kind, Reanimation beim plötzlichen Herztod bei Erwachsenen und Säuglingen,
  • Fortbildungspflicht für die Hebammen, Nachweispflicht gegenüber der Gesundheitsbehörde zur Dokumentation,
  • Bundesinitiative Netzwerke "Frühe Hilfen" Familienhebammen 2012 bis 2015.,
  • Hygienerichtlinien (Checkliste) für den ambulanten Hebammendienst,
  • Gestationsdiabetes, aktueller Stand in der Schwangerschaftsbetreuung,
  • Qm-Fortbildung für Hebammen.

Rund 15.000 Hebammen gibt es in Deutschland, 68 in der Wetterau. Hebammen betreuen werdende Mütter während der gesamten Schwangerschaft und führen auch Untersuchungen durch. Sie sind bei der Geburt dabei und unterstützen Mutter und Baby während der Zeit nach der Geburt. Durch die intensive Betreuung vor, während und nach der Geburt sorgen sie für eine entspannte und Vertrauensvolle Atmosphäre.

Die Arbeit der freiberuflichen Hebammen steht unter der Aufsicht des Amtsarztes. Die Hebammen sind nicht nur dazu verpflichtet, sich weiterzubilden, sie unterliegen auch einer Mitteilungspflicht. Über Hausgeburten oder besondere Vorkommnisse zum Beispiel Infektionskrankheiten. Die Behörde recherchiert dann weiter nach den Ursachen der Infektion.

Einige der Hebammen arbeiten an verschiedenen vom Jugendamt/Gesundheitsamt/Evangelischer Familien- Bildungsstätte Wetterau initiierten Arbeitsgruppen und Kooperationsveranstaltungen mit.
Themen sind zum Beispiel:

  • Auswirkungen von häuslicher Gewalt auf Kinder und der Schutz für die Kinder.
  • Die Situation der Hebamme in Familien in besonderen Lagen mit gestörtem Hilfesuchenverhalten und Familien mit besonderen Problemen, bei und nach der Geburt
  • Die Hebamme als kompetente für das Thema sensibilisierte Person in ihrem Umfeld für ein funktionierendes Netzwerk und effektive Hilfsangebote gewinnen

Informationen zu den Themen erteilt der Fachdienst Gesundheit (Gesundheitsamt) über die genannten Ansprechpartner.

Rechtliche Grundlagen

  • Hebammengesetz (HebG)
  • Hebammenberufsordnung
  • Hessisches Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst (HGöGD) vom 28.09.2007
  • Hessisches Gesetz zur Verbesserung des Gesundheitsschutzes für Kinder vom 14.12.2007.

Besonderes

Weitere Informationen zur Stillberatung, Schreiambulanzen, Neugeborenen-Sceening-Zentrum Hessen, Elterninformation zum Neugeborenen-Screening
erhalten Sie hier:

Tränenreiche Babyzeit, emotionale erste Hilfe für Schreibabys
Schreiambulanz
Schreiambulanz_2
Hebammen Hessischer Landesverband
Neugeborenen-Screening-Zentrum Hessen
Elterninformation zum Neugeborenen-Screening
Familienhebammen
Netzwerk Frühe Hilfen

Ansprechpartner/innen

Medizinalaufsicht

Name Telefon Fax Raum E-Mail
Valentina Petker 06031 83-2311 06031 83-912311 137 E-Mail

Zuständig

Kinder- und Jugendgesundheit und Prävention