Kreisverwaltung zwischen den Jahren eingeschränkt erreichbar

Alle Dienststellen der Kreisverwaltung bleiben am 23. Dezember, 24. Dezember, 27. Dezember und 31. Dezember geschlossen. Am 30. Dezember hat die Verwaltung zu den gewohnten Zeiten geöffnet.

Heilpraktiker-Überprüfung

eingeschränkt auf Psychotherapie

Für Bewerber/innen mit Vorausbildung/Vorkenntnissen im Bereich der Psychologie/ Psychotherapie, welche ausschließlich psychotherapeutisch arbeiten wollen, gibt es als Besonderheit die Möglichkeit Heilpraktiker auf dem Gebiet der Psychotherapie zu werden. Für diese Personen wird eine Überprüfung angeboten.

Die Überprüfungen finden im Wetterkreis zweimal im Jahr statt, am dritten Mittwoch im März und am zweiten Mittwoch im Oktober in der Kreisverwaltung am Europaplatz, Gebäude B in 61169 Friedberg.


Gegenstand der schriftlichen Überprüfung:

Bei der schriftlichen Überprüfung eingeschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie handelt es sich um 28 Antwort-Auswahl-Aufgaben (multiple-choice), dafür stehen 55 Minuten Bearbeitungszeit zur Verfügung, die schriftliche Überprüfung ist bestanden, wenn mindestens 75 Prozent der Lösungen richtig angegeben werden (21 Fragen), das Bestehen der schriftlichen Überprüfung ist Voraussetzung zur Teilnahme an der mündlichen Überprüfung.


Gegenstand der mündlichen Überprüfung:

Die mündliche Überprüfung erfolgt nach bestandener schriftlicher Überprüfung, sie findet ca. 4 Wochen nach der schriftlichen Überprüfung im Gesundheitsamt statt, die mündliche Überprüfung ist eine individuelle Einzelüberprüfung und dauert pro Person ca. 20 Minuten bis maximal 60 Minuten.

In der mündlichen Überprüfung müssen Sie ausreichende Kenntnisse in psychologischer Diagnostik, Psychopathologie und klinischer Psychologie sowie ausreichende diagnostische Fähigkeiten in Bezug auf die einschlägigen Krankheitsbilder haben und die Befähigung besitzen, die Patienten entsprechend der ermittelten Diagnose psychotherapeutisch zu behandeln.

Im Überprüfungsverfahren als Voraussetzung für die Erteilung der Erlaubnis wird ermittelt, ob die erforderlichen Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen für die Behandlung psychisch kranker Menschen vorliegen und damit eine Gefahr für die Volksgesundheit ausgeschlossen werden kann.

Die Anmeldung und Antragstellung erfolgt seit dem 1. August 2013 bei der Kreisverwaltung des Wetteraukreises:

Kreisausschuss des Wetteraukreises
Fachdienst Gesundheit & Gefahrenabwehr
Europaplatz
61169 Friedberg
Telefon: 0 60 31/83-23 11

Benötigte Unterlagen

Das Antragsformular finden Sie unten im Downloadbereich als PDF-Formular.

Nach Aufforderung sind einzureichen:

  • Lebenslauf
  • Geburtsurkunde oder ein Geburtsschein (als beglaubigte Kopie)
  • bei Namensänderung eine entsprechende Kopie der Urkunde
  • Nachweis der Schulbildung (amtl. beglaubigte Kopie)
  • Nachweis über die Vorbereitung auf den Heilpraktikerberuf auf dem Gebiet der Psychotherapie
  • Ärztliche Bescheinigung, die nicht älter als drei Monate sein darf, wonach keine Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die den Antrag stellende Person in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des Berufes ungeignet ist
  • Amtliches Führungszeugnis (Belegart "0" ), das nicht älter als drei Monate sein darf

Bitte senden Sie und Ihre Anfragen mit Wohnanschrift zur Heilpraktikerüberprüfung per E-Mail.

Kosten

Die Antragsgebühr beträgt 187 Euro und wird mit Antragstellung fällig, unabhängig vom weiteren Verlauf der Prüfungszulassung.

Bei Absage oder Verschiebung sechs Wochen vor Überprüfungstermin, wird eine Gebühr in Höhe von 25 Euro fällig.

Die Gebühr für die schriftliche Überprüfung beträgt 240 Euro und wird in einem gesonderten Gebührenbescheid erhoben.

Für die Zulassung zur mündlichen Überprüfung (nur nach bestandener schriftlicher Überprüfung!) wird eine Gebühr in Höhe von 224 Euro per Gebührenbescheid erhoben.

Nach Bestehen der mündlichen Überprüfung werden Sie dann nochmals zur Zahlung von 63 Euro für die Ausstellung der Erlaubnisurkunde per Gebührenbescheid aufgefordert.

In den Gebühren zur schriftlichen und mündlichen Überprüfung sind die Aufwandsentschädigungen für die beisitzenden Sachverständigen enthalten.

Bitte nicht vorab überweisen!

Rechtliche Grundlagen

  • Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst des Landes Hessen (ÖGDG)
  • Gesetz über die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung (HeilprG)
  • Gesetze über die diversen Gesundheitsfachberufe
  • Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Sozialministeriums (VwKostO-SM) des Landes Hessen, jeweils in der z. Z. geltenden Fassung

Ansprechpartner/innen

Name Telefon Fax Raum E-Mail
Valentina Petker 06031 83-2311 06031 83-912311 137 E-Mail

Zuständig

Kinder- und Jugendgesundheit und Prävention