Kreisverwaltung zwischen den Jahren eingeschränkt erreichbar

Alle Dienststellen der Kreisverwaltung bleiben am 23. Dezember, 24. Dezember, 27. Dezember und 31. Dezember geschlossen. Am 30. Dezember hat die Verwaltung zu den gewohnten Zeiten geöffnet.

Schlachttier- und Fleischuntersuchung

Im Wetteraukreis gibt es über 30 Betriebe, die selbst schlachten.

Es handelt sich dabei um kleinere und mittlere handwerkliche Schlachtbetriebe und Metzgereien sowie Direktvermarkter.

Zielsetzung des Fachdienstes ist es, auch weiterhin im Interesse der Bürger/innen, im Interesse der Landwirtschaft und im Interesse der Tiere die hohe Anzahl dieser Betriebe zu erhalten.

Gerade in Zeiten von sich wiederholenden Fleischskandalen ist eine Erzeugung und Aufzucht der Schlachttiere vor Ort sowie eine kurze Transportdauer der Tiere zum Schlachtbetrieb ein nicht hoch genug zu bewertender Sachverhalt.

Für die Verbraucher/innen bedeutet dies ein Angebot qualitativ hochwertiger Produkte, deren gebietsnahe Herkunft unzweifelhaft nachzuvollziehen ist.

Die Überprüfung der Schlachtbetriebe und der Schlachtprodukte hinsichtlich der Hygiene und der Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben obliegt dem Fachdienst. Ein großer Teil dieser Aufgaben ist u.a. die Beratung der gesamten Verfahrensabläufe sowie bei Verfahren zur EU-Zulassung von Betrieben.

Die Schlachttieruntersuchung, Fleischuntersuchung und Trichinenuntersuchung vor Ort wird von den nebenberuflich tätigen praktischen Tierärzten/innen und Fleischkontrolleuren/innen unter Aufsicht der Veterinäre des Fachdienstes durchgeführt.

Das Fleischuntersuchungspersonal führt auch unter Anweisung der Tierärzte/innen des Fachdienstes jährlich mehr als ca. 150 Probeentnahmen auf Rückstandsuntersuchungen durch, die in den Hessischen Landeslaboren in Gießen, Wiesbaden oder Kassel auf Rückstände untersucht werden. Untersucht wird dabei u.a. auf Hemmstoffe (Antibiotika) Phenylbutazon (entzündunghemmende Substanz), Anthelmintika (Wurmmittel), Chloramphenicol (Antibiotika), Chlorpromazin (Beruhigungsmittel), Tetracyclyne (Antibiotikum) und Thyreostatika (Hormon).

Bei möglichen Veränderungen des geschlachteten Tieres werden außerdem bakteriologische Fleischuntersuchungen durch die nebenberuflich tätigen praktischen Tierärzte/innen eingeleitet.
Dabei werden bestimmte Fleisch- und Organproben entnommen, im Labor untersucht, bewertet und dann das Fleisch abschließend entsprechend so beurteilt, dass der Verbraucher/in sicher sein kann hochwertiges, gesundheitlich unbedenkliches Fleisch zu erhalten.

Ansprechpartner/innen

Name Telefon Fax Raum E-Mail
. Veterinaeramt 06031 83-4601 06031 83-914640 E-Mail

Zuständig

Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung