Tiergesundheitsschutz und Tierseuchenbekämpfung

Zielsetzung des Tiergesundheitsschutzes und der Tierseuchenbekämpfung ist die Prophylaxe und die Bekämpfung ansteckender Tierkrankheiten.
Dies hat eine große gesundheitliche und volkswirtschaftliche Bedeutung.
Bei hoch kontagiösen Tierseuchen (z.B. Maul- und Klauenseuche) kann dies nicht nur ein kreisbezogener volkswirtschaftlicher Schaden sein, sondern kreisübergreifend, länderübergreifend, ja sogar europa- bis weltweite Bedeutung erlangen. Daher ist es eine zentrale Aufgabe aller Tierhalter, die Gesundheit ihrer Tiere zu erhalten. Gute Haltungsbedingungen und die Bekämpfung von Tierseuchen und Tierkrankheiten, geeignete Futtermittel sowie wirksame und zugelassene Tierarzneimittel sind hierfür notwendig.

Der Schutz der landwirtschaftlichen Nutztiere vor Tierseuchen, gegen die sich ein einzelner Tierhalter nur ungenügend wehren kann (Maul- und Klauenseuche, Schweinepest, Bluetongue, Geflügelpest u.a.) und die Bekämpfung der vom Tier auf den Menschen übertragbaren Krankheiten, sogenannter Zoonosen (Tollwut, Psittakose u.a.) stellen die wichtigsten Aufgaben dar. In der Praxis bedeutet dies eine ausführliche fachbezogene Beratung, Betreuung und Überprüfung der Landwirte und deren Tierbestände sowie eine Überprüfung und Kontrolle des kreisübergreifenden, länderübergreifenden, teilweise auch europa- und weltweiten Tierverkehrs. Für die Durchführung der operativen Aufgaben stehen dem Fachdienst Tierärzte und zu deren Unterstützung Tiergesundheitsaufseher zur Verfügung. Im Seuchenfall ist äußerst schnell und fachlich fundiert zu handeln, um ein weiteres Ausbreiten der Seuche unbedingt zu verhindern. Dabei sind möglicherweise ganze Tierbestände zu keulen, die toten Tiere fachgerecht über die Tierkörperbeseitigungsanstalt unter seuchenhygienischen Gesichtspunkten zu entsorgen, die Betriebe zu reinigen und zu desinfizieren. Sperr- und Beobachtungsgebiete sind einzurichten und zu überwachen.

Viele Tierkrankheiten gelten als getilgt oder sind schon seit Jahren in Deutschland nicht mehr aufgetreten (Tuberkulose, Brucellose, Leukose, MKS , Aujeszky, Tollwut, BSE, etc.). Durch regelmäßige Kontrolluntersuchungen in den Beständen und zum Zeitpunkt der Schlachtung wird diese Seuchen- und Erregerfreiheit kontinuierlich überwacht.

Tierbewegungen (Reise und Handel) im In- und mit dem Ausland sind reglementiert und von bestimmten Gesundheitsbestätigungen der Tiere und Herkunftsbetriebe abhängig.

Die Tätigkeit auf dem Gebiet der Tiergesundheit schließt dabei nicht nur Nutztiere wie Rinder, Schweine oder Bienen ein, sondern auch Heimtiere und Wildtiere, wie Füchse oder Wildschweine. Unterstützt werden die Amtstierärzte sowohl von praktischen Tierärzten bei der regelmäßigen Beprobung von Tierbeständen sowie durch die Jäger des Wetteraukreises, die das Probenmaterial für die jährlichen Tollwut-, Schweine- und Geflügelpest und Blauzungenuntersuchungen von Wildtieren liefern.

Ansprechpartner/innen

Amtstierärzte

Name Telefon Fax Raum E-Mail
. Veterinaeramt 06031 83-4601 06031 83-914640 E-Mail
Dr. Evelin Jugl 06031 83-4600 06031 83-914600 013 E-Mail
Dr. Michaela Hinger 06031 83-4613 06031 83-914613 018 E-Mail
Felizitas Gutöhrlein 06031 83-4614 06031 83-914614 002 E-Mail
Franziska Mandler 06031 83-4611 06031 83-914611 002 E-Mail

Zuständig

Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung