Katastrophenschutz
Katastrophenschutz (KatS) ist eine Aufgabe aller Landkreise und kreisfreien Städte im Auftrag der jeweiligen Bundesländer. Der KatS gehört mit anderen ähnlichen Aufgaben somit zur sogenannten „staatlichen Daseinsvorsorge“.
Die KatS-Sachbearbeitung beim Wetteraukreis ist zuständig für:
- die Aufstellung und die Aktualisierung des KatS-Planes
- die Aufstellung und die Ausbildung von KatS-Einheiten und KatS-Einrichtungen
- Verwaltung der Bundes- und Landesfahrzeuge im Wetteraukreis und der finanziellen Mittel dafür
- die Ausstattung und Betriebsfähigkeit des „Lagezentrums“ des Wetteraukreises
- Geschäftsführung des Führungsstabes des Landkreises
- den Informationsaustausch für alle Ordnungsämter der Städte und Gemeinden in Angelegenheiten der Gefahrenabwehr
Der KatS-Plan ist der Gesamtplan des Wetteraukreises für Groß-Schadensfälle und festgestellte Katastrophen. Hier sind alle notwendigen Informationen und wichtigen Kontaktdaten zu anderen Behörden und Dienststellen gespeichert. Dieser Plan muss mit den Nachbar-Landkreisen abgestimmt sein.
KatS-Einheiten sind alle 21 Löschzüge (LZ), zwei Sanitätszüge (SZ), zwei Betreuungszüge (BtZ) und der Wasserrettungszug (WRZ). Auch der Gefahrstoff-ABC-Zug (GABC-Z) und die Informations- und Kommunikationsgruppe (IuKGr) gehören dazu.
KatS-Einrichtungen sind die Gefahrstoff-ABC-Messzentrale, die Informations- und Kommunikationszentrale (IuKZt) sowie die beiden ortsfesten „Betreuungs-Stellen“ im Ost- und Westkreis.
Das „Lagezentrum“ ist der Ort, an dem im Alarmfall der Führungsstab des Landkreises tagt, die Zentrale Leitstelle sich befindet und die Fachberater (Sachverständigen) zusammenkommen. Dieses befindet sich in der Steinkaute 2 in Friedberg/Hessen.
Der Führungsstab des Landkreises ist das Gremium, dass im Groß-Schadensfall die Gesamt-Einsatzleitung übernehmen kann und im erklärten Katastrophenfall die Gesamt-Einsatzleitung hat.
Ordnungsämter sind diejenigen Dienststellen bei allen Städten und Gemeinden, die für die öffentliche Sicherheit und Ordnung zuständig sind.
Es ist sehr wichtig für den Wetteraukreis, dass möglichst viele Helferinnen und Helfer in den KatS-Einheiten oder KatS-Einrichtungen mitarbeiten.
Dazu ist allerdings eine aktive Mitgliedschaft entweder in einer Feuerwehr oder einer Hilfsorganisation und eine freiwillige Verpflichtung notwendig. Mehr Informationen hier.
Rechtliche Grundlagen
Gesetzliche Grundlage für den KatS in Hessen ist das „Hessische Brand- und Katastrophenschutz-Gesetz“ (HBKG).
Ansprechpartner/innen
Zivilschutz
Name | Telefon | Fax | Raum | |
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Hagen Vetter | 06031 83-2391 | 06031 83-912391 | 113 |