Kreisverwaltung zwischen den Jahren eingeschränkt erreichbar
Alle Dienststellen der Kreisverwaltung bleiben am 23. Dezember, 24. Dezember, 27. Dezember und 31. Dezember geschlossen. Am 30. Dezember hat die Verwaltung zu den gewohnten Zeiten geöffnet.
Keuchhusten (Pertussis)
Keuchhusten (Pertussis) wird durch Bakterien ausgelöst und ist hoch ansteckend. Weltweit ist Keuchhusten eine der häufigsten Infektionskrankheiten der Atemwege.
Der Keuchhusten-Erreger bildet Giftstoffe, welche die Schleimhäute der Luftwege schädigen. In Deutschland erkranken an Keuchhusten vor allem Kinder und Jugendliche, häufig aber auch Erwachsene. Junge Säuglinge, die noch keinen Impfschutz haben, sind besonders gefährdet.
Im RKI-Ratgeber finden Sie alle Informationen über Keuchhusten.
Keuchhusten: Test positiv - Fragebogen
Sie oder Ihr Kind wurden positiv auf Keuchhusten getestet? Aus diesem Grund haben Sie von uns Post erhalten. Wir haben Ihnen erklärt, dass wir als zuständige Gesundheitsbehörde gesetzlich verpflichtet sind, alle im Wetteraukreis aufgetretenen Infektionen mit Keuchhusten detailliert an das Robert-Koch-Institut zu melden. Die Meldung muss nach einem speziellen, vorgeschrieben Muster erfolgen.
Aus diesem Grund sind Sie verpflichtet, uns einige Fragen zu beantworten. Dazu haben wir einen digitalen Keuchhusten-Fragebogen vorbereitet, den Sie bitte ausfüllen.
Rechtliche Grundlagen
§§ 6 und 7 Infektionsschutzgesetz (IfSG)
- § 6 Infektionsschutzgesetz: Der feststellende Arzt ist verpflichtet, den Verdacht sowie die Erkrankung an Keuchhusten dem Fachdienst Gesundheit mitzuteilen.
- § 7 Infektionsschutzgesetz: Jeglicher Nachweis auf Keuchhusten ist vom feststellenden Labor unverzüglich an das zuständige Gesundheitsamt zu melden.
Ansprechpartner/innen
Name | Telefon | Fax | Raum | |
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Jürgen Ditthardt | 06031 83-2323 | 06031 83-912323 | 195 | |
Dennis Knau | 06031 83-2324 | 06031 83912324 | 197 | |
Hannah Stiebeling | 06031 83-2325 | 06031 83-912325 | 195 |