Keuchhusten (Pertussis)

Keuchhusten (Pertussis) wird durch Bakterien ausgelöst und ist hoch ansteckend. Weltweit ist Keuchhusten eine der häufigsten Infektionskrankheiten der Atemwege.

Der Keuchhusten-Erreger bildet Giftstoffe, welche die Schleimhäute der Luftwege schädigen. In Deutschland erkranken an Keuchhusten vor allem Kinder und Jugendliche, häufig aber auch Erwachsene. Junge Säuglinge, die noch keinen Impfschutz haben, sind besonders gefährdet.

Im RKI-Ratgeber finden Sie alle Informationen über Keuchhusten.

Keuchhusten: Test positiv - Fragebogen
Sie oder Ihr Kind wurden positiv auf Keuchhusten getestet? Aus diesem Grund haben Sie von uns Post erhalten. Wir haben Ihnen erklärt, dass wir als zuständige Gesundheitsbehörde gesetzlich verpflichtet sind, alle im Wetteraukreis aufgetretenen Infektionen mit Keuchhusten detailliert an das Robert-Koch-Institut zu melden. Die Meldung muss nach einem speziellen, vorgeschrieben Muster erfolgen.

Rechtliche Grundlagen

§§ 6 und 7 Infektionsschutzgesetz (IfSG)

  • § 6 Infektionsschutzgesetz: Der feststellende Arzt ist verpflichtet, den Verdacht sowie die Erkrankung an Keuchhusten dem Fachdienst Gesundheit mitzuteilen.
  • § 7 Infektionsschutzgesetz: Jeglicher Nachweis auf Keuchhusten ist vom feststellenden Labor unverzüglich an das zuständige Gesundheitsamt zu melden.

Ansprechpartner/innen

Name Telefon Fax Raum E-Mail
Jürgen Ditthardt 06031 83-2323 06031 83-912323 195 E-Mail
Dennis Knau 06031 83-2324 06031 83912324 197 E-Mail
Hannah Stiebeling 06031 83-2325 06031 83-912325 195 E-Mail

Zuständig

Infektionsschutz und Hygiene