Kreisverwaltung zwischen den Jahren eingeschränkt erreichbar
Alle Dienststellen der Kreisverwaltung bleiben am 23. Dezember, 24. Dezember, 27. Dezember und 31. Dezember geschlossen. Am 30. Dezember hat die Verwaltung zu den gewohnten Zeiten geöffnet.
Registrierung von Lebensmittelunternehmen
Unternehmer/innen, die ein Gewerbe auf einer der Stufen der Produktion, der Verarbeitung oder des Vertriebs von Lebensmitteln ausüben, müssen den Betrieb der zuständigen Behörde melden. Zu ihnen gehören
- Bäckereien
- Metzgereien und Filialen
- Gaststätten
- Straußwirtschaften
- mobile und ortsfeste Imbissbetriebe
- landwirtschaftliche Direktvermarkter
- Hofläden
- Nahrungsergänzungsmittelhersteller und –händler
- Warenautomaten-Anbieter mit Lebensmittel oder Bedarfsgegenständen
- Internethändler
- Cateringunternehmen
Besteht ein Lebensmittelunternehmen aus mehreren Betriebsstätten hat die Meldung für jeden Betrieb gesondert zu erfolgen. Auch wesentliche Änderungen sind zu melden. Die Registrierung erfolgt mit dem ausgefüllten Standard-Meldebogen.
Rechtliche Grundlagen
Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene
Ansprechpartner/innen
Name | Telefon | Fax | Raum | |
---|---|---|---|---|
. Veterinaeramt | 06031 83-4601 | 06031 83-914640 |