Kreisverwaltung zwischen den Jahren eingeschränkt erreichbar

Alle Dienststellen der Kreisverwaltung bleiben am 23. Dezember, 24. Dezember, 27. Dezember und 31. Dezember geschlossen. Am 30. Dezember hat die Verwaltung zu den gewohnten Zeiten geöffnet.

Registrierung von Lebensmittelunternehmen

Unternehmer/innen, die ein Gewerbe auf einer der Stufen der Produktion, der Verarbeitung oder des Vertriebs von Lebensmitteln ausüben, müssen den Betrieb der zuständigen Behörde  melden. Zu ihnen gehören

  • Bäckereien
  • Metzgereien und Filialen
  • Gaststätten
  • Straußwirtschaften
  • mobile und ortsfeste Imbissbetriebe
  • landwirtschaftliche Direktvermarkter
  • Hofläden
  • Nahrungsergänzungsmittelhersteller und –händler
  • Warenautomaten-Anbieter mit Lebensmittel oder Bedarfsgegenständen
  • Internethändler 
  • Cateringunternehmen

Besteht ein Lebensmittelunternehmen aus mehreren Betriebsstätten hat die Meldung für jeden Betrieb gesondert zu erfolgen. Auch wesentliche Änderungen sind zu melden. Die Registrierung erfolgt mit dem ausgefüllten Standard-Meldebogen.

Rechtliche Grundlagen

Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene

Ansprechpartner/innen

Name Telefon Fax Raum E-Mail
. Veterinaeramt 06031 83-4601 06031 83-914640 E-Mail

Zuständig

Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung