RS-Virus (Respiratorisches Synzytial-Virus)

Das Respiratorische Synzytial-Virus (RSV) ist ein weltweit verbreiteter Erreger von akuten Erkrankungen der oberen und unteren Atemwege in jedem Lebensalter und einer der bedeutendsten Erreger von Atemwegsinfektionen bei Säuglingen, insbesondere Frühgeborenen, Kleinkindern sowie älteren Erwachsenen. In Saisonalität und Symptomatik ähneln RSV-Infektionen der Influenza.

Im RKI-Ratgeber finden Sie alle Informationen über das RS-Virus.

RS-Virus: Test positiv - Fragebogen
Sie oder Ihr Kind wurden positiv auf das RS-Virus getestet? Aus diesem Grund haben Sie von uns Post erhalten. Wir haben Ihnen erklärt, dass wir als zuständige Gesundheitsbehörde gesetzlich verpflichtet sind, alle im Wetteraukreis aufgetretenen Infektionen mit dem RS-Virus detailliert an das Robert-Koch-Institut zu melden. Die Meldung muss nach einem speziellen, vorgeschrieben Muster erfolgen.

Aus diesem Grund sind Sie verpflichtet, uns einige Fragen zu beantworten. Dazu haben wir einen digitalen Rotaviren-Fragebogen vorbereitet, den Sie bitte ausfüllen.

Rechtliche Grundlagen

§§ 6 und 7 Infektionsschutzgesetz (IfSG)

  • § 6 Infektionsschutzgesetz: Der feststellende Arzt ist verpflichtet, den Verdacht sowie die Erkrankung an einer RS-Virusinfektion dem Fachdienst Gesundheit mitzuteilen.
  • § 7 Infektionsschutzgesetz: Jeglicher Nachweis auf das RS-Virus ist vom feststellenden Labor unverzüglich an das zuständige Gesundheitsamt zu melden.

Ansprechpartner/innen

Name Telefon Fax Raum E-Mail
Dennis Knau 06031 83-2324 06031 83912324 197 E-Mail
Jürgen Ditthardt 06031 83-2323 06031 83-912323 195 E-Mail
Hannah Stiebeling 06031 83-2325 06031 83-912325 195 E-Mail

Zuständig

Infektionsschutz und Hygiene