Tuberkulose
Tuberkulose (Tbc) ist eine weltweit verbreitete, durch Bakterien hervorgerufene Erkrankung. Ein Drittel der Weltbevölkerung ist mit einem Tuberkuloseerreger infiziert. Ein Zehntel der Infizierten entwickeln Symptome einer Tuberkulose im Laufe ihres Lebens. Weltweit gehört die Tuberkulose zu den häufigsten Infektionskrankheiten, die in Ländern, die nicht über ein stabiles Gesundheitssystem verfügen, oftmals tödlich verlaufen kann. Deutschland zählt zu den sogenannten Niedriginzidenzländern für Tuberkulose.
Die Aufgaben der Tuberkulosefürsorge des Gesundheitsamtes
- Meldung, Erfassung und Begleitung der Erkrankten bis zur Beendigung der Therapie soweit Ermittlung und Untersuchung von Kontaktpersone
Laut Infektionsschutzgesetz ist es verpflichtend, eine Tuberkuloseerkrankung an das Gesundheitsamt zu melden. Die Tuberkulosefürsorge registriert den betroffenen Patienten und überwacht die weitere antituberkulöse Behandlung, die entweder beim Hausarzt oder in spezialisierten Zentren durchgeführt wird. Des Weiteren ermittelt die Tuberkulosefürsorge Kontaktpersonen, die sich infiziert haben könnten. Die Kontaktpersonen erhalten entsprechende laborchemische Untersuchungen. Außerdem veranlasst das Gesundheitsamt im Falle eines positiven serologischen Testergebnisses eine Röntgenuntersuchung der Lunge, um eine aktive Lungentuberkulose auszuschließen. - Beratung und Aufklärung für Erkrankte und Kontaktpersonen
Betroffene und Angehörige sowie Kontaktpersonen einer erkrankten Person werden durch die Tuberkulosefürsorge über die Erkrankung, mögliche Konsequenzen sowie Therapieoptionen aufgeklärt. Des Weiteren bietet die Tuberkulosefürsorge oftmals Hilfestellungen, um eine Behandlung einleiten zu können. - Anordnung von Maßnahmen für Erkrankte und Kontaktpersonen
Um eine Ausbreitung der Tuberkulose zu verhindern, sorgt die Tuberkulosefürsorge dafür, dass Patienten mit einer ansteckenden Tuberkulose behandelt und isoliert werden.
Die Behandlung einer ansteckenden Tuberkulose ist für jeden Patienten verpflichtend.
Für potenzielle Kontaktpersonen, bei denen ein relevanter Kontakt zu einem infektiösen Tuberkulosepatienten vermutet wird, ist die Ladung der Tuberkulosefürsorge verpflichtend.
Grundsätzlich muss eine Verweigerung der weiterführenden Diagnostik und Therapie sowie der Isolationsmaßnahmen nach Infektionsschutzgesetz durch Zwangsmaßnahmen geahndet werden. - Ausschlussnachweis eine Tuberkuloseinfektion aus beruflichen oder privaten Gründen
Falls Sie aus beruflichen oder privaten Gründen einen Nachweis zum Ausschluss einer Tuberkuloseinfektion benötigen, können Sie einen Termin in der Tuberkulosefürsorge vereinbaren. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Seite Tuberkulose Auslandsaufenthalt.
Im RKI-Ratgeber finden Sie alle weiteren Informationen zur Tuberkulose.
Zusätzliche Informationen finden Sie auf den Seiten
Überblick
Die Bakterien werden durch aerogene Tröpfcheninfektion (beispielsweise Husten) übertragen. Das Tuberkulosebakterium ist sehr widerstandsfähig und kann jahrzehntelang im Körper eines Menschen überleben und sich im Verlauf vermehren, sodass es zu einer Aktivierung kommen kann.
Eine latente Tuberkulose-Infektion kann zunächst symptomfrei verlaufen und bleibt deshalb oft unbemerkt.
Die Bakterien sind zwar im Körper, durch ein kompetentes Immunsystem kommt es jedoch nicht zu einer Aktivierung. Eine latente Tuberkulose ist nicht ansteckend.
Die Besonderheit der Tuberkuloseerreger ist, dass sie sehr widerstandsfähig sind und jahrzehntelang im Körper eines Menschen überleben können. Im Verlauf eines Lebens kann es zu einer Aktivierung der latenten Tuberkulose kommen. Es gibt Risikofaktoren, die eine Aktivierung einer Tuberkulose begünstigen (siehe unten „Welche Risikofaktoren können potenziell begünstigend zu einer Aktivierung einer latenten Tuberkulose führen?“).
Bei einer aktiven Tuberkulose kann grundsätzlich jedes Organ durch die Erreger angegriffen werden, wobei die Lunge am häufigsten betroffen ist. Ausschließlich Patienten, die an einer aktiven unbehandelten Lungentuberkulose leiden, sind ansteckend. Die aktive ansteckungsfähige Lungentuberkulose wird als offene Tuberkulose bezeichnet.
Typische Symptome einer aktiven Lungentuberkulose sind:
- Länger anhaltender Husten
- Auswurf (ggf. mit Blutbeimengungen)
- Fieber
- Schüttelfrost
- Nachtschweiß
- Gewichtverlust.
In manchen Fällen klagen die Patienten auch über Lymphknotenschwellungen.
Begünstigend für eine Aktivierung ist eine Schwächung des Immunsystems, beispielsweise durch
- hohes Alter
- bösartige Grunderkrankungen
- chronische Erkrankungen
- Infektionserkrankungen, vor allem HIV- und Hepatitis-infizierte Patienten
- chronische Abhängigkeit (Alkohol, Marihuana, Heroin, Cocain, Medikamente, …)
- Armut
- Obdachlosigkeit
- Therapie mit immunsupprimierenden Medikamenten (insbesondere Biologika, langfristige Kortisontherapie etc.)
- enger Kontakt zu Patienten mit einer offenen Tuberkulose
- sowie Kinder bis zum fünften Lebensjahr.
Eine akute (offene) Tuberkulose muss behandelt werden, da sie unbehandelt in der Regel tödlich verläuft. Außerdem besteht bei einer unbehandelten Tuberkulose eine massive Ansteckungsgefahr.
Bei einer latenten Tuberkulose wird empfohlen, eine antibiotische Prophylaxe durchzuführen, um das Risiko einer Erkrankung zu reduzieren.
Eine unbehandelte aktive Tuberkulose verläuft in der Regel tödlich. Die Behandlung erfolgt durch eine Kombination aus verschiedenen Antibiotika, welche die Ausbreitung der Tuberkuloseerreger im Körper verhindern und sie im Verlauf abtöten.
Die Tuberkulose ist sehr gut behandelbar, die Therapie muss jedoch über mehrere Monate konsequent durchgeführt werden. Ansonsten wirkt sie nicht und es können sich Resistenzen gegen Antibiotika entwickeln.
Damit die Therapie so komplikationsarm wie möglich verläuft, befinden sich Patienten, bei denen eine Tuberkulose diagnostiziert wurde, unter engmaschiger ärztlicher Kontrolle, entweder bei Ihrem Hausarzt oder bei einem Facharzt für Pneumologie.
Kinder bis zum fünften Lebensjahr sind besonders gefährdet, an einer schweren aktiven Tuberkulose zu erkranken, da ihr Immunsystem noch nicht vollständig ausgereift ist. Tückisch ist, dass der Tuberkuloseerreger in der Altersgruppe schwer nachweisbar ist.
Daher ist es sehr wichtig, schnell und effizient zu handeln, wenn zwischen einem erkrankten infektiösen Tuberkulosepatienten und einem Kleinkind ein relevanter Kontakt bestand.
Das Risiko, sich mit Tuberkulose zu infizieren, ist abhängig von der Dauer und Intensität des Kontaktes mit einer Person, die an einer offenen Tuberkulose erkrankt ist. Entscheidend ist, dass nur aktive Lungentuberkulosen ansteckend sind. Bei einem relevanten Kontakt werden sie im Gesundheitsamt mittels Blutuntersuchung auf eine mögliche Ansteckung untersucht und zum weiteren Vorgehen beraten.
Bei Fragen oder Unsicherheiten wenden Sie sich gerne an uns oder sprechen Sie mit Ihrem behandelnden Arzt.
Rechtliche Grundlagen
Paragraphen 6 und 7 Infektionsschutzgesetz (IfSG)
Ansprechpartner/innen
| Name | Telefon | Raum | |
|---|---|---|---|
| Postfach TBC, Tuberkulosefürsorge | 06031 83-8523 |