Kreisverwaltung zwischen den Jahren eingeschränkt erreichbar
Alle Dienststellen der Kreisverwaltung bleiben am 23. Dezember, 24. Dezember, 27. Dezember und 31. Dezember geschlossen. Am 30. Dezember hat die Verwaltung zu den gewohnten Zeiten geöffnet.
Aufsicht von Einrichtungen (Heimen) zum Schutz von Kindern und Jugendlichen
Adressaten
Alle Einrichtungen, in denen Kinder und Jugendliche ganztägig betreut werden und/oder Unterkunft erhalten.
Ziele und Aufgaben
Ziel ist der Schutz von Kindern und Jugendlichen, die vorübergehend außerhalb des Elternhauses in Einrichtungen leben. Unsere Aufgabe ist sicher zu stellen, dass in den Einrichtungen fachliche Standards eingehalten werden, die das Wohl des Kindes zu sichern vermögen.
Unser Selbstverständnis
Jugendhilfe heute folgt dem Primat der Förderung und der Prävention. Die fachliche Ausrichtung der Heimaufsicht beruht auf eine Integration von Aufsicht und Beratung. Voraussetzung für ein Gelingen ist eine Haltung, deren fachliche Leitlinien durch folgende Prinzipien markiert sind:
- Dienstleistungsorientierung
- Lebensweltorientierung
- Professionalität
Der Rahmen der Fachaufsicht ist bestimmt durch die gesetzlichen Regelungen mit folgenden Aufgabenfeldern:
- Sicherstellung aller mit der Erteilung bzw. Änderung einer Betriebserlaubnisrelevanten Anforderungen und Mindeststandards
- Besichtigung und örtliche Prüfung der Einrichtung nach den Erfordernissen des Einzelfalls.
- Prüfung der Meldeverpflichtungen insbesondere im Hinblick auf Veränderungen der Betriebserlaubnis, der Qualität und Quantität von Fachkräften und den besonderen Vorkommnissen in den Einrichtungen.
Rechtliche Grundlagen
§§ 45 - 48 a SGB VIII
§§ 15 HKJGB
Ansprechpartner/innen
Name | Telefon | Fax | Raum | |
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Peter Thomaka2 | 06031 83-3203 | 06031 83-913203 | 84 |