Kindertagesstättenberatung und -aufsicht

Die Einrichtung wie Führung einer Kindertagesstätte bedarf der Fachaufsicht wie auch der Fachberatung.
Zentraler Gedanke der Fachaufsicht ist der gesetzlich formulierte Schutz des Kindeswohls. Die rechtlichen Bestimmungen überlassen den einzelnen Kommunen nicht alleine die Verantwortung über die Rahmenbedingungen der institutionellen Betreuung. Die Fachaufsicht als übergeordnete Behörde soll grobe Fahrlässigkeiten rechtzeitig erkennen und eine Beratung sicher stellen.

Die Fachaufsicht beinhaltet:

  • Prüfung der Einhaltung von gesetzlichen Vorgaben
  • Bearbeitung der Anträge auf Erteilung oder Änderung der Betriebserlaubnis
  • Beratung bei Neu- und Umbauten von Kindertageseinrichtungen und geplanten Veränderungen des Konzeptes.

Fachberatung ist ein Beitrag zur Unterstützung und Qualifizierung der pädagogischen Fachkräfte und Träger. Wir verstehen Fachberatung als Qualitätsmanagement auf freiwilliger Basis.
Wir beraten....
.... pädagogische Fachkräfte

  • in allen Belangen, die pädagogische Arbeit betreffend
  • bei der Integration von Kindern mit Behinderung
  • bei Fragen zu pädagogischen Konzepten
  • bei der Gestaltung von Räumlichkeiten
  • über Maßnahmen zur Qualitätssicherung
  • bezüglich gesetzlicher Vorgaben
  • bei Fragen zur Zusammearbeit mit anderen Institutionen
  • in Konfliktsituationen.

.... Träger von Kindertageseinrichtungen

  • bei Fragen zu den Rahmenbedingungen pädagogischer Arbeit
  • bezüglich gesetzlicher Vorgaben
  • bei Planung und Bau von Kindertagesstätten
  • in Fragen zur Personalführung
  • in Konfliktsituationen
  • bezüglich Fördermittel.

.... Eltern/Elternbeiräte

  • bei der Gründung von Krabbelstuben und anderen Kindergruppen
  • bezüglich gesetzlicher Rahmenbedingungen und des Rechtsanspruchs auf einen Kindergartenplatz
  • bei Fragen zur Integration von Kindern mit Behinderung
  • bei Beschwerden.

Wir unterstützen bei Integration von Kindern mit Behinderung:

  • Wir informieren bezüglich der Rahmenbedingungen.
  • Wir geben zu jedem Antrag auf Integration eine fachliche Stellungnahme ab.
  • In schwierigigen Fällen bieten wir eine qualifizierte Fallberatung an.

Wir bieten Fortbildungen an

  • für die Fachkräfte in den Einrichtungen
  • durch unser Fortbildungsprogramm.

Wir informieren Einrichtungen und deren Träger über:

  • geänderte Richtlinien und Gesetze
  • neue pädagogische Entwicklungen
  • Modellvorhaben
  • die aktuellen Fachdiskussionen.

 

Benötigte Unterlagen

Antrag auf Betriebserlaubnis

Rechtliche Grundlagen

Kinder- und Jugendhilfegsetz SGB VIII
Hessische Ausführungsbestimmungen zum SGB VIII
Rahmenvereinbarung Integration
 

Besonderes

Bitte melden Sie sich zu den Fortbildungen online über die Internetseite der VHS www.vhs-wetterau.de an. Eine Anleitung dazu finden Sie als pdf im Downloadbereich.

Ansprechpartner/innen

NameTelefonFaxRaumE-Mail
Heike Dücker06031 83-332306031 83-91332333E-Mail
Sonja Jung06031 83-333406031 83-91333438E-Mail
Bettina Ochs06031 83-333206031 83-91333240E-Mail
Sonja Schulz06031 83-334206031 83-91334236E-Mail
Inga Tscholitsch06031 83-334606031 83-91334636E-Mail
Anna Maria Eckhardt06031 83-334906031 83-91334939E-Mail

Zuständig

Familienförderung