Kreisverwaltung zwischen den Jahren eingeschränkt erreichbar

Alle Dienststellen der Kreisverwaltung bleiben am 23. Dezember, 24. Dezember, 27. Dezember und 31. Dezember geschlossen. Am 30. Dezember hat die Verwaltung zu den gewohnten Zeiten geöffnet.

Kindertagesstättenberatung und -aufsicht

Die Einrichtung wie Führung einer Kindertagesstätte bedarf der Fachaufsicht wie auch der Fachberatung.
Zentraler Gedanke der Fachaufsicht ist der gesetzlich formulierte Schutz des Kindeswohls. Die rechtlichen Bestimmungen überlassen den einzelnen Kommunen nicht alleine die Verantwortung über die Rahmenbedingungen der institutionellen Betreuung. Die Fachaufsicht als übergeordnete Behörde soll grobe Fahrlässigkeiten rechtzeitig erkennen und eine Beratung sicher stellen.

Die Fachaufsicht beinhaltet:

  • Prüfung der Einhaltung von gesetzlichen Vorgaben
  • Bearbeitung der Anträge auf Erteilung oder Änderung der Betriebserlaubnis
  • Beratung bei Neu- und Umbauten von Kindertageseinrichtungen und geplanten Veränderungen des Konzeptes.

Fachberatung ist ein Beitrag zur Unterstützung und Qualifizierung der pädagogischen Fachkräfte und Träger. Wir verstehen Fachberatung als Qualitätsmanagement auf freiwilliger Basis.

  • in allen Belangen, die pädagogische Arbeit betreffend
  • bei der Integration von Kindern mit Behinderung
  • bei Fragen zu pädagogischen Konzepten
  • bei der Gestaltung von Räumlichkeiten
  • über Maßnahmen zur Qualitätssicherung
  • bezüglich gesetzlicher Vorgaben
  • bei Fragen zur Zusammearbeit mit anderen Institutionen
  • in Konfliktsituationen
  • bei Fragen zu den Rahmenbedingungen pädagogischer Arbeit
  • bezüglich gesetzlicher Vorgaben
  • bei Planung und Bau von Kindertagesstätten
  • in Fragen zur Personalführung
  • in Konfliktsituationen
  • bezüglich Fördermittel
  • bei der Gründung von Krabbelstuben und anderen Kindergruppen
  • bezüglich gesetzlicher Rahmenbedingungen und des Rechtsanspruchs auf einen Kindergartenplatz
  • bei Fragen zur Integration von Kindern mit Behinderung
  • bei Beschwerden
  • Wir informieren bezüglich der Rahmenbedingungen
  • Wir geben zu jedem Antrag auf Integration eine fachliche Stellungnahme ab
  • In schwierigigen Fällen bieten wir eine qualifizierte Fallberatung an
  • für die Fachkräfte in den Einrichtungen
  • durch unser Fortbildungsprogramm
  • geänderte Richtlinien und Gesetze
  • neue pädagogische Entwicklungen
  • Modellvorhaben
  • die aktuellen Fachdiskussionen

Benötigte Unterlagen

Antrag auf Betriebserlaubnis

Für die Bearbeitung dieses BE-Antrages sprechen Sie gerne Ihre zuständige Kita- Fachaufsicht an. Die Excel-Datei erhalten Sie dann gezielt per Mail.

Rechtliche Grundlagen

  • Kinder- und Jugendhilfegsetz SGB VIII
  • Hessische Ausführungsbestimmungen zum SGB VIII
  • Rahmenvereinbarung Integration
     

Besonderes

Bitte melden Sie sich zu den Fortbildungen online über die Internetseite der VHS an. Eine Anleitung hierfür finden Sie als PDF im Downloadbereich.

Ansprechpartner/innen

Name Telefon Fax Raum E-Mail
Heike Dücker 06031 83-3323 06031 83-913323 33 E-Mail
Sonja Jung 06031 83-3334 06031 83-913334 38 E-Mail
Bettina Ochs 06031 83-3332 06031 83-913332 40 E-Mail
Sonja Schulz 06031 83-3342 06031 83-913342 36 E-Mail
Inga Tscholitsch 06031 83-3346 06031 83-913346 36 E-Mail
Anna Maria Eckhardt 06031 83-3349 06031 83-913349 38 E-Mail

Zuständig

Familienförderung