Zentraler Forderungseinzug

Durch die Einführung des Sozialgesetzbuches II und XII zum 1. Januar 2005 wurden die Leistungen nach dem Bundessozialhilfegesetz (BSHG) außer Kraft gesetzt.

Der Bereich Zentraler Forderungseinzug ist mit der Rückholung der BSHG- Forderungen für den gesamten Wetteraukreis beauftragt.
Hierzu zählen unter anderem:

  • die Realisierung offener Forderungen wegen zu Unrecht erbrachten Leistungen
  • die Realisierung darlehnsweise erbrachte Leistungen
  • Abwicklung von Bürgschaften im Zusammenhang mir Mietkautionen
  • Abwicklung von Kostenerstattungsangelegenheiten mit anderen Sozialhilfeträgern und Sozialleistungsträgern (zum Beispiel Rententrägern, Krankenkassen etc.).

Ansprechpartner/innen

täglich außer mittwochs

Name Telefon Fax Raum E-Mail
Kornelia Luft 06042 989-3408 06042 989-493408 4 E-Mail

Zuständig

Soziale Hilfen Ost