Kooperationsvereinbarung Wetteraukreis und Landeswohlfahrtsverband (LWV)

Der Landeswohlfahrtsverband (LWV) Hessen und der Wetteraukreis haben vereinbart, bei der Eingliederung von Menschen mit Behinderung eng und vertrauensvoll zusammenzuarbeiten. Eine Kooperationsvereinbarung ist Anfang 2022 von beiden Seiten unterzeichnet worden.

In der Vereinbarung erklären Kreis und LWV gemeinsam inklusive Sozialräume und Lebensverhältnisse im Wetteraukreis zu fördern und zu stärken. Den Menschen mit Behinderung soll eine selbstbestimmte und selbstständige Teilhabe am gesellschaftlichen Leben in der Region ermöglicht werden. Um das zu erreichen, wollen sich die Vertragspartner bei der Umsetzung ihrer Aufgaben der Eingliederungshilfe mit den anderen abstimmen und – wo möglich – vernetzen.

Die Kooperationsvereinbarung erfüllt eine Forderung aus dem Hessischen Ausführungsgesetz (HAG) zum Bundesteilhabegesetz (BTHG), das am 1. Januar 2020 in Kraft getreten ist. Das HAG regelt zugleich die Zuständigkeit der Träger der Eingliederungshilfe nach dem sogenannten Lebensabschnittmodell: Danach sind in Hessen die kommunalen Träger für Kinder und Jugendliche mit Behinderung bis zum Ende der Schulausbildung zuständig, also die Kreisverwaltung in Friedberg. Im Anschluss an die Schulausbildung ist der überörtliche Träger der Eingliederungshilfe, der Landeswohlfahrtsverband Hessen, verantwortlich. Für behinderte Menschen, die erstmalig nach Eintritt in das Rentenalter einen Antrag stellen, sind wiederum die örtlichen Träger der Eingliederungshilfe zuständig.

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