Leitfaden für mehr Verständnis auf Wirtschaftswegen

Radfahrer macht Platz für einen TRaktor.
Auf Wirtschaftswegen sollte gegenseitig Rücksicht genommen werden. Foto: Meike Lessing Foto & Design

Auf Wirtschaftswegen begegnen sich Menschen mit verschiedenen Interessen. Dabei kann es mitunter zu Konflikten kommen. Gegenseitiges Verständnis, Rücksichtnahme und die Beachtung einfacher Verhaltensregeln können für ein entspanntes Miteinander sorgen.

Auf den häufig asphaltierten Wirtschaftswegen sind nicht nur Landmaschinen, sondern auch Radfahrende, Personen zu Fuß, mit Hund oder Pferd unterwegs.

Gerade Radfahrende nutzen die Wege zum Beispiel für den Weg zur Arbeit. Im Wetterauer Radwegenetz sind daher auch Verbindungen auf Wirtschaftswegen enthalten und für den Radverkehr ausgeschildert.

In erster Linie dienen die Wirtschaftswege jedoch den landwirtschaftlichen Betrieben als Arbeitswege. Sie wurden für die landwirtschaftlichen Betriebe angelegt, damit diese mit ihren Traktoren und Maschinen zu ihren Äckern und Wiesen gelangen können. Radfahrenden und Fußgängern ist die Mitnutzung jedoch gestattet, sofern eine Beschilderung es nicht ausdrücklich untersagt.

Bei Konflikten kommt es auf jeden Einzelnen an

Wenn jede/r einfache Verhaltensregeln beachtet und sein Gegenüber respektiert, kann ein gutes Miteinander gelingen.

Auch auf Wirtschaftswegen gilt die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO). Alle Verkehrsteilnehmenden sind verpflichtet, sich so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet, behindert oder belästigt wird. Die Unfall- und Gefahrenvermeidung hat höchste Priorität. Dies gilt für alle gleichermaßen, die auf dem Weg unterwegs sind.

Laut StVO sind alle Nutzenden gleichgestellt. Im Begegnungsverkehr gilt „rechts vor links“, wobei das unvorsichtige Verhalten anderer Verkehrsteilnehmer immer einkalkuliert werden sollte. Die wichtigste Grundregel ist §1 StVO: „Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.“

Eine klare Regel zum Ausweichen im Gegenverkehr enthält die StVO nur für einseitige Hindernisse oder Engstellen. Dann müssen diejenigen warten, auf deren Seite das Hindernis liegt.

Ist die Straße durchgehend schmal, gilt das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme. Es gilt: „Es weicht aus, wem es leichter fällt“. Da Landmaschinen deutlich schwerer navigieren können, sollten es die Radfahrenden oder die Fußgänger sein, die bei Begegnungsverkehr den Traktoren mit ihren Anhängern oder Anbaugeräten ausweichen bzw. Platz machen. Zudem können die Maschinen die Wegränder durch ihr Gewicht beeinträchtigen.

Sicherer ist es, mit dem Fahrrad neben dem Weg anzuhalten, denn landwirtschaftliche Maschinen können breiter sein als übliche Fahrzeuge, bis drei Meter, und sie dürfen zwei Anhänger mitführen. Radfahrende bemerken vielleicht nicht sofort, dass hinten am Traktor ein überstehendes Arbeitsgerät angebracht ist.

Gemäß StVO gelten für das Überholen von Radfahrenden außerorts mindestens zwei Meter Abstand und mindestens 10 Kilometer pro Stunde Geschwindigkeitsdifferenz.

Heutige Traktoren erreichen bis zu 40 Kilometer pro Stunde oder mehr. Selbst gegenüber schnelleren Radfahrenden ist das ein erheblicher Geschwindigkeitsunterschied.

Der geforderte Abstand kann auf Wirtschaftswegen meist nicht eingehalten werden. Daher gilt: Rücksicht und Verständigung unter den Teilnehmenden im Verkehr. So sind Fahrende von landwirtschaftlichen Fahrzeugen angehalten, auf schwächere Verkehrsteilnehmende Rücksicht zu nehmen und langsam zu fahren, solange Sie auf gleicher Höhe sind.

Radfahrende müssen mit typischen Gefahren auf Wald- und Wirtschaftswegen rechnen. Hierzu gehören Schlaglöcher, Verschmutzungen oder auch herabstürzende Äste.

Der oder die Verursachende von Verschmutzungen muss diese beseitigen. Kommunale Wegesatzungen können die Pflichten der Benutzer festlegen. Darin heißt es meist, dass, wer einen Weg verunreinigt hat, dies unverzüglich zu beseitigen hat - auch ohne Aufforderung. Dennoch müssen Radfahrende davon ausgehen, dass infolge einer üblichen Bewirtschaftung Verschmutzungen entstehen können, die nicht unmittelbar beseitigt werden. Dies ist von den Verkehrsteilnehmenden temporär hinzunehmen.

Gefährliche Situationen entstehen vor allem durch die vermehrte Nutzung von E-Bikes und Pedelecs auf Feldwegen, die oft deutlich schneller unterwegs sind als herkömmliche Fahrräder. Für Landwirte/-innen und andere Verkehrsteilnehmende ist es daher schwierig, die Geschwindigkeit richtig einzuschätzen. Wenn E-Bike-Fahrende sich dieser Tatsache bewusst sind und entsprechend vorausschauend fahren, bringen sie sich selbst und andere nicht unnötig in Gefahr.

Der wichtigste Faktor für ein gutes Miteinander auf den Wegen dürfte das gegenseitige Bewusstsein und die Rücksichtnahme aller Beteiligten sein. Dazu zählt auch, dass wir keinen Abfall oder Hundekot hinterlassen, wild lebende Tiere nicht stören, Hunde anleinen und auf den Wegen bleiben.

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