Direktzahlungen

Direktzahlungen sind ein Kernelement der EU-Agrarförderung und bilden den wesentlichen Teil der sogenannten ersten Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) der EU.

In der aktuellen Ausgestaltung wird mit diesem Instrument die Nachhaltigkeit der landwirtschaftlichen Produktion umfassend gefördert. Dazu gehört, dass landwirtschaftliche Betriebe, die umfangreiche Anforderungen für die Gesellschaft erfüllen („Konditionalität“), eine Einkommens- und Risikoabsicherung in Form einer von der Produktion unabhängigen Zahlung bekommen. Die Betriebe können zusätzliche Direktzahlungen bekommen, wenn sie weitere Leistungen erbringen.

Im Rahmen der Direktzahlungen werden folgenden Prämien angeboten, die unter bestimmten Voraussetzungen jährlich im Rahmen des „Gemeinsamen Antrag“ im Agrarportal Hessen beantragt werden können:

  • Einkommensgrundstützung
  • Umverteilungseinkommensstützung 
  • Einkommensstützung für Junglandwirte
  • Gekoppelte Einkommensstützung für Mutterkühe
  • Gekoppelte Einkommensstützung für Mutterschafe und Mutterziegen
  • 7 Öko-Regelungen
     

Nähere Informationen finden Sie unter:
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
zu Direktzahlungen und dem Gemeinsamen Antrag bei der WI-Bank.

Ansprechpartner/innen

Name Telefon Raum E-Mail
Tamara Clöß 06031 83-4205 05 E-Mail
Name Telefon Raum E-Mail
Julian Storck 06031 83-4219 05 E-Mail

Zuständig

Landwirtschaft