Kreisverwaltung zwischen den Jahren eingeschränkt erreichbar
Alle Dienststellen der Kreisverwaltung bleiben am 23. Dezember, 24. Dezember, 27. Dezember und 31. Dezember geschlossen. Am 30. Dezember hat die Verwaltung zu den gewohnten Zeiten geöffnet.
Erdwärmesonden
Bei dem Betrieb von Erdwärmesonden wird dem Grundwasser Wärme entzogen. Die Bohrtätigkeit, die Verwendung von Spülzusätzen oder das Verbinden von Grundwasserstockwerken kann die Beschaffenheit des Grundwassers beeinträchtigen. Die Errichtung und der Betrieb von Erdwärmepumpen ist daher nach Wasserrecht erlaubnispflichtig.
Die Fachstelle Wasser- und Bodenschutz führt die Beurteilung und die Zulassung für die Errichtung von Erdwärmepumpen durch. Die Errichtung von Erdwärmesonden wird nach einer Richtlinie und einem Leitfaden des Landes Hessen beurteilt. Danach gibt es in Hessen für die Errichtung von Erdwärmesonden hydrogeologisch und wasserwirtschaftlich günstige und ungünstige Gebiete. In einigen Gebieten ist die Errichtung aus Gründen des Grundwasserschutzes nicht zulässig. Je nach Gebiet und nach der Art der Erdwärmepumpe richtet sich das Zulassungsverfahren für die Erdwärmepumpe.
Informationen hierüber gibt es bei der Fachstelle Wasser- und Bodenschutz. Interessante Informationen sind auf den angegebenen Internetseiten des Hessischen Landesamtes für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG) abrufbar. Hier finden Sie den hessischen Leitfaden, Formulare für die Antragstellung und die Karten für die Standortbeurteilung.
Wasser-Wasser-Wärmepumpen
Diese Systeme, bei denen Grundwasser entnommen wird und nach Wärmeentzug wieder versickert wird, werden ähnlich beurteilt wie Erdwärmesonden. Auch hier ist eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich. Da das Verfahren mit der Errichtung von Förder- und Schluckbrunnen wesentlich aufwändiger ist, ist auch das wasserrechtliche Zulassungsverfahren umfangreicher.
Erdwärmekollektoren
Kollektoren, die in den Untergrund eingebaut werden, und dem Erdreich Wärme entziehen und die mindestens ein Meter über dem höchsten Grundwasserstand liegen, haben keine Auswirkungen auf das Grundwasser. Hier ist kein wasserrechtliches Verfahren erforderlich, wenn ein ausreichender Abstand zum Grundwasser nachgewiesen wird.
Weitere Informationen:
Dokumente
Ansprechpartner/innen
Name | Telefon | Fax | Raum | |
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Markus Roß | 06031 83-4419 | 06031 83-914419 | 229 | |
Claudia Stößel | 06031 83-4423 | 06031 83-914423 | 219 |