Cross-Compliance

Cross-Compliance, zu Deutsch die "anderweitigen Verpflichtungen", stellt eines der Kernelemente der EU-Agrarreform im Jahre 2003 dar. Damit erfolgte eine Verknüpfung der landwirtschaftlichen Direktzahlungen mit der nachweislichen Einhaltung von Rechtsstandards aus den Bereichen Umwelt, Gesundheit von Mensch, Tier und Pflanze, sowie dem Tierschutz.
Die Behörden sind nach EU-Recht verpflichtet, die Einhaltung der entsprechenden Verpflichtungen stichprobenweise zu überprüfen. Die systematische Auswahl erfolgt dabei entweder durch eine Risikoanalyse oder per Zufallsauswahl. In beiden Fällen ist hier das Regierungspräsidium Kassel für die hessenweite Auswahl zuständig. Jährlich werden so rund ein Prozent der hessischen Antragsteller systematisch kontrolliert. Hinzu kommen sogenannte Cross-Checks, die anlassbezogen durchgeführt werden, beispielsweise in Folge einer Anzeige oder eines Hinweises.

Die Cross-Compliance Umweltkontrollen werden dabei federführend vom Fachdienst Landwirtschaft unter Beteiligung der Fachstellen Naturschutz- und Landschaftspflege, sowie der der Fachstelle Wasser- und Bodenschutz durchgeführt. Die Cross-Compliance-Kontrollen im Bereich der Tierhaltung, beziehungsweise des Tierschutzes werden hingegen vom Fachdienst Veterinärwesen, Infektions- und Verbraucher-schutz, sowie im Bereich der Tierkennzeichnung von den zuständigen Regierungspräsidien durchgeführt.

Der Fachdienst Landwirtschaft des Wetteraukreises steht allen landwirtschaftlichen Betrieben bei Fragen zum Thema Cross-Compliance gerne zur Verfügung.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den Internetseiten des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz.

Quelle:

Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen/HInweise für CC und Fachrecht

Ansprechpartner/innen

Name Telefon Fax Raum E-Mail
Jannick Volz 06031 83-4222 06031 83-914222 07 E-Mail

Zuständig

Landwirtschaft